Anwendungsadministratoren Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anwendungsadministratoren
Betriebsunterstützung durch Anwendungsadministratoren (Fremdpersonal/Arbeitnehmerüberlassung):
Es werden 9 engagierte IT-Anwendungsadministratoren (m/w/d) im Justiz- und Dokumentenmanagementumfeld gesucht, die über die erforderliche fachliche sowie auch soziale Kompetenz verfügen und ab dem 1.4.2021 binnen 2 Monaten die Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung am Standort Flintbek aufnehmen können.
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Tätigkeitsbeschreibung und den erforderlichen Fachanforderungen wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Bezüglich der vertraglichen Bedingungen wird auf den Vertrag (Teil D der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Flintbek
Es wird auf Abschnitt II.1.4) sowie den Beschreibungen in den Vergabeunterlagen (insbesondere im Dokument „Teil B – Leistungsbeschreibung“) verwiesen.
Zum einen bestehen o. g. Verlängerungsoptionen.
Zum anderen bestehen folgende Optionen:
Es werden insgesamt 9 Anwendungsadministratoren gesucht, jedoch ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein Bieter alle 9 Kandidaten anbietet. Zur Schaffung eines größtmöglichen Wettbewerbs und der Erzielung bestmöglicher Ergebnisse wird den Bietern die Anzahl der anzubietenden Kandidaten freigestellt. Zu diesem Zweck wird der Beschaffungsbedarf aufgeteilt. Es findet jedoch keine Aufteilung in konkrete Lose statt, sondern in Optionen. Es gilt folgende Systematik:
Jedes interessierte Unternehmen, das zumindest einen der Leistungsbeschreibung entsprechenden Kandidaten anbieten kann, kann ein Angebot abgeben. Optional können mit dem Angebot weitere entsprechende Kandidaten angeboten werden. Die Optionen lauten wie folgt:
— Option Nr. 1: Es wird zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 1 weiterer Kandidat angeboten (mithin insgesamt 2 Kandidaten),
— Option Nr. 2: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 2 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 3 Kandidaten),
— Option Nr. 3: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 3 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 4 Kandidaten),
— Option Nr. 4: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 4 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 5 Kandidaten),
— Option Nr. 5: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 5 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 6 Kandidaten),
— Option Nr. 6: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 6 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 7 Kandidaten),
— Option Nr. 7: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 7 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 8 Kandidaten),
— Option Nr. 8: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 8 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 9 Kandidaten).
Die Optionen sind sowohl für den Bieter, als auch den Auftraggeber frei wählbar. Ergibt die Bewertung (s. dazu Teil A – Bewerbungsbedingungen), dass nicht alle angebotenen Kandidaten eines Bieters für den Zuschlag ausgewählt werden können (weil sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen oder nach der Bewertung nicht zu den besten 9 zählen), so erhält der Bieter nur für die entsprechende Anzahl einen Zuschlag.
Dementsprechend ist es möglich, dass 9 Zuschläge auf 9 unterschiedliche Bieter mit je nur einem Kandidaten erteilt werden. Ebenso ist es möglich, dass nur ein Zuschlag auf einen Bieter, der 9 Kandidaten anbieten kann, erfolgt (wenn diese entsprechend der Bewertung auch auf den ersten 9 Plätzen liegen). Folglich sind auch alle dazwischenliegenden Zuschlagszahlen möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Es besteht besondere Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV, sodass die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt wird. Die Dringlichkeit begründet sich in der Tatsache, dass die ausgeschriebenen Anwendungsadministratoren bereits zum 1.1.2021 benötigt gewesen wären, jedoch der für diese Art von Leistungen zuständige Rahmenvertragspartner nicht in der Lage war, ausreichend geeignete Personen zur Verfügung zu stellen. Trotz rechtzeitiger Abrufversuche durch den Auftraggeber besteht damit nach wie vor Bedarf an Anwendungsadministratoren, der mittels dieser Vergabe möglichst umfassend gedeckt werden soll.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anwendungsadministratoren
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zu den weiteren Zuschlagsempfängern:
Es haben 3 Bieter auf insgesamt 5 Kandidaten den Zuschlag erhalten. Zusätzlich zum o. g. Bieter sind dies folgende Bieter:
— SThree Temp Experts GmbH (DEA11, Düsseldorf, Deutschland),
— VOQUZ Experts GmbH (DE21H, Ismaning, Deutschland).
Die Zuschläge wurden sukzessive nach erfolgreicher SÜ am 8.3.2021 und 10.3.2021 erteilt.
Angaben zur Teil-Aufhebung:
Es konnten nur insgesamt 5 geeignete Kandidaten gefunden werden, die den festgelegten Bedingungen entsprechen, obwohl neun Personen gesucht und ausgeschrieben wurden. Das Verfahren wird somit bezüglich der übrigen 4 Stellen gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV (teil-)aufgehoben. Zur Vergabe dieser 4 Stellen wird im Nachgang ein neues Vergabeverfahren eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.