Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel Referenznummer der Bekanntmachung: R 4387/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel
Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel.
Niederspannungskabel NA2XYJ 4x95SE
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 4 000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4x95SE.
Niederspannungskabel NA2XY-J 4x150SE
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 7 000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4x150SE 0,6/1kV.
Niederspannungskabel NA2XY-J 4x150SE
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 10 000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4x150SE 0,6/1kV.
Niederspannungskabel NA2XY-J 4x240SE
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 5 000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4 x 240SE 0,6/1kV.
Niederspannungskabel NA2XY-J 4x240SE
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 5 000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4 x 240SE 0,6/1kV.
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x240RM/25
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 10 000 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1 x 240RM/25, 6/10 kV.
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x240RM/25
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 10 000 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1 x 240RM/25, 6/10 kV.
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x150RE/25
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 10 000 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1 x 150RE/25 12/20 (24)kV.
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x150RE/25
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 14 000 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x150RE/25 12/20 (24)kV.
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x300RM/25
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 14 000 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1 x 300RM/25 12/20 (24)kV.
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x300RM/25
TraveNetz Lübeck GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Lieferung von 14 000 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x300RM/25 12/20 (24)kV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1 x 240, 1 x 150, 1 x 300
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Niedel- und Mittelspannungskabel NA2XY-J 4x95, 4x150, 4x240, NA2XS(F)2Y 1x240, 1x150, 1x300
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYD1YZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.