Beratungsleistung, ITK-Planerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung, ITK-Planerleistung
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Vertragspartner zu finden, der für die Beratung von Dataport zu allen Fragen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK) incl. Sicherheitsstrategien eingesetzt werden kann. Dabei kann sich die Beratung auch auf technische, rechtliche, betriebswirtschaftliche und strategische Fragestellungen beziehen. Der Vertragspartner muss die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent sowohl in Form von Arbeitnehmerüberlassung als auch in Form von Personaldienstleistung zur Verfügung stellen können.
Dataport Standorte
Gegenstand der Vergabe ist die Beratung von Dataport zu allen Fragen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK) incl. Sicherheitsstrategien. Die erforderliche Beratungs- und Unterstützungsleistung erstreckt sich über das gesamte technische, konzeptionelle und rechtliche Themenfeld der Informations- und Telekommunikationsbranche wie Unified Communication, Internet of Things, mobile Kommunikation, sowie spezielle Themen wie PMR und BOS-Digitalfunk und umfasst sowohl theoretische Ausarbeitungen, wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Studien und Expertisen, als auch operative Unterstützungsleistung bei Beschaffungs- und Implementierungsprozessen. Zudem ist, für die Beratung in Entscheidungsprozessen, juristische Expertise und Erfahrung im ITK-Umfeld erforderlich.
Die Beratungsleistung ist auch bei wechselndem Auftragsvolumen zu gewährleisten. Der Vertragspartner muss die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent sowohl in Form von Arbeitnehmerüberlassung als auch in Form von Personaldienstleistung zur Verfügung stellen können.
Um das Ziel der Ausschreibung zu erreichen, bedarf es insbesondere eines interdisziplinären Ansatzes hinsichtlich der Kenntnisse verschiedener Beratungsleistungen und Technologien und der dafür erforderlichen, qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich ITK-Beratung als Gesamtkoordinator, Strategieberater, Projektexperten und Planer/Berater. Dazu muss das entsprechend qualifizierte Personal flexibel abrufbar sein, um die anstehenden Aufgaben im Sinne der Zufriedenheit der Auftraggeber von Dataport, in angemessener Frist und in hinreichender Qualität zu erledigen.
Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten sowie eine für den Auftraggeber einmalige automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung sechs Monate vor Vertragsablauf erfolgt.
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis „Leistungsfähigkeit“ errechnet. Auf diese Weise können insgesamt bis zu 95 Punkte erzielt werden. Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet die Vergabestelle eine Rangfolge der Bewerber (siehe Ziffer 5.5 der Teilnahmeunterlage).
Die Bewertungsmethode für die Angebot richtet sich nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB VI.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Auswahl geeigneter Bewerber nach den in Teil A-Teilnahmeunterlage vorgegebenen Kriterien werden die erfolgreichen Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Danach ist der Fortgang des Vergabeverfahrens vorläufig wie folgt geplant:
1. Erstangebote:
Die Erstangebote werden für die Durchführung eines im Anschluss an die Abgabe der Angebote stattfindenden Bietergesprächs ausgewertet. Auf die Erstangebote wird kein Zuschlag erteilt.
2. Bietergespräche und Folgeangebote:
Nach Durchführung der Bietergespräche werden ggf. die Vergabeunterlagen angepasst und die Bieter zur Abgabe eines Folgeangebots gegebenenfalls aber auch bereits eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
3. Verhandlungsgespräche und endgültiges Angebot:
Nach Einreichung der Folgeangebote erfolgen ggf. erneute Verhandlungsgespräche. Im Anschluss daran werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert.
Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, werden die Bieter vor Abgabe eines endgültigen Angebots zur Abgabe von weiteren Folgeangeboten aufgefordert und/oder zu weiteren Verhandlungsrunden eingeladen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Die detaillierten Anforderungen zu den Eignungskriterien und deren Bewertung findet sich unter 5.4.2 der Teilnahmeunterlage.
1. Mindestkriterien:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a) Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgen-den Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
2. Bewertungskriterien:
Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
Die Bewertung erfolgt gemäß nachstehenden Bewertungsregeln:
Für das Kriterium „Durchschnittlicher Gesamtumsatz“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 5 oder 10 nach nachfolgenden Regeln:
— 10 Punkte > 2 Mio. EUR Umsatz,
— 5 Punkte 1-2 Mio. EUR Umsatz,
— 0 Punkte < 1 Mio. EUR Umsatz.
b) Durchschnittlicher Umsatz im Bereich ITK der letzten 3 Geschäftsjahre:
Die Bewertung erfolgt gemäß nachstehenden Bewertungsregeln:
Für das Kriterium „Durchschnittlicher Umsatz im Bereich ITK“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 6 oder 12 nach nachfolgenden Regeln:
— 12 Punkte > 2 Mio. EUR Umsatz,
— 6 Punkte 1-2 Mio. EUR Umsatz,
— 0 Punkte < 1 Mio. EUR Umsatz.
c) Umsatzentwicklung in den letzten 3 Geschäftsjahren:
Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 5 oder 10 nach nachfolgenden Regeln:
— 10 Punkte Der Gesamtumsatz des Unternehmens ist bezogen auf den abgefragten Zeitraum um mehr als 3 % ansteigend,
— 5 Punkte: Der Gesamtumsatz des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt bezogen auf den abgefragten Zeitraum innerhalb eines Schwankungsbereiches von +/- 3 % insgesamt stabil,
— 0 Punkte: Der Gesamtumsatz des Unternehmens ist bezogen auf den abgefragten Zeitraum rückläufig um mehr als 3 %.
d) Betriebshaftpflichtversicherung:
Für das Kriterium „Betriebshaftpflichtversicherung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 4 oder 8 nach nachfolgenden Regeln:
— 8 Punkte Personenschäden: 3 Mio. EUR; Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. EUR,
— 4 Punkte Personenschäden: 3 Mio. EUR; Sach- und Vermögensschäden: 2 Mi-o. EUR.
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die detaillierten Anforderungen zu den Eignungskriterien und deren Bewertung findet sich unter 5.4.2 der Teilnahmeunterlage.
1. Mindestkriterien:
a)Referenzen:
Der Bewerber muss mindestens drei im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte benennen, die er nach dem 01.03.2019 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von sechs Monaten erstreckt haben. Außerdem müssen die unten aufgelisteten Anforderungen (Beratungsleistung und Technologien) über die Gesamtheit der bewerteten Referenzen abgedeckt werden, d.h. nicht jede Referenz muss alle aufgelisteten Anforderungen erfüllen.
Es muss eine detaillierte Projektbeschreibung (ca. 2 Seiten) beigefügt werden, aus der insbesondere der Bezug zu den in den Punkten Beratungsleistungen und Technologien angegebenen Aspekten ersichtlich wird.
Beratungsleistungen:
Erstellung von Studien aus dem ITK-Umfeld, Begleitung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber, Beratungsleistungen im Bereich von ITK- Infrastrukturen, Realisierungs- und Migrationsbegleitung von ITK- Projekten, Projektmanagement in Zusammenhang mit o.a. Tätigkeiten, Technische und strategische Fragestellungen, Rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen, Sicherheitsrelevante Fragenstellungen
Technologien:
Netz-Architekturen, Telekommunikation (TK/UC), Mobile Kommunikation, Professionelle Funklösungen (PMR), BOS-Digitalfunk, IT-Infrastrukturen, IT-Sicherheit, BSI-Grundschutz:
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung/Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträge/Projekte.
Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes und aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, technisches Umfeld) im Wesentlichen entspricht.
b)Beschäftigtenzahl im Bereich ITK:
Die Beschäftigtenzahl im Bereich ITK zum 31.12.2019 müssen mindestens 10 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
c) Qualifiziertes Personal:
Mit Abgabe des signierten Teilnahmeantrags bestätigt der Bewerber, dass die nachfolgend genannten Mindestkriterien bezüglich der beschrieben Beratungsleistung und Technologien durch MitarbeiterInnen (FTE) des Bewerbers in den genannten Beraterkategorien und Qualifikation erfüllt werden und diese nach der Zuschlagserteilung mindestens in der jeweils geforderten Anzahl und mit der entsprechenden geforderten Qualifikation bereitgestellt werden. Die Erklärung bezieht sich auf den aktuellen Stand bei Einreichung des Teilnahmeantrages.
Basisanforderungen:
Erfahrung in unterschiedlichen Projekten aus dem ITK-Bereich und der öffentlichen Verwaltung, Gute Kenntnisse und Erfahrungen zu Projektmanagementstandards, Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Office-Anwendungen, Kenntnisse in der Anwendung von Projektmanagement-Werkzeugen, z.B. MS Project
Außerdem müssen die unten aufgelisteten Beratungsleistung und Technologien über die Gesamtheit der bewerteten Personalprofile abgedeckt werden, d.h. nicht jedes Personalprofil muss alle aufgelisteten Anforderungen erfüllen.
Beratungsleistungen:
Erstellung von Studien aus dem ITK-Umfeld, Begleitung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber, Beratungsleistungen im Bereich von ITK- Infrastrukturen, Realisierungs- und Migrationsbegleitung von ITK- Projekten, Projektmanagement in Zusammenhang mit o.a. Tätigkeiten, Technische und strategische Fragestellungen, Rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen, Sicherheitsrelevante Fragenstellungen
Technologien:
Netz-Architekturen, Telekommunikation (TK/UC), Mobile Kommunikation, Professionelle Funklösungen (PMR), BOS-Digitalfunk, IT-Infrastrukturen, IT-Sicherheit, BSI-Grundschutz
Beraterkategorien:
Mindestens 1 FTE:
Der Gesamtkoordinator soll dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner für die Laufzeit des Rahmenvertrages zur Verfügung stehen. Zu seinem Aufgabenbereich gehört die Koordination und Abstimmung der Einzelverträge und die Organisation und Moderation von Strategie-Meetings, sowohl intern als auch mit dem Auftraggeber. Er steuert und überwacht das Personal des Auftragnehmers und stellt den Informationsfluss auch zu dem Auftraggeber sicher. Der Gesamtkoordinator muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium der Informatik, Elektro-/Nachrichtentechnik oder gleichwertig verfügen. Gleichwertig bedeutet in diesem Fall, dass der Gesamtkoordinator mindestens 5 Jahre nachweislich auch als Gesamtkoordinator eingesetzt wurde.
Mindestens 1 FTE:
Für strategische Entscheidungen muss ein Strategieberater auf dem Management-Level „GF/Partner“ mit umfangreicher Beratungs- und Projekterfahrung auf leitender Management-Ebene und technischer Beurteilungskompetenz zur Verfügung stehen. Der Strategieberater muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium der Informatik, Elektro-/Nachrichtentechnik oder gleichwertig verfügen. Gleichwertig bedeutet in diesem Fall, dass der Strategieberater mindestens 5 Jahre nachweislich auch als Strategieberater eingesetzt wurde.
Mindestens 2 FTE:
Die Bearbeitung der Themen und Projekte ist komplex und erfordert einen interdisziplinären Ansatz aus den Bereichen ITK-Technologie, Betriebswirtschaft und der Bearbeitung rechtlicher Themen. Der Projektexperte muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium der Informatik, Elektro-/Nachrichtentechnik; Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder gleichwertig verfügen. Gleichwertig bedeutet in diesem Fall, dass der Projektexperte mindestens 5 Jahre nachweislich auch als Projektexperte eingesetzt wurde.
Mindestens 3 FTE:
Der Planer/Berater ist der Ansprechpartner des Kunden in Fragen der „täglichen“ Umsetzung der vereinbarten Ziele und kann bei der Bearbeitung spezieller Themen intern auf die Expertise der Projektexperten zurückgreifen. Der Planer/Berater muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium der Informatik oder Elektro-/Nachrichtentechnik; Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder abgeschlossene technische Berufsausbildung verfügen.
d) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob im Unternehmen des Bewerbers allgemeine, aus-reichende Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe nachweislich implementiert wurden; eine Darstellung bzw. Beschreibung der allgemeinen Qualitätsmanagement-Maßnahmen zum Nachweis ist mit dem Antrag einzureichen.
Sollten die Angaben die geforderten Mindestwerte nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden.
2. Bewertungskriterien:
a) Referenzen:
Jede der drei zu bewertenden Referenzen wird einzeln gemäß untenstehender Bewertungsregel bewertet. Die Punkte aus den drei zu bewertenden Referenzen werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert.
— 3 Punkte: Erfüllung von 5 Beratungsleistungen und 5 Technologien,
— 6 Punkte: Erfüllung von 9 Beratungsleistungen und 8 Technologien,
— 10 Punkte: Erfüllung von 12 Beratungsleistungen und 11 Technologien,
— 15 Punkte: Erfüllung von 15 Beratungsleistungen und 13 Technologien,
— 20 Punkte: Erfüllung von 20 Beratungsleistungen und 16 Technologien.
b) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Bereich ITK:
— 10 Punkte: Mehr als 50 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 7 Punkte: 36 bis 50 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 6 Punkte: 26 bis 35 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 3 Punkte: 16 bis 25 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 1 Punkt: 11 bis 15 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet.
c) Beschäftigtenzahlen, die zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen:
— 10 Punkte: Mehr als 10 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 6 Punkte: 9 bis 10 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 3 Punkte: 7 bis 8 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet.
d) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Bereich ITK:
— 10 Punkte: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich ITK ist bezogen auf den abgefragten Zeitraum um mehr als 5 % ansteigend,
— 5 Punkte: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich ITK steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt bezogen auf den abgefragten Zeitraum innerhalb eines Schwankungsbereiches von +/- 5 % insgesamt stabil,
— 0 Punkte: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich ITK ist bezogen auf den abgefragten Zeitraum rückläufig um mehr als 5 %.
e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
— 5 Punkte: für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 (Nachweis durch Zertifikat),
— 2 Punkte: für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das den Inhalten einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 gleichwertig ist und nicht vor 2016 ausgestellt wurde (Nachweis durch Zertifikat bzw. sofern nicht verfügbar = Beschreibung des QM-Systems).
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- /Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s. o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlageunvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssen nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Fragebezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Rechtsbehelf
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.