Entsorgung von Rechengut aus der Kläranlage Dresden-Kaditz Referenznummer der Bekanntmachung: 312.0/RV/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Rechengut aus der Kläranlage Dresden-Kaditz
Die Leistung beinhaltet die Übernahme, den Transport und die kontinuierliche Entsorgung von i. M. 3 100 t/a Rechengut der Kläranlage Dresden-Kaditz (AVV 190801) sowie die Nachweisführung über die erfolgte Entsorgung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Das Rechengut fällt kontinuierlich an. Die Menge variiert jahreszeitbedingt.
Dresden
DEUTSCHLAND
In der Regel wird zur Verwertung ein Gemisch aus Grobrechen-/Feinrechen-/Siebgut übergeben. Das Rechengut fällt kontinuierlich an, die Menge variiert jahreszeitbedingt. Der Jahresanfall kann je nach Auslastung der Kläranlage schwanken. Die 3 100 t/a sind als Richtwert zu betrachten. Die Tagesmengen unterliegen einer Schwankungsbreite von 8 bis 20 t. Die Leistung beinhaltet:
— Übernahme der befüllten Container des AG,
— Transport des Rechengutes zu den Entsorgungsanlagen,
— Umweltgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Rechengutes.
Optionale Verlängerung um 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von Rechengut aus der Kläranlage Dresden-Kaditz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditfurt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wert des Auftrages wird gemäß VgV § 5 (2) zur Wahrung der Vertraulichkeit nicht angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.