Chemnitzer Modell, Stufe 5 – Ausbau Stollberg – Oelsnitz – St. Egidien, hier: Generalplanungsleistungen für Verkehrsanlagen für nichtbundeseigene Eisenbahnen (EBO) (Vergabe-Nr.: CM5-Plg-III)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 371 / 40008-0
Fax: +49 371 / 40008-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Chemnitzer Modell, Stufe 5 – Ausbau Stollberg – Oelsnitz – St. Egidien, hier: Generalplanungsleistungen für Verkehrsanlagen für nichtbundeseigene Eisenbahnen (EBO) (Vergabe-Nr.: CM5-Plg-III)
Ziel der Planung und der baulichen Realisierung der Stufe 5 des Chemnitzer Modells ist eine umsteigefreie Verlängerung der Pilotlinie Chemnitz – Stollberg über Oelsnitz und St. Egidien bis nach Glauchau. Dafür soll zum einen eine Neubaustrecke ausgehend vom Bahnhof Stollberg zunächst entlang des alten Bahndammes der Strecke nach Zwönitz, anschließend in Mittellage über die Auer Straße führend und schließlich die Bundesautobahn A72 unterquerend südlich der Ortslage Niederwürschnitz in die Strecke Stollberg – St. Egidien einbindend errichtet werden. Zum anderen soll die vorhandene Strecke Stollberg – St. Egidien zwischen der Einbindestelle der Neubaustrecke und dem Bahnhof St. Egidien elektrifiziert werden.
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen (Lph 1 bis 3 und 5 teilweise, Lph 4, 6 und 7 vollständig, optional Lph 8 und 9 vollständig) für den Teil 2 – Abschnitt 2, Teil 3 – Abschnitt 1 bis 4, Teil 4 – Abschnitt 1 und 2 gemäß HOAI 2013.
Stollberg über Oelsnitz bis St. Egidien
Das Chemnitzer Modell ist ein innovatives Verkehrskonzept, durch welches Eisenbahnstrecken im Chemnitzer Umland mit dem normalspurigen Straßenbahnnetz der Chemnitzer Verkehrs AG (CVAG) verbunden werden. Der Verkehrsbund Mittelsachsen ist Maßnahmeträger für die Umsetzung Stufe 5 „Ausbau Stollberg – Oelsnitz – St. Egidien“. Das Vorhaben beinhaltet die Ausweitung des Streckennetzes auf der Strecke Stollberg – St. Egidien. Mit der Erweiterung soll eine umsteigefreie Fortführung der Strecke über Oelsnitz über St. Egidien bis nach Glauchau erfolgen, die die Erschließung des Gewerbegebietes „Stollberger Tor“ berücksichtigt. Der Abschnitt Neubaustrecke umfasst eine 3,5 Kilometer lange eingleisige Eisenbahnstrecke mit 4 Haltepunkten, 2 Brückenbauwerken und mehreren technisch gesicherten Bahnübergängen. Zusätzlich werden diverse Stütz- und Futterwände sowie Lärmschutzwände erforderlich. Im Abschnitt Ausbaustrecke ist die vorhandene Strecke zwischen der Einbindestelle der Neubaustrecke und dem Bahnhof St. Egidien zu elektrifizieren und betrieblich zu ertüchtigen. Die komplette Strecke zwischen Stollberg und St. Egidien soll mit ESTW-Technik ausgerüstet und an das vorhandene ESTW Stellwerk im Bf. Stollberg angeschlossen werden.
Der Auftrag beinhaltet: Generalplanungsleistungen (Lph 1 bis 3 und 5 teilweise, Lph 4, 6 und 7 vollständig, optional Lph 8 und 9 vollständig) für den Teil 2 – Abschnitt 2, Teil 3 – Abschnitt 1 bis 4, Teil 4 – Abschnitt 1 und 2 gemäß HOAI 2013 für alle erforderlichen baulichen Anlagen einschließlich aller Nebenanlagen sowie aller Anlagen der Technischen Ausrüstung, Ausstattungs- und Entwässerungsanlagen für die gegenständliche technische Aufgabenstellung, insb.:
— Flächenplanung, Landschaftsplanung gemäß Teil 2, Abschnitt 2 (§§ 26ff, HOAI 2013),
— Objektplanung, Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 (§§ 33ff, HOAI 2013),
— Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 2 (§§ 38 ff, HOAI 2013),
— Objektplanung, Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3 (§§ 41ff, HOAI 2013),
— Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 (§§ 45ff. HOAI 2013),
— Fachplanung, Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 (§§ 49ff, HOAI 2013),
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2 (§§ 53ff HOAI 2013),
— Beratungsleistungen gemäß Anlage 1 HOAI 2013 sowie Besondere Leistungen: Ingenieurvermessung (Bestands- und Entwurfsvermessung, Gleisvermessung/Trassierung), Baugrund- und Bauwerksuntersuchungen, Leistungen für Schallschutz und Lufthygiene, Umweltverträglichkeitsstudie, Brandschutzgutachten und Sicherungsleistungen, Leitungskoordinierung, Streustrom-/EMV-Gutachten.
Die Leistungsstufe I umfasst die Leistungsphasen 1 bis 7 (teilweise). Die weiteren ausgeschriebenen Leistungsphasen 8 und 9 sind Bestandteil der optional anzubietenden Leistungsstufe II.
Die Beauftragung der Generalplanungsleistungen erfolgt durch den Auftraggeber stufenweise. Zunächst wird die Leistungsstufe I beauftragt, welche die Leistungsphasen 1 bis 7 (teilweise) umfasst. Die weiteren ausgeschriebenen Leistungsphasen 8 und 9 sind Bestandteil der optional anzubietenden Leistungsstufe II. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Leistungsstufe II bzw. von Bestandteilen der Leistungsstufe II nach Erbringung der Stufe I besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsbogen): Der Bewerbungsbogen ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Der Bewerbungsbogen kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse (Unterlage 3 der Vergabeunterlagen) abgerufen werden. Angebot u. Konzepte sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber auszufüllen. Der Bewerbungsbogen beinhaltet auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Bewerbungsabgabe in Textform zugelassen.
3. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax werden nicht beantwortet.
4. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von ihnen angegebenen Informationen in der von ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
5. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben mit Ausnahme der Angaben zur fachlichen Eignung/technischen Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung.
6. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
8. Anlagen zum Teilnahmeantrag des Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
9. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
10. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
11. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
12. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
13. Hinweis zu Abschnitt III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung: Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten darzulegen, dass ihm tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden, vgl. § 47 Abs. 1 SektVO. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, vgl. § 47 Abs. 3 SektVO.
14. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
15. Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
16. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland