Öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln „Nord“, „Görlitzer Umland“ und „Süd“
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-goerlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln „Nord“, „Görlitzer Umland“ und „Süd“
Landkreis Görlitz
Die Linienbündel wurden überplant und die einzelnen Linien neu geordnet und neu benannt (siehe Datei: Linienbündelung)
1. Linienbündel „Nord“ umfasst die Linien (neue Bezeichnung): 8, 70-76, 78-80, S75, S80. Die Leistungen im Linienbündel „Nord“ umfassen ca. 1 678 000 Nkm pro Jahr (gerundet).
2. Linienbündel „Görlitzer Umland“ umfasst die Linien (neue Bezeichnung): 31, 60-66, 68, 69, 77, S63. Die Leistungen im Linienbündel „Görlitzer Umland“ umfassen ca. 1 714 000 Nkm pro Jahr (gerundet).
3. Linienbündel „Süd“ umfasst die Linien (neue Bezeichnung): 1-3, 5, 6, 10-16, 18, 19, 30, 32-39, 50, 67, S14, S15, S17, S18, S30-S33, S35-S39, S50. Die Leistungen im Linienbündel „Süd“ umfassen ca. 3 985 000 Nkm pro Jahr (gerundet).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen,
— die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt, Tarifanwendung und Standards (§ 8a Abs. 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die zu beachtenden Mindestanforderungen (Nahverkehrsplan, Bedienstandards und Qualitätskriterien auf Basis des Beschlusses des Technischen Ausschusses des LK Görlitz, Fahrpläne, Liniennetzplan, Linienbündelung) sind unter der Adresse http://www.busvergabe.landkreis.gr einzusehen,
— das Verkehrsunternehmen muss den ZVON-Tarif anerkennen, hierzu muss es einen Kooperationsvertrag mit dem ZVON abschließen, u. a. zum Zwecke der Einnahmeaufteilung im Verbundgebiet,
— das Vergabeverfahren wird vrsl. im 3. Quartal 2021 durchgeführt.