BW 63 Wakenitzbrücke Grundinstandsetzung Los 3 Instandsetzung Bauwerksunterseite
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 451 / 122-6533
Fax: +49 451 / 122-6090
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
BW 63 Wakenitzbrücke Grundinstandsetzung Los 3 Instandsetzung Bauwerksunterseite
Grundinstandsetzung der Wakenitzbrücke,
Instandsetzung der Bauwerksunterseite (Überbauuntersicht und Unterbauten) in 2 Abschnitten Betoninstandsetzung gem. ZTV-ING Teil 3-4, 3-5.
Hansestadt Lübeck (DEF03)
Betoninstandsetzung gem. ZTV-ING Teil 3 Abschn. 4 und Abschn. 5 der Bauwerksunterseite (Überbauuntersicht und Unterbauten)
— ca. 7 100 m2 Auftrag OS-C System,
— ca 12 800 m2 Auftrag OS-B System.
Erneuerung von ca. 500 m Entwässerungsleitungen;
Gerüstbauarbeiten – auf Pontons im Bereich der Wakenitz — von der Geländeebene aus Verkehrssicherungsarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Keine Ausschlussgründe:
— Straftaten nach § 6e Abs. 1 bis 3 EU VOB/A,
— Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. § 6e Abs. 4 VOB/A,
— Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A,
— Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung – Registereintragungen – Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (soweit erforderlich).
Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden. Die Eigenerklärung zur Eignung steht als Vordruck auf der Homepage des BMVI zur Verfügung (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/handbuch-fuer-dievergabe-und-ausfuehrung-von-bauleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html).
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Wenn das Leistungsverzeichnis Arbeitsstellensicherungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von Straßen (MVAS)“.
— Wenn das Leistungsverzeichnis Markierungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)“, bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Benennung des Schlüsselpersonals Projektleiter, Bauleiter und Polier und jeweils einer Vertretungsperson mit Mindestqualifikationen nach ZTV-Ing. Teil 3, Abschnitt 4 und 5 (Nachweise der Mindestqualifikationen sind beizulegen).
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen Angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
— Wenn das Leistungsverzeichnis Arbeitsstellensicherungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von Straßen (MVAS)“.
— Wenn das Leistungsverzeichnis Markierungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)“, bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Der Nachweis zu Arbeitskräften, Fachkräften, Geräten und zur technischen Ausrüstung kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von [Betrag gelöscht] EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.