KiTa „Naturwerkstatt“/Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seb-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa „Naturwerkstatt“/Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen
Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe („SEB“) beabsichtigt im Rahmen eines Neubauvorhabens die Schaffung von acht Wohnungen sowie einer Kindertagesstätte für 213 Kinder in der Benedixstraße in 04157 Leipzig.
Beschafft werden sollen Generalunternehmerleistungen für die Kompletterrichtung des vorgenannten Gebäudekomplexes sowie der Außenanlagen. Zentrale Aufgabe der SEB ist die Förderung und Betreuung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Aus diesem Grund soll bei der Errichtung des oben genannten Neubauvorhabens auch der Gedanke der Inklusion behinderter Menschen berücksichtigt werden.
Leipzig
Generalunternehmerleistungen sind die Kompletterrichtung des Gebäudekomplexes für die Kindertagesstätte, die darüber hinaus geplanten behindertengerechten Wohnungen sowie Teilleistungen der Herstellung der Freianlagen.
1. Die Bewerber sollen im Zuge des Vergabeverfahrens eine Grundkonzeption des Bauablaufs für das Gebäude einschließlich der Teilleistungen der Außenanlagen unter Berücksichtigung der Erschließung und des Verkehrs entwickeln.
Die künftige Baustelle liegt inmitten des Stadtteils Gohlis-Mitte in einer engen Seitenstraße zur Lützow-/Ecke Virchowstraße und zeichnet sich hierbei insbesondere durch eine räumlich begrenzte und insgesamt ungesicherte Zufahrtssituation aus.
Aufgrund der bereits ohne Baustelle beengten Zufahrt ist während der kompletten Bauzeit mit einer erheblichen Verschärfung der Verkehrssituation zu rechnen, weshalb eine ständige Überwachung und Anpassung an den Bauverlauf notwendig sein wird. Hierbei sind auch der teilweise unmittelbar an das Baufeld angrenzenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen. Dies betrifft neben der Koordinierung der Straßenzufahrt auch mögliche Schalldoppelungen, übermäßige Lärmbelästigungen sowie der vorhandene Parkplatz für Anlieger.
2. Insgesamt hat der Auftragnehmer sämtliche Leistungen zu erbringen, die zur vollständigen, funktionstauglichen und mangelfreien Errichtung der KiTa „Naturwerkstatt“/Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen erforderlich sind, unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften, Genehmigungen und Erlaubnisse in ihrer jeweils gültigen Fassung nebst aller sonstigen technischen Vorschriften und Normen in der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei:
I. Jahresdurchschnittlicher Umsatz des Bewerbers für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (20 %),
II. Referenzen der letzten 7 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (50 %):
— Unterkriterium 1: Referenzen Neubau eines öffentlichen Gebäudes (vorzugsweise Kindertagesstätte) (35 %),
— Unterkriterium 2: Referenzen Freianlagen (15 %).
III. Personelle Ausstattung (30 %):
— Unterkriterium 1: Qualifikation und Erfahrung der Projektverantwortlichen (inklusive Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 7 Jahre) (20 %),
— Unterkriterium 2: Gesamtzahl der Beschäftigten (10 %).
Weiterhin kann der SEB die für den Gebäudekomplex KiTa „Naturwerkstatt“/Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen notwendigen Wartungsleistungen für 5 Jahre optional beauftragen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um optionale Leistungen, zu deren Annahme/Beauftragung der SEB nicht verpflichtet ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen),
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 3 Mio. EUR,
b) Sach- und Vermögensschäden 1 Mio. EUR,
c) Umweltschäden 1 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 7 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (hierzu vgl. Eignungskriterien Ziff. II.2.9)).
Für das Unterkriterium 1: Die Bewerber sollen mindestens eine Referenz zum Neubau eines öffentlichen Gebäudes (vorzugsweise Kindertagesstätten) vorlegen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 7 Jahre in die Bauphase eingetreten ist. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere beim Neubau eines öffentlichen Gebäudes (vorzugsweise einer Kindertagesstätte) vor, bei dem auch Inklusionsgesichtspunkte und Barrierereduzierung von Bedeutung waren.
Für das Unterkriterium 2: Die Bewerber sollen darüber hinaus Referenzen zu Freianlagen vorlegen, die in den letzten 7 Jahren mindestens in die Bauphase eingetreten sind sowie Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung, nach Art und Umfang, vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
2. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektverantwortlichen/Projektleiters – mit einer Berufserfahrung von jeweils mindestens 5 Jahren – einschließlich Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu beruflichen Erfahrungen/persönliche Referenzen der letzten 7 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen sowie einem Organigramm, das das Projektteam und die Anzahl der voraussichtlichen einzusetzenden Mitarbeiter darstellt,
3. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
4. Konzept zur Sicherstellung der Einhaltung von Fertigstellungsterminen.
1. Mindeststandard Referenzen zum Neubau eines öffentlichen Gebäudes (vorzugsweise Kindertagesstätten): Vorlage von mindestens einer Referenz zum Neubau eines öffentlichen Gebäudes (vorzugsweise Kindertagesstätten), die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 7 Jahre in die Bauphase eingetreten ist. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere beim Neubau eines öffentlichen Gebäudes (vorzugsweise einer Kindertagesstätte) vor, bei dem auch Inklusionsgesichtspunkte und Barrierereduzierung von Bedeutung waren.
2. Mindeststandard Projektverantwortlicher/Projektleiter: Der Projektverantwortliche/Projektleiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren haben.
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist– die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 3 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 3 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb KiTa „Naturwerkstatt“/Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:[removed], Tel.:+49 (0)[removed]) wenden. Auf Fragen, die nach dem 2. April 2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland