Spezialtiefbauarbeiten, Unterfangung (20E00196 – 21840117 PR Westerland/Grundsanierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 20E00196 - 21840117
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialtiefbauarbeiten, Unterfangung (20E00196 – 21840117 PR Westerland/Grundsanierung)
Für das in ca. 1 904 ursprünglich als Amtsgericht errichteten und heute als Polizeidienststelle genutzten Hauptgebäudes im Kirchenweg 21 in 25980 Westerland/Sylt sind Grundinstandsetzung-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie der Abbruch und Neubau einer Garagenanlage geplant. Für das Gebäude „Bäderdienst“ ist die technische Trennung der Wärmeversorgung vom Hauptgebäude und der Aufbau einer eigenen Wärmeversorgung vorgesehen, hier: Spezialtiefbauarbeiten, Unterfangung.
PR Westerland/Sylt
Die Grundinstandsetzungsmaßnahmen am Hauptgebäude erstrecken sich hochbaulich im Wesentlichen auf die oberirdischen und erdberührten Außenwände, die Decken und Sohlplatten, die Außenfenster und Außentüren. Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erstrecken sich auf Umbauten für Umstrukturierungen in der Gebäudenutzung, die barrierefreie Erschließung, die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des Raumfehlbedarfs und auf die Umsetzung von Sicherheitstechnischen Maßnahmen für Polizeidienstgebäude. Das bestehende Gebäude steht voll umfänglich unter Denkmalschutz. Eine Schadstoffsanierung ist vor Beginn der Unterfangungsarbeiten durchgeführt. Im Rahmen Hauptbaumaßnahme müssen vor Durchführung statisch relevanter Sanierungsmaßnahmen im Altbau sowie Herstellung des Anbaus die vorhandenen Fundamente mittels Düsenstrahlverfahren unterfangen werden. Die Arbeiten werden im Kellergeschoss durchgeführt, der Zugang erfolgt von außen über die vorhandenen Treppenräume 1-3. Die Gesamtfundamentlänge beträgt ca. 230 m, die Breite liegt zwischen ca. 0,50 und 1,00 m. Der Unterfangungskörper ist mit einer Tiefe von ca. 0,55 bis 0,95 m auszuführen.
Die auszuführenden Leistungen erfolgen unter Beachtung/Anwendung:
— Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) in der derzeit geltenden Fassung,
— Arbeitsstättenrichtlinien,
— Unfallverhütungsvorschriften,
— Gefahrstoffverordnung-GefStoffV,
— VOB Teil C,
— Abfallentsorgung.
Der Auftragnehmer für Abbruch übernimmt die Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich des Abfallerzeugers. Für alle abgefahrenen Materialien ist der lückenlose Nachweis der Entsorgung beizubringen.
Personal:
Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeit über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterwiesen.
Alle Arbeitsanweisungen, schriftlich oder mündlich, werden in Deutsch gegeben, der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle Anweisungen von seinem Personal verstanden und umgesetzt werden können und eine Kommunikation in deutscher Sprache ohne nennenswerte Einschränkungen auch jederzeit vor Ort möglich ist. Der zuständige Fachbauleiter und die leitende Fachkraft vor Ort sind vor Aufnahme der Arbeiten namentlich der Bauleitung zu benennen.
Zur Angebotsabgabe sind Angaben zu mindestens 3 Referenzobjekten aus dem Bereich vergleichbarer Sanierungen nach Art und Umfang aus den vergangenen fünf Jahren vor zu legen. Neben einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten sind der Zeitraum der Umsetzung, die Auftrags- und Abrechnungssumme sowie für Rückfragen der/die Auftraggeber und dessen/deren Ansprechpartner mit Anschrift und Kontaktdaten zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spezialtiefbauarbeiten, Unterfangung (20E00196 – 21840117 PR Westerland/Grundsanierung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 20453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [removed] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
Veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist
Eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,
— soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll,
— gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]