Vereinigte Mulde, Polder Löbnitz, Auslaufbauwerk, EMSR Referenznummer der Bekanntmachung: 570/2020/60
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vereinigte Mulde, Polder Löbnitz, Auslaufbauwerk, EMSR
Errichtung der Elektrotechnik, Steuerung Schütze und Messtechnik.
Löbnitz, DE
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Vereinigten Mulde erfolgt die Errichtung des gesteuerten Polders Löbnitz. Über das Auslaufbauwerk soll der Polder künftig betrieben werden: Mit Öffnung des Auslaufbauwerkes wird der Polder durchströmt und nach Rückgang des Hochwassers werden die Polderflächen über das Auslaufbauwerk entleert. Das Auslaufbauwerk besteht aus einem Massivbauwerk mit fünf 8 m breiten und 2,8 m hohen beweglichen Verschlüssen (Schützen) und einer 300 m langen Überströmstrecke.
— Mobiler Stromerzeuger,
— Niederspannungsverteilungen,
— Innen- und Außenleuchten,
— Frostschutzheizung,
— Klimaanlage,
— Lüftungsanlage,
— Verlegesysteme Kabel und Leitungen,
— Erdung und Potentialausgleich.
Messtechnik:
— 2 x Temperatur,
— 1 x Luftfeuchtigkeit,
— 6 x Wasserstand Radar,
— 2 x Wasserstand hydrostatisch,
— 5 x Anschluss AUMATIC ProfiNet,
— Not-Aus,
— Möblierung Bedienhaus,
— SPS und Programmierung,
— Kabel- und Leitungsanlage,
— Innerer Blitzschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Keine geeigneten Angebote eigegangen, die den Ausschreibungsbedingungen entsprachen vgl. §17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
Siehe Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahren unter 2020/S [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vereinigte Mulde, Polder Löbnitz, Auslaufbauwerk, EMSR
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB), Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.