Lieferung einer Lösung zur automatisierten Maskenerkennung Referenznummer der Bekanntmachung: R 4455/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Lösung zur automatisierten Maskenerkennung
Im Stadtwerke Lübeck Konzern stellt die 100 % kommunale Tochtergesellschaft Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH Konzern-Dienstleistungen im Bereich des Innovations- und Kooperationsmanagements zur Verfügung. Als Teil des Geschäftsfelds Digitalisierung Innovation & Smart City werden gezielt innovative Produkte und Services für eine digital vernetzte Stadt entwickelt.
Durch Gespräche mit den Kunden aus dem kommunalen Umfeld ist die Stadtwerke Lübeck IE GmbH auf Unterstützungsbedarfe beim Umgang mit der aktuellen pandemischen Situation gestoßen.
Die Kontrolle des Gebots, einen Mund-Nasen-Schutz in weiten Teilen des öffentlichen Raumes zu tragen, führt bei unseren Kunden zur Bindung erheblicher personeller Ressourcen. In Verbindung mit der Vorgabe in bestimmten Bereichen eine Personenzählung durchzuführen, beispielsweise im Zugangsbereich von Verkaufsflächen, führt dies zur Bereitschaft innovative technische Lösungen einzusetzen.
Stadtwerke Lübeck IE GmbH sieht hier die Chance, erfolgreich in den Markt der Lieferung von automatisierten Maskenerkennung samt Personenzählug einzusteigen, damit die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen und einen echten Mehrwert beim Umgang mit den Auswirkungen der pandemischen Lage in Deutschland leisten zu können.
Stadtwerke Lübeck IE GmbH möchte an dieser Stelle als Wiederverkäufer einer Lösung zur automatisierten Maskenerkennung und Personenzählung am Markt auftreten. Wir legen Wert auf den direkten Kundenkontakt sowohl beim Vertrieb als auch beim First Level Support.
Stadtwerke Lübeck IE GmbH ist auf der Suche nach einem Hersteller von Lösungen zur automatisierten Maskenerkennung und Personenzählung, der in der Lage ist, den Kunden seine Produkte zur Verfügung zu stellen und zudem für den Second und Third Level Support zur Verfügung zu stehen.
Stadtwerke Lübeck IE GmbH
Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von min. 12 Monaten, welcher zum Einen die Lieferung der Lösung zur automatisierten Maskenerkennung an die Kunden der Stadtwerke Lübeck IE GmbH beinhaltet. und darüber hinaus auch weitere Dienstleistungen im Rahmen eines Kooperationsvorhaben (Marketing und Kundenservice) beinhaltet. Es besteht eine Option der Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate, bis max. 48 Monate Gesamtlaufzeit.
Für die ersten 12 Monate ist eine Absatz- bzw. Abnahmemenge von ca. 100 Stück geplant. Die Gesamtmenge für 48 Monate Laufzeit wird auf ca. 400 Stück geschätzt. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abnahmeverpflichtung für die geplanten Mengen.
Das Produkt muss eine automatisierte Lösung zur Maskenerkennung und Personenzählung mit folgenden, kurz beschriebenen Anforderungen bereitstellen.
— Das Tragen von Alltagsmasken durch Passanten muss zuverlässig erkannt werden,
— Die Maskenerkennung Erfassung muss passiv erfolgen. Das heißt, sie muss funktionieren ohne, dass die Passanten stehen bleiben und bspw. frontal in eine Kamera schauen müssen,
— Die Personenzählung muss passiv erfolgen. Das heißt, sie muss funktionieren ohne, dass die Passanten stehen bleiben und bspw. frontal in eine Kamera schauen müssen,
— Die notwenigen technischen Gerätschaften müssen im Lieferumfang enthalten sein und sich durch die Kunden selbst installieren lassen, ohne dass vor Ort Hilfe geleistet werden muss,
— Die Lösung muss höchste Ansprüche an den Datenschutz genügen. Sollte eine Bilderkennung zum Einsatz kommen, muss sichergestellt sein, dass eine Anonymisierung der aufgenommenen Bilder so zeitnah erfolgt, dass niemand in der Lage sein kann diese abzugreifen und auszuwerten. Eine Speicherung der aufgenommenen Bilder darf nicht erfolgen. Ebenso wenig dürfen diese den Aufnahmeort digital verlassen, um bspw. an anderer Stelle ausgewertet zu werden.
Weitere Anforderungen werden in der Angebotsphase an die vorqualifizierten Bieter zur Verfügung gestellt.
In dieser Phase der Ausschreibung handelt es sich um den Teilnahmewettbewerb.
Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt min. 12 Monate. Es besteht eine Option der Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate, bis max. 48 Monate Gesamtlaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 1.2) und 1.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit oder auf der Homepage unter: https://www.swhl.de/unternehmen/zentraler-einkauf/
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4),
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
7. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
8. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen,
9. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
10. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
11. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter.
12. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
13. Nachweis von Referenzprojekten/Referenzkunden (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung).
14. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß der verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie ist angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von der Dringlichkeit investiver Maßnahmen der öffentlichen Hand auszugehen. Daher können Vergabestellen bei der Berechnung von Teilnahme- und Angebotsfristen in der Regel von den jeweils vorgesehenen Verkürzungsmöglichen bei hinreichend begründeter Dringlichkeit Gebrauch machen. § 17 Absatz 3 VgV sieht in dem Fall einer Dringlichkeit eine Verkürzung der Teilnahmefrist auf mindestens 15 Tage nach Bekanntmachung sowie eine Verkürzungsmöglichkeit der Angebotsfrist auf 10 Tage vor. Aufgrund der Konstellation dieses Verfahrens halten wir die Frist von jeweils 15 Tagen für ausreichend bemessen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDWFQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.