Beschaffung und Aufstellung von Computerarbeitsplätzen in den Gebäuden der Stadt Chemnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 10/18/21/010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Aufstellung von Computerarbeitsplätzen in den Gebäuden der Stadt Chemnitz
Beschaffung, Inventarisierung und Aufstellung von Computerarbeitsplätzen in den Gebäuden der Stadt Chemnitz.
Stadt Chemnitz
Amt für Informationsverarbeitung
Siehe dazu in den Vergabeunterlagen
Beschaffung, Inventarisierung und Aufstellung von Computerarbeitsplätzen in den Gebäuden der Stadt Chemnitz.
Achtung:
Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig.
Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Aufstellung von Computerarbeitsplätzen in den Gebäuden der Stadt Chemnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]