Lieferung, Installation und Wartung von interaktiven Tafeln – Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: R 4369/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Wartung von interaktiven Tafeln – Angebotsphase
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. In den kommenden Jahren sollten hierfür verschiedenartige Geräte angeschafft und dauerhaft in den technischen Support der TraveKom integriert werden. Grundsätzlich wird dabei eine möglichst hohe Standardisierung angestrebt, um den zugehörigen Wartungsaufwand möglichst gering zu halten. Die TraveKom wird zum Single Point of Contact für die Belange der Schul-IT in der Hansestadt Lübeck.
Durch den DigitalPakt stehen Mittel für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Die Hansestadt Lübeck nutzt einen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel zu Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Displays (interaktive Tafeln).
Die Auswahl der Geräte wird zum einen durch Anforderungen der Schulen und somit dem letztendlichen Einsatzort bestimmt. Zum anderen kommen Anforderungen seitens der ITSM involvierten Stellen hinzu, die sich vor allem auf Kriterien der technischen Endgeräte-Wartung, sowie Liefer-, Lager- und Inventarisierungsanforderungen beziehen.
Neben Schulen sollen auch andere Räumlichkeiten der Hansestadt Lübeck mit den Geräten ausgestattet werden. Hierfür werden je nach Anforderungen vor Ort auch kleinere Geräte benötigt.
TraveKom GmbH
Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige und rechtzeitige Lieferung, Installation und Wartung von interaktiven Tafeln. Geplant ist ein Rahmenvertrag mit der Laufzeit von 4 Jahren.
Für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit wird die Abnahmemenge auf rund 1.200 interaktive Touchdisplays geschätzt. Die exakte Geräteliefermenge kann aufgrund der Besonderheiten bedingt durch Vorgaben des DigitalPakts nur mit Kenntnis des Endpreises ermittelt werden.
Für den Auftraggeber (TraveKom) besteht keine Abnahmeverpflichtung der oben genannten Mengen.
Die erste Charge von 34 Geräten soll im Februar 2021 geliefert und in Betrieb genommen werden.
Danach erfolgen die Leistungen auf Abruf des Kunden mit einer Vorankündigung ggü. dem Auftragnehmer von 4 Wochen.
Die Durchführung der endgültigen Vergabe erfolgt vorbehaltlich einer gültigen Genehmigung bzw. eines positiven Bürgerschaftsentscheids (gem. § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4).
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der einhergehenden, dringend einzuleitenden Gegenmaßnahmen im Bereich des Schulbetriebes ist eine Verkürzung der Angebotsabgabefrist bis zum 5.2.2021 (13.00 Uhr) erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Installation und Wartung von interaktiven Tafeln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4369/20
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDW31
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.