Beförderung und Zustellung von Briefsendungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/10/21/023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung und Zustellung von Briefsendungen
Beförderung und Zustellung von Briefsendungen.
Bundesweiter Versand: Standard-,Groß-,Kompakt-,Maxibriefe usw.
Beförderung und Zustellung von Standard-, Groß-, Kompakt-, Maxibrief, Postkarte, Einschreiben (Rückschein, Einwurf, Eigenständig).
„Achtung“: Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Regionaler Versand: Standardbrief Leitregion 09
Beförderung und Zustellung von Standardbrief Leitregion 09
„Achtung“: Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zur gültigen Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur,
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzes/Datengeheimnis nach § 5 BDSG
Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/ Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister; Verpflichtung zur Zahlung von Mindestlohn falls notwendig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer die Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzes/Datengeheimnis nach § 5 BDSG vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
— Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall (je Einzelschaden) bei Zuschlagserteilung:
— Personen- und Sachschäden (für die einzelne Person) [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist dies nachzuweisen.
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die „Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes“ sowie die „Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren“ muss auf gesondertes Verlange der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden. Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden.
Siehe Punkte III 1.1)+1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG: Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]