Telemedizin im Justizvollzug SH Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000014

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9c7753cc-5cb7-40f6-8587-c153799c9d4c
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Telemedizin im Justizvollzug SH

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über telemedizinische Leistungen für die Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75231200 Mit Strafvollzug und Rehabilitierung verbundene Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) über telemedizinische Leistungen für die Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein. Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Er kann vom Auftraggeber zweimal um ein Jahr verlängert werden und endet spätestens am 30.6.2025.

Der Schleswig-Holsteinische Justizvollzug umfasst 3 große Justizvollzugsanstalten mit hauptamtlichen ärztlichen Dienst, 2 kleine Justizvollzugsanstalten ohne hauptamtlichen ärztlichen Dienst sowie eine Jugendanstalt und eine Jugendarrestanstalt ohne hauptamtlichen ärztlichen Dienst. Die ärztliche Versorgung in den Justizvollzugsanstalten erfolgt durch hauptamtliche Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte in den 3 Anstalten Kiel, Neumünster und Lübeck. In den Anstalten Flensburg, Schleswig, Itzehoe und der Jugendarrestanstalt Moltsfelde erfolgt die ärztliche Versorgung durch regelmäßige Sprechstunden von vertraglich gebundenen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Es handelt sich grundsätzlich um eine hausärztliche Versorgung. Bezüglich der Art und des Umfangs der medizinischen Leistungen gelten für Gefangene die für gesetzlich Versicherte maßgeblichen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und die aufgrund dieser Vorschriften getroffenen Regelungen entsprechend.

Die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und Betreuung der Gefangenen im Schleswig-Holsteinischen Justizvollzug wird zunehmend schwieriger. Um das Fortschreiten der Digitalisierung und der technischen Möglichkeiten auch für den Justizvollzug nutzen zu können, soll neben der bislang vorhandenen Präsenz von Ärzten in Form von Telemedizin ärztliche Bereitschaftsdienste im Bereich Allgemeinmedizin sowie ärztliche Sprechstunden in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Dermatologie sowie eine suchtmedizinische Betreuung von Substitutionsbehandlungen in Vertretungsfällen zur Verfügung gestellt werden. Eine Arztvorstellung soll durch Vermittlung von Anstaltsbediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes (mit und ohne medizinische Vorkenntnisse) über den Empfang und die Übertragung von Audio-/Video-Signalen erfolgen und umfasst ggf. eine Diagnosestellung, eine Therapieentscheidung, eine Überweisung sowie weitere ärztliche Verordnungen. Über den Abruf der Dienstleistung entscheiden die Bediensteten der jeweiligen Justizvollzugsanstalten als Abrufberechtigte.

Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern er vom Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens am 30.6.2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Betriebshaftpflichtversicherung:

Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden je Schadensfall vorhanden ist.

Sollte keine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme bestehen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestelle ist berechtigt vom Bieter auf Anforderung einen geeigneten Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz zu verlangen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen.

Angaben zur Unternehmensbeschreibung sowie der Qualifikation des leitenden Personals.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:

Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet hier, dass in dem Zeitraum seit 1.1.2018 für mindestens 6 Monate beim Referenzgeber vergleichbare telemedizinische Leistungen erbracht wurden. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand ver-gleichbar,

—— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Telemedizinische Leistungen) im Wesentlichen entspricht.

—— Im Rahmen der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte muss sich mindestens eine Referenz auf telemedizinische Leistungen im Bereich der Versorgung von vulnerablen Patientengruppen beziehen. Diese können sein:

——— die medizinische Versorgung in Justizvollzugsanstalten oder

——— die medizinische Versorgung in Maßregelvollzugseinrichtungen oder

——— die medizinische Versorgung von Patientengruppen mit Sucht- und Infektionskrankheiten.

Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.

Lässt die Bewertung der Anlage Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzbeschreibung beschrieben wurde.

Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

— Qualifikation des einzusetzenden Personals:

Es werden folgende Mindestanforderungen an die Qualifikation des einzusetzenden Personals gestellt:

—— Die seitens des Auftragnehmers eingesetzten Ärzte/innen verfügen über eine gültige Approbation bzw. Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufes in Deutschland.

—— Die bereitgestellten Ärzte/innen decken folgende fachärztliche Qualifikation ab: Allgemein- / Innere Medizin, Dermatologie und Psychatrie.

—— Die eingesetzten Ärzte/innen verfügen über gute bis sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau C1 oder C2 des GERS (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen))

—— Es dürfen bei dem eingesetzten Personal keine Strafverfahren oder Verfahren zur Entziehung der Berufserlaubnis anhängig sein.

—— Das eingesetzte Personal verfügt ausreichende Kenntnisse in IT-Standard und -Fachanwendungen.

Der Bieter sichert die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen durch eine Eigenerklärung zu.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die seitens des Auftragnehmers eingesetzten Ärzte/Ärztinnen verfügen über eine gültige Approbation bzw. Erlaubnis des Arztberufes in Deutschland. Der Auftragnehmer setzt für die ärztlichen Leistungen nur Fachärzte/-ärztinnen entsprechend ihrer fachärztlichen Qualifikation ein. Ein Nachweis der Qualifikation erfolgt durch die Vorlage der entsprechenden Originalzeugnisse bzw. durch beglaubigte Ablichtungen durch den Auftragnehmer auf jederzeitiges Verlangen des Auftraggebers.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,

— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/04/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/04/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (7.4.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2021

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