Neue Perspektiven – Kamenz Referenznummer der Bekanntmachung: 21 055 5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Perspektiven – Kamenz
„Neue Perspektiven“ § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III): Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit komplexen Problemlagen unterschiedlicher Art in Kombination von Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziel ist es, die Teilnehmer durch eine individuelle Betreuung inklusive aufsuchender Arbeit und praktischer Arbeitserprobung zu aktivieren und zu stabilisieren, um sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und gegebenenfalls zu integrieren. Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Festigung der Arbeitswilligkeit soll dabei eine wesentliche Rolle spielen.
— Zielgruppe: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte deren berufliche Eingliederung durch mehrere Vermittlungshemmnisse besonders erschwert ist. Sie sind unter anderem durch Negativerleben frustriert, sehen keine Perspektive mehr für sich und haben einen hohen Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmer sind häufig nicht in der Lage, ohne individuelle Unterstützung, Fortschritte bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein erhöhter sozialpädagogischer Betreuungsaufwand ist notwendig. Weiterhin kann es sich um Teilnehmer handeln, denen eine stabile, regelmäßige und eigenverantwortliche Teilnahme an der Maßnahme schwerfällt und sie daher während der Maßnahme den Bedarf an aufsuchender individueller Unterstützung haben, um eine Maßnahmeteilnahme und in Folge eine Stabilisierung zu erreichen.
— Der Maßnahmeort ist Kamen.
— Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner.
— Personalschlüssel: Sozialpädagoge: Teilnehmer = 1 : 12, Anleiter: Teilnehmer = 1 : 12 (Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden).
Kamenz
DEUTSCHLAND
Leistungsgegenstand ist die Konzeption u. Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung u. Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit komplexen Problemlagen unterschiedlicher Art in Kombination von Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt u. Feststellung, Verringerung od. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziel ist es, die Teilnehmer durch eine individuelle Betreuung inklusive aufsuchender Arbeit u. praktischer Arbeitserprobung zu aktivieren u. zu stabilisieren, um sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten u. gegebenenfalls zu integrieren.
— Zielgruppe: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte deren berufl. Eingliederung durch mehrere Vermittlungshemmnisse besonders erschwert ist. Sie sind unter anderem durch Negativerleben frustriert, sehen keine Perspektive mehr für sich u. haben einen hohen Stabilisierungs- u. Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmer sind häufig nicht in der Lage, ohne individuelle Unterstützung, Fortschritte bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein erhöhter sozialpädagogischer Betreuungsaufwand ist notwendig. Weiterhin kann es sich um Teilnehmer handeln, denen eine stabile, regelmäßige u. eigenverantwortliche Teilnahme an der Maßnahme schwerfällt u. sie daher während der Maßnahme den Bedarf an aufsuchender individueller Unterstützung haben, um eine Maßnahmeteilnahme u. in Folge eine Stabilisierung zu erreichen.
— Zeitl. Umfang: Beginn 1.7.2021, Ende 30.6.2021 (Laufzeit: 12 Monaten).
— Besonderheiten zur Vertragslaufzeit/Verlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich einmalig um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.4.2022 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Der Vertrag kann sich ein zweites Mal um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme verlängern, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.4.2023 schriftlich erklärt. Es besteht auch die Möglichkeit, die erste Option der Vertragsverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen, aber die zweite Option zu ziehen. In diesem Fall muss dies ebenso bis zum 30.4.2023 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen.
— Teilnehmerzahl: 12.
Die individuelle Zuweisungsdauer je Teilnehmer beträgt grundsätzlich 6 Monate. Ausnahmen möglich.
— Maßnahmeort: Kamenz.
— Personalschlüssel: Sozialpädagoge: Teilnehmer = 1 : 12, Anleiter: Teilnehmer = 1 : 12. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentl. Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ u. quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert u. persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderl. Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
— Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor od. Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik od. Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mind. eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Dieser Mindeststandard wird für 0,5 VzÄ in der Maßnahme vorgegeben. Darüber hinaus liegt die Aufteilung der restlichen 0,5 VzÄ in der konzeptionellen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers. Für die verbleibenden max. 0,5 VzÄ werden für den Einsatz als Sozialpädagoge anerkannt:
1. staatlich anerkannte Erzieher, soweit diese mind. eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können – eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt,
2. Heilpädagogen, soweit diese mind. eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können u. der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen u. sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt,
3. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mind. 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen u. mind. einen der nachfolgend genannten Aspekte beinhalten: Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik.
— Grundlagen der Psychologie,
— Praxis- u. Methodenlehre der Sozialpädagogik,
— Förderpädagogik,
— Kommunikation u. Gesprächsführung,
— Medienpädagogik. Alternativ können im Rahmen der max. verbleibenden 0,5 VzÄ, je nach konzeptioneller Gestaltung, auch Fachkräfte mit einem therapeutischen od. pädagogischen Abschluss sowie ausgebildete Psychologen zum Einsatz kommen. Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mind. AdA-Berechtigung) u. einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben u. berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können. Zeiten während einer Berufsausbildung u. eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung,
— Organisatorische Vorgaben: Vom Auftraggeber ist mit Zuschlagserteilung ein mit dem Auftraggeber abgestimmtes Informationsblatt (Flyer) zur Verteilung an potentielle Teilnehmer zu erstellen. Dieses ist in elektronischer Form (als Word, -Power Point- oder PDF-Datei) innerhalb von 3 Tagen nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
— Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis).
— Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung u. Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten u. Kosten für Maßnahmeinhalte, einschließlich Kosten für erforderl. Lehrmittel, notwendige Eignungsfeststellungen (z. B. Gesundheitszeugnis).
— Kosten für notwendige sozialpädagogische u./od. Praktikumsbetreuung,
— Bereitstellung der Unterrichtsräume,
— Personalkosten,
— Auslagen für Erstellung von Zertifikaten/Zeugnisse,
— Kosten für notwendige Arbeitskleidung sowie Arbeitsschutzbekleidung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben,
— Vorbereitung und Durchführung der vorgesehenen Praktika u. fachpraktischen Qualifizierungen in Übungswerkstätten,
— Kosten für die Erstellung u. Versendung von Bewerbungsunterlagen,
— Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen,
— ggf. zusätzliche Fahrkosten (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Schulungsstätten am Maßnahmeort, Exkursionen, Betriebsbesichtigungen),
— Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer,
— Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Anlage B „Allgemeine Bieterdarstellung“, Anlage C „Referenzen und Erfahrungen des Bieters“, Anlage D „Nachweis d. Räumlichkeiten“, Anlage E1 „Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals“ einzureichen. Anlage E2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen.
— Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) u. zu 30 % der Preis (P). Dabei wird die Qualität in 3 Wertungsbereiche (WB) eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Qualitätsbewertung ein: 1. WB - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2.WB - personelle u. sächliche Ressourcen zu 35 % u. 3. WB – Trägerkriterien zu 25 %. Die Kriterien u. deren Gewichtung ergibt sich aus der beigefügten Matrix.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.4.2022 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Der Vertrag kann sich ein zweites Mal um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme verlängern, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.4.2023 schriftlich erklärt. Es besteht auch die Möglichkeit, die erste Option der Vertragsverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen, aber die zweite Option zu ziehen. In diesem Fall muss dies ebenso bis zum 30.4.2023 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen.
Option der zweimaligen Vertragsverlängerung; siehen Pkt. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
: Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor od. Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik od. Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mind. eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Dieser Mindeststandard wird für 0,5 VzÄ in der Maßnahme vorgegeben. Darüber hinaus liegt die Aufteilung der restlichen 0,5 VzÄ in der konzeptionellen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers. Für die verbleibenden max. 0,5 VzÄ werden für den Einsatz als Sozialpädagoge anerkannt:
1. staatlich anerkannte Erzieher, soweit diese mind. eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können – eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
2. Heilpädagogen, soweit diese mind. eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können u. der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen u. sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind – eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
3. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mind. 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen u. mind. einen der nachfolgend genannten Aspekte beinhalten: Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik
— Grundlagen der Psychologie,
— Praxis- u. Methodenlehre der Sozialpädagogik,
— Förderpädagogik,
— Kommunikation u. Gesprächsführung,
— Medienpädagogik. Alternativ können im Rahmen der max. verbleibenden 0,5 VzÄ, je nach konzeptioneller Gestaltung, auch Fachkräfte mit einem therapeutischen od. pädagogischen Abschluss sowie ausgebildete Psychologen zum Einsatz kommen. Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mind. AdA-Berechtigung) u. einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben u. berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können. Zeiten während einer Berufsausbildung u. eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.
Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung. Übungswerkstätten in gewerblich-technischen und auch kaufmännischen Arbeitsbereichen müssen ausreichend zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Kooperation mit anderen Partnern möglich (weitere Einzelheiten: Siehe Leistungsverzeichnis).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 8
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe.de. Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Anlage B „Allgemeine Bieterdarstellung“, Anlage C „Referenzen und Erfahrungen des Bieters“, Teil C Anlage D „Nachweis d. Räumlichkeiten“, Anlage E 1 „Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals“ sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Hinweis zum Formblatt 124_LD: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; zu beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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