Erweiterung des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums (Haus 2) mit Neubau Mensa Hohe Straße 35, 09112 Chemnitz / Los 2 – Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/512
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums (Haus 2) mit Neubau Mensa Hohe Straße 35, 09112 Chemnitz / Los 2 – Tragwerksplanung
Los 2 – Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2-6 (Leistungsphase 2 anteilig) und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8 nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1.
Karl-Schmidt-Roffluff-Gymnasium
Hohe Straße 35
09112 Chemnitz
Mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung sind der Neubau eines Mensagebäudes und die Errichtung eines Erweiterungsbaus an das bestehende Haus 2 des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums Hohe Straße 35 in 09112 Chemnitz vorgesehen. Tangierende Maßnahmen im bestehenden Gebäudeteil sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Die Inbetriebnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant.
In einer durchgeführten Studie/Vorplanung der Objektplanung Gebäude wurden verschiedene Varianten untersucht. Die Ergebnisse wurden mit der Stadt Chemnitz, dem Nutzer sowie der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und eine Vorzugsvariante festgelegt. Die Vorplanung der Objektplanung Gebäude, der Objektplanung Freianlagen und der Tragwerksplanung wurde anteilig erstellt (Planunterlagen als Anlagen A – C beigefügt).
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV wird ein Planungsbüro für die Erstellung der Tragwerksplanung Leistungsphasen 2-6 (Leistungsphase 2 anteilig) und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8 nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 für den Neubau der Mensa, die Erweiterung des Gymnasiums und die erforderlichen Maßnahmen im Bestandsgebäude gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag (HOAI) mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen.
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Tragwerksplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.2 Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners (LPH 6) und 5.3.2.3 Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (LPH 7)) sowie die Besondere Leistung Nr. 5.3.2.4 Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (LPH 7) optional beauftragt. Bei Abruf der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.2 entfallen die Grundleistungen der Leistungsphase 6.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Die geschätzten Bauwerkskosten für die Erweiterung des Gymnasiums und der Maßnahmen im Bestandsgebäude sowie den Neubau der Mensa betragen:
Bauwerkskosten Erweiterung Gymnasium und Umbau im Bestandsgebäude:
Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
Bauwerkskosten Neubau Mensa:
Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
Bruttogeschossfläche (BGF) Erweiterung Gymnasium und Umbau im Bestandsgebäude: 1 432 m2
Bruttogeschossfläche (BGF) Neubau Mensa: 980 m2.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen:
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Tragwerksplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.2 Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners (LPH 6) und 5.3.2.3 Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (LPH 7)) sowie die Besondere Leistung Nr. 5.3.2.4 Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (LPH 7) optional beauftragt. Bei Abruf der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.2 entfallen die Grundleistungen der Leistungsphase 6.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
Mindestbedingung:
a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauwesen, Hochbau (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/Master) oder gleichwertige Qualifikation mit Nachweis der Eintragung als Qualifizierter Tragwerksplaner gemäß § 66 Absatz 2 SächsBO oder gleichwertig.
b) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung (z. B. freiberuflicher Ingenieur). Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder gleichwertig.
Nachweis liegt bei durch
— Bescheinigung über den Studienabschluss und
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung und
— Eintragung in einem Berufsregister (z. B. einer Ingenieur- bzw. Architektenkammer) oder
— sonstige Bescheinigung der erlaubten Berufsausübung und
— Eintragung als Qualifizierter Tragwerksplaner gemäß § 66 Absatz 2 SächsBO oder gleichwertig.
Mit dem Angebot vorzulegen:
a) Honorarumsatz im Bereich Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI).
Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)
In den letzten 3 Geschäftsjahren
b) Berufshaftpflichtversicherung.
Zu a:
Honorarumsatz:
Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre je Jahr ein Mindesthonorarumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto im Bereich Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der addierte Wert je Jahr einzutragen.
Zu b:
Berufshaftpflichtversicherung:
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachgewiesen werden, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als AN 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als AN 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Der Nachweis der Versicherung umfasst folgende Angaben:
— Höhe der Deckungssummen für Personenschäden,
— Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden,
— Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr,
— Angaben zur geforderten Nachhaftung (z. B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen),
— zusätzlich bei Bewerbergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.
Der Nachweis liegt bei als:
— Kopie der Police oder Deckungsbestätigung nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den eben benannten Angaben oder
— eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den oben benannten Angaben abgeschlossen wird.
(Hinweis für Bewerbergemeinschaften: entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft)
Mindestbedingung:
Dem Angebot ist mindestens eine durch den Bieter erbrachte Mindestreferenz beizufügen
Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE)
Die Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE) enthält:
Fachplanungsleistung Tragwerksplanung für Umbau oder Erweiterung eines öffentlich zugänglichen Gebäudes gemäß § 50 Absatz 2 Musterbauordnung mind. der Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 3-5 erbracht, mit Bauwerkskosten KG 300 + 400 von mind. 1,0 Mio. EUR brutto, Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.4.2016 bis 31.3.2021
Zur Referenz ist eine Anlage beizufügen, in der alle notwendigen Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien enthalten sind.
Dies kann durch Ausfüllen des Deckblattes Mindestreferenz erfolgen, aber auch durch eine eigene Beschreibung des Projektes auf max. 2 Seiten im pdf-Format, möglichst mit einem Schnitt und Fotos.
Bei Bietergemeinschaft können die Referenzen sowohl für jeden Bieter gesondert eingereicht werden oder für die Bieter gemeinsam. Bei Bietergemeinschaft werden die Referenzen addiert.
Siehe Punkt III.1.1).
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]