Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums/Los 5 – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/513
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums/Los 5 – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1
Los 5 – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1.
Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums
Humboldtplatz 1
09130 Chemnitz
Mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung, ist die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Johannes-Kepler-Gymnasium Humboldtplatz 1, 09130 Chemnitz vorgesehen. Tangierende Maßnahmen im bestehenden Gebäudeteil sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Die Inbetriebnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant.
In einer durchgeführten Studie/Vorplanung der Objektplanung Gebäude wurden verschiedene Varianten zur Anordnung des Erweiterungsbaus untersucht. Die Ergebnisse wurden mit der Stadt Chemnitz abgestimmt und eine Vorzugsvariante festgelegt. Die Vorplanung der Objektplanung Gebäude wurde anteilig erstellt (Planunterlagen als Anlage A beigefügt).
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV wird ein Planungsbüro für die Erstellung der Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 für die erforderlichen Maßnahmen an den Außenanlagen im Rahmen der Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Architekten-/Ingenieurvertrag (HOAI) mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen.
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.3 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der Ausführungsplanung (LPH 6) und 5.3.2.4 Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (LPH 7)) optional beauftragt. Bei Abruf der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.3 entfallen die Grundleistungen Nr. 6a) und 6b) der Leistungsphase 6 gemäß Anlage 2 zum Architekten-/Ingenieurvertrag. Die Besondere Leistung Nr. 5.3.2.4 ersetzt bei Abruf die Grundleistungen Nr. 7b1) und 7b2) der Leistungsphase 7 gemäß Anlage 2 zum Architekten-/Ingenieurvertrag.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Die geschätzten Baukosten für die Herstellung der Außenanlagen im Rahmen der Erweiterung des Gymnasiums betragen:
— Kostengruppe 200: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Kostengruppe 500: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Fläche herzustellende Außenanlagen: ca. 1 400 m2.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen:
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.3 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der Ausführungsplanung (LPH 6) und 5.3.2.4 Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (LPH 7)) optional beauftragt. Bei Abruf der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.3 entfallen die Grundleistungen Nr. 6a) und 6b) der Leistungsphase 6 gemäß Anlage 2 zum Architekten-/Ingenieurvertrag. Die Besondere Leistung Nr. 5.3.2.4 ersetzt bei Abruf die Grundleistungen Nr. 7b1) und 7b2) der Leistungsphase 7 gemäß Anlage 2 zum Architekten-/Ingenieurvertrag.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllter und unterzeichneter Architekten-/Ingenieurvertrag (HOAI) in Textform nach § 126 b BGB,
2. Anlage 3 zum Architekten-/Ingenieurvertrag - Besondere Leistungen,
3. Eigenerklärung zur Eignung mit allen darin geforderten Nachweisen, Formblättern und Referenzanlagen,
4. Nachweis der persönlichen Referenzen A des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.1),
5. Nachweis der persönlichen Referenzen B des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.2),
6. Nachweis der persönlichen Referenzen C des vorgesehenen Bauüberwachers mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 3),
7. Kapazitätsplanung (Zuschlagskriterium Nr. 4).
Eine Honorarberechnung muss nicht beigefügt werden.
Auch das vom System bereitgestellte Formblatt Leistungsverzeichnis muss nicht ausgefüllt werden.
Das angebotene Honorar wird von der Vergabestelle entsprechend der beigefügten Musterberechnung anhand des an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllten Architekten-/Ingenieurvertrages (HOAI) einschließlich der Anlage 3 Besondere Leistungen ermittelt.
Wird eine Honorarberechnung mit vom Vertrag abweichenden Honorarparametern eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen, wenn der Angebotsinhalt nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Es wird deshalb empfohlen, auf das Beifügen einer Honorarberechnung zu verzichten.
Nicht auszuschließende Angebote geeigneter Bieter werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Bei Punktgleichheit in der Gesamtbewertung entscheidet der höchste Punktwert im Kriterium Nr. 1 Honorarangebot.
Besteht auch hier Gleichstand der bestplatzierten Bieter in der erreichten Punktbewertung, wird unter diesen Bietern ein Losverfahren durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichen:
Mindestbedingung:
a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Abschluss als Master, Dipl.-Ing., Bachelor der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Architek-tur, Bauwesen oder gleichwertige Qualifikation,
b) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung (z. B. freiberuflicher Ingenieur). Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder gleichwertig.
Nachweis liegt bei durch Bescheinigung über den Studienabschluss und Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung und Eintragung in einem Berufsregister (z. B. einer Ingenieur- bzw. Architektenkammer) oder sonstige Bescheinigung der erlaubten Berufsausübung.
Mit dem Angebot einzureichen:
a) Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren,
b) Berufshaftversicherung mit den unten aufgeführten Bedingungen.
Zu a) Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre je Jahr ein Mindesthonorarumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto im Bereich Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der addierte Wert je Jahr einzutragen.
Zu b) Berufshaftpflichtversicherung
Mindestbedingung:
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachgewiesen werden, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als AN 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als AN 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsver-trages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Der Nachweis der Versicherung umfasst folgende Angaben:
— Höhe der Deckungssummen für Personenschäden,
— Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden,
— Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr,
— Angaben zur geforderten Nachhaftung (z. B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen),
— zusätzlich bei Bewerbergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.
Der Nachweis liegt bei als:
— Kopie der Police oder Deckungsbestätigung nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den eben benannten Angaben oder
— eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den oben benannten Angaben abgeschlossen wird.
(Hinweis für Bewerbergemeinschaften: entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft)
Mit dem Angebt ist einzureichen:
Eine Mindestreferenz mit den unten aufgeführten Bedingungen.
Die Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE) enthält:
Objektplanung Freianlagen mind. der Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 2-8 erbracht, mit Baukosten der Freianlagen größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.4.2016 bis 31.3.2021
Als Anlage ist ein Referenzblatt mit Beschreibung und Vorstellung des Projektes, sowie den Angaben zu den geforderten Kriterien, auf max. 2 Blatt DIN A4 einzureichen. Die Darstellung ist frei wählbar, sollte jedoch einen Schnitt und Fotos enthalten.
Siehe Punkt III.1.1).
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]