3. BA Außenanlagen Oberschule „Am Valtenberg“ Referenznummer der Bekanntmachung: N/L OS 3.BA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirch
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01904
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neukirch-lausitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. BA Außenanlagen Oberschule „Am Valtenberg“
Die Gemeinde Neukirch/Lausitz will im Zuge der schrittweisen Sanierung der Oberschule „Am Valtenberg“ in Neukirch/Lausitz nach nunmehr 2 umgesetzten BA's auch das ges. Außengelände im Zuge eines dritten BA's umgestalten. Die vorhandenen Anlagen entstanden in den 1990er Jahren und weisen deutliche Abnutzungserscheinungen auf und sind teilw. in einem desolaten Zustand. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzungsansprüchen und Gestaltungs-wünschen. Ebenso ist der gesamte Medienbestand marode und nicht mehr anforderungsgerecht. Das Schulgelände wird derzeit zur Pausengestaltung und für den Schulsport genutzt. Außerdem dient es der verkehrstechn. und der medienseitigen Erschl. der Oberschule. Durch die Um- und Neugestaltung sollen Außenanlagen geschaffen werden, die die Schüler/innen zum Aufenthalt im Freien sowie zu Sport und Spiel anregen. Zum anderen sollen bedarfsgerechte Verkehrsanlagen und neue Ver- und Entsorgungsanlagen geschaffen werden. Es wurde zur Vorbereitung eines Förderantrags im Programm „Schulische Infrastruktur“ eine Vorplanung (LPH 2) sowie eine Kostenschätzung zum Stand August 2019 erstellt. Die aktuelle Terminplanung sieht eine Planungsphase bis Ende 2021 und eine Bauphase über das gesamte Jahr 2022 vor. Zum Vorentwurfsstand wird mit einem Kostenrahmen über die KG 200-700 von ca. 2,623 Mio. EUR gerechnet. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Fördervorhaben mit engen zeitlichen Vorgaben zur Fertigstellung der Baumaßnahmen.
Aufgrund der erfolgten Auftragswertberechnung für die Leistung Freianlagenplanung nach HOAI ist die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Planungsleistung Freianlagenplanung erforderlich. Eine ggf. notwendige Beauftragung der Planungsleistung für Ingenieurbauwerke erfolgt ent-sprechend Vergaberecht im nationalen Verfahren. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros gebeten, sich um die nachfolgend beschrie-benen Leistungen zu bewerben. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverf. empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben wie Schul- oder Kita-Außenanlagen vertraut sind. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude und den Außenanlagen abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.
Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2, weiterführende Angaben sind der Anlage A zu entnehmen. Eine Besichtigung ist ausschließlich nach Terminab-stimmung mit der Gemeinde Neukirch/Lausitz, Bauamtsleiterin, Frau Würz-Lehmann, möglich.Für die Sanierung der Außenanlagen sind in 2019 Fördermittel über die Schulische Infrastruktur beantragt worden.Dieser Antrag ist bewilligt und die Voraussetzung für die Durchführung der geplanten Maßnahme bis Ende 2022. Das Schulgelände wird derzeit für die Pausengestaltung und Schulsport, aber auch als Parkplatz und Lagerfläche genutzt.Zudem dient es der verkehrs-techn. und medienseitigen Erschl. der Schule. Für den Schulsport wird derzeit ein kl. Fußballplatz, ein Beachvolleyballpl. und Tischtennisplatten genutzt.Das Grundstück hat eine L-Form.An der südlichen Flanke bilden das Schulgebäude und die Turnhalle einen großfl. Hof, der als Aufenthaltsbereich in den Schulpausen und bei besonderen Anlässen als Begegnungsort genutzt wird. Südlich des Schulgebäudes ist eine mit Betonverbundpflaster befestigte Fläche, welche derzeit hauptsächlich als Lehrerstellplatz genutzt wird.Die verkehrstechn. Erschl. zum Schulgebäude erfolgt von der Parkstraße aus durch eine asphaltierte Zufahrtsstraße mit einem schmalen Fußweg.Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.Die Vergabestelle behält sich vor, gem. § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Weitere Inf. siehe Vergabeunterlage.
Neukirch
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung):
— LPH 3: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln,
— Koordination des Fachplaners Ingenieurbauwerke. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung):
— LPH 9: Überwachungsleistungen für:
a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege,
b) Mängelbeseitigung. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
— Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln. Es wird auf das Vertragsmuster (Anlage B) verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3.1 und 3.2) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewer-bern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblätter 3.1 und 3.2) anhand folgender Kriterien bewertet:
Referenz 1: „Gestaltung einer Außenanlage […]“ (Formblatt 3.1) 18 von 36 Punkten,
Referenz 2„Gestaltung einer Außenanlage […]“ (Formblatt 3.2) 18 von 36 Punkten; Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens 3 , höchstens 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber – als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung unterschrieben einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 1.4.2020 ausgestellt worden sein.
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung unterschrieben einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Nachweis der fachlichen Eignung (Formblätter 3.1 und 3.2): Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Es sind 2 Einzelreferenzen darzustellen.
1. Referenz 1:
Gestaltung einer Außenanlage mit vergleichbarer Nutzung im laufenden Betrieb (Formblatt 3.1): Der Auftraggeber fordert von den Bietern, dass eine Referenz (Referenz 1, Formblatt 3.1) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Leistungen der Freianlagenplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 11.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl für jede Referenz beträgt 18 Punkte. Die Wertung ist dem Formblatt 3.1. zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Das Formblatt ist zwingend zu verwenden. Den Ausführungen kann ein Referenzschreiben beigelegt werden. Das Referenzschreiben oder sonstige Anlagen werden nicht in die Wertung einbezogen.
2. Referenz 2:
Gestaltung einer Außenanlage mit vergleichbarer Nutzung im laufenden Betrieb (Formblatt 3.2)
Der Auftraggeber fordert von den Bietern, dass eine weitere Referenz (Referenz 2, Formblatt 3.2) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt.
Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
Leistungen der Freianlagenplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 11.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Als Mindestanforderung wird definiert:
— Abschluss des Projektes nicht vor dem 1.1.2011.
Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Wertung ist dem Formblatt 3.2 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Das Formblatt ist zwingend zu verwenden. Den Ausführungen kann ein Referenzschreiben beigelegt werden. Das Referenzschreiben oder sonstige Anlagen werden nicht in die Wertung einbezogen.
Als Mindestanforderung wird definiert: Abschluss des Projektes nicht vor dem 1.1.2011.
§ 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Siehe Abschnitt II).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 16.4.2021 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 15.4.2021, 12.00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Bieter sind bereits an ihr erstes Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.