Ausschreibung Planung und Bauüberwachung eines Forschungsschiffsneubaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/03-50278
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4152870
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hzg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Planung und Bauüberwachung eines Forschungsschiffsneubaus
Das Forschungsschiff Ludwig Prandtl wird vom Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) betrieben und ist für die Forschungsarbeiten des HZG und seiner Partner in Nord- und Ostsee von zentraler Bedeutung. Sie wurde 1983 gebaut, 2002/2003 verlängert und war im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2019 etwa 225 Tage pro Jahr im Einsatz.
Bedingt durch das Alter wird der Ersatz durch einen Neubau notwendig („Ludwig Prandtl II“), der – wie bisher – komplementär zu den anderen Küstenforschungsschiffen in Deutschland geplant ist und einen Einsatz im gesamten Bereich von Flüssen, im Flachwasserbereich der Ästuare und des Wattenmeeres bis zum tiefen Wasser erlaubt. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an den Tiefgang, die Schiffshöhe und die Hochseetauglichkeit. Der Einsatz von Schlauch- und Bereitschaftsbooten von Bord des Schiffes erweitert das Einsatzspektrum, insbesondere beim Einsatz des Neubaus bei Multi-Plattform Experimenten. Die Ludwig Prandtl II soll ein weites, interdisziplinäres Spektrum der Küstenforschung, Werkstoffforschung und Polymerforschung abdecken und damit vielfältig vom HZG und Partnern für Forschung und Lehre eingesetzt werden können.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Generalplaner gesucht, der die Planung für den Neubau der Ludwig Prandtl II mit allen erforderlichen Anlagen erstellt und nach Abschluss der Planung die Bauüberwachung übernimmt.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die bereits als Entwurf im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung steht. Die Einzelheiten der Leistungsbeschreibung können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Max-Planck-Straße 1
21502 Geesthacht
Folgende gewünschte Alleinstellungsmerkmale wurden für den Nachfolgebau der Ludwig Prandtl II formuliert und in einer Machbarkeitsstudie konzipiert, um eine klare Positionierung der Einsatzmöglichkeiten des Schiffes für die Forschungsgemeinde innerhalb der Gesamtflotte der deutschen Forschungsschiffe zu bieten:
— Einsetzbar bis an den Schelfrand, in flachen Gewässern und in Flüssen. Der derzeitige Tiefgang der Ludwig Prandtl von max. 1,70 m bei voller Beladung darf nicht überschritten werden,
— Die Geschwindigkeit von 12 kn muss bei moderaten Wind- und Seegangsverhältnissen, die im Rahmen der Planungsphase zu spezifizieren (Berechnung und Schleppversuch) sind, sicher erreicht werden. Dies stellt eine Erweiterung des Einsatzgebietes bei Tagesfahrten dar,
— Separate Nass- und Elektroniklabore,
— Deckplatz für Container (max. 20 ft) oder für 2 zusätzliche Schlauchboote bzw. 1 Container und 1 zusätzliches Schlauchboot; variable Fixpunkte,
— Faltkran mit min. 5t Hebegewicht für das Verladen von Containern, Brennstoffzellen und Tanks für Wasserstoff (Verladung in das Wasserstoffsystemlabor),
— A-Rahmen am Heck, sowie seitlicher Kran/L-Rahmen für das Einsetzen von Messgeräten; flexible seitliche Winde/kleiner Kran für Spezialanwendungen (z.B. kontaminationsfreie Probenahme) (Spezifikation ist noch festzulegen),
— Kostenoptimierter Betrieb des Schiffes durch Diesel-Elektrischen-Antrieb mit Power-Management-System (intelligente Schalttafel mit Überprüfung der Leistungsreserven und aktueller Leistungsaufnahme),
— Integration einer zeitweisen Versorgung des Bordstromnetzes sowie des Antriebs über Brennstoffzellen, wobei auch neue, bei HZG entwickelte Metallhydridtanksysteme unter realen Bedingungen erprobt werden sollen. Im Vordergrund steht dabei die Erprobung von Wasserstoff basierten Energieversorgungssystemen. Für die Ladeluftaufbereitung beispielsweise des Hafendiesels sollen Membranmodule eingesetzt werden, die derzeit von der Polymerforschung bei HZG entwickelt werden. Der anfallende sauerstoffangereicherte Strom kann den Brennstoffzellen zugeführt werden, umso deren Leistung zu steigern und zusätzliche Synergieeffekte auszunutzen,
— Im Bereich der Abgasführung sollten ausreichend große Platzreserven eingeplant werden, um hier im Bereich der Abgasaufbereitung verschiedene Systeme und Materialien zu testen,
— Die Anforderungen für den Blauen Engel oder mindestens Gleichwertig – (RAL-ZU 141) „Umweltschonendes Schiffsdesign“ müssen erfüllt werden. Weitere Ausstattungsmerkmale, wie beispielsweise ein detailliertes Batteriekonzept, sollen in der Planungsphase geprüft werden,
— Zulassung als Binnenschiff (SUK-Abnahme).
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die bereits als Entwurf im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung steht. Die Machbarkeitsstudie wird den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten der Leistungsbeschreibung können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden vom HZG anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt.
Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL1): 300 Punkte,
— TL1: 100 Punkte,
— TL2: 600 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnitt,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge auszuschließen, bei denen die vorgenannten Kriterien im Gesamtergebnis mit 300 Punkten oder weniger bewertet wurden.
Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsstufe 1 (Leistungen der Schiffplanung, dies umfasst Verwaltung, Entwurf und Theorie, Festigkeit und Stahl, Ausrüstung, Einrichtung, Maschinenbau, Elektro und Wissenschaft). Ein Anspruch auf die Beauftragung mit der optional ausgeschriebenen Leistungsstufen 2 (Mitwirkungs- Beratungs- und Unterstützungshandlungen bei der Ausschreibung zur Bestimmung der bauausführenden Werft) und 3 (Leistungen der Bauüberwachung in Form der Technischen Bauaufsicht gemäß des Leistungsbeschreibung Schiffplanung) wird nicht begründet. Weitere Einzelheiten zu den Leistungsstufen enthalten der Entwurf der Leistungsbeschreibung und der Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe von Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
PL3. Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (ein Nachweis kann auf gesondertes Verlangen angefordert werden).
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom HZG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich das HZG für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Gesamtumsatz des Bewerbers sowie Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Generalplanungsleistungen für den Neubau von Schiffen).
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom HZG für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Das HZG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Zu WL1 (Gesamtumsatz): Das HZG erwartet einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR bzgl. des Gesamtumsatzes pro Jahr. Bewerbungen mit einem geringeren Umsatz werden von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung Ingenieure_innen oder vergleichbare Qualifikation sowie andere Mitarbeiter_innen) in den letzten 4 Jahren.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 10 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 31.12.2020). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Referenzen, die die Generalplanungsleistungen und die Bauüberwachung für den Neubau von Schiffen zum Gegenstand hatten. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 10 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 3 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Das HZG kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Bewertung der Referenzen gemäß Ziff. II.2.9 orientiert sich an folgenden Schwerpunkten:
— Vergleichbarkeit mit dem geplanten Neubau (Länge, Maschinenleistung, Breite, etc.),
— Bauüberwachung,
— Forschungseinrichtungen (Forschungszentrum, Universitäten, Hochschulen),
— Forschungsschiffen oder Messschiffen (Schiffe für den Einsatz in flachen Gewässern (Wattenmeer)),
— alternativen Schiffsantriebskonzepten (emissionsarm), z.B. Wasserstoff oder LNG, [Referenzen mit Segelschiffen werden nicht als alternatives Schiffsantriebskonzept gewertet],
TL3. Bitte benennen Sie das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam, bestehend aus Projektleiter*in und weiteren Mitgliedern des Projektteams mit Lebenslauf. Diese Informationen werden im Rahmen der Auswahlentscheidung gemäß Ziff. II.2.9) nicht herangezogen. Im Rahmen der späteren Angebotsauswertung ist eine Wertung des Projektteams vorgesehen (inkl. persönlicher Referenzen).
Zu TL2: Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, bei der die Planungsphase innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen wurde. Der Schiffsbau dieser Referenz muss noch nicht abgeschlossen sein.
Zu Ziff. III.1.3), TL3: Das im Teilnahmeantrag benannte Projektteam wird für die etwaige Auftragsdurchführung verbindlich benannt und vertraglich festgelegt. Spätere Wechsel sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen. Sofern im Laufe der Angebotsphase Projektleiter*in ausgetauscht wird, kann der Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewertungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens HZG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber bzw. Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerber- bzw. Bieterinformationen;
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 8.4.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Das HZG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Frist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass das HZG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dasselbe gilt später für die Angebote;
5. Vollständige Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
6. Das HZG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. später Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmen die Bewerber dem zu;
7. Durch die Abgabe des Teilnahmeantrags verpflichten sich die Bewerber, alle (ggf. später) übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot. HZG seinerseits wird Unterlagen der Bewerber bzw. Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
8. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung vom HZG zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer;
9. Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich.
10. Der Teilnahmeantrag sowie später das Angebot können nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Für die Vertragsdokumente ist die deutsche Sprache maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Verhandlungssprache ist Deutsch.
11. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum 30.4.2021 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Es ist beabsichtigt, dass die Erstangebote bis zum 1.6.2021 einzureichen sind. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in der KW 23/2021 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird. Die Verhandlungsgespräche werden in Geesthacht – oder abhängig von der aktuellen Pandemiesituation – als Videokonferenz stattfinden.
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYYET.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.