Bauoberleitung- und Bauüberwachungsleistungen Loschwitzer-Blasewitzer Brücke – Blaues Wunder Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-GB112-00027

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauoberleitung- und Bauüberwachungsleistungen Loschwitzer-Blasewitzer Brücke – Blaues Wunder Dresden

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-GB112-00027
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bauoberleitungsleistungen gem. Leistungsbild Objektplanung

(OPL) Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für die Lph 8 und Bauüberwachungsleistungen gem. Leistungsbilder OPL

Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und OPL Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI für die Lph 8.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Loschwitzer – Blasewitzer Brücke in Dresden, Sachsen

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beim Vorhaben „Erneuerung Korrosionsschutz und Instandsetzung von Stahlbauteilen für die Loschwitz – Blasewitzer Brücke „Blaues Wunder“ in Dresden“ handelt es sich um eine Maßnahme der Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Straßen- und Tiefbauamt (STA). Das STA vergibt für das Vorhaben in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV Bauleitungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 8 und Örtliche Bauüberwachung) sowie weitere Besondere Leistungen. Dabei beabsichtigt der Auftraggeber (AG) einen Auftragnehmer (AN) mit Bauleitungs- und Bauüberwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Brücke und Gerüstbau) sowie für Verkehrsanlagen zu beauftragen. Folgende Leistungen sollen dabei wie folgt vergeben werden: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Besondere Leistungen Bauoberleitung (i. V. m. § 43 und Anlage 12.1 HOAI; § 47 und Anlage 13.1 HOAI), Besondere Leistungen „Örtliche Bauüberwachung“ (i. V. m. 43 und Anlage 12.1 HOAI; § 47 und Anlage 13.1 HOAI), Besondere Leistungen „Objektüberwachung“ (i. V. m. § 51 und Anlage 14.1 HOAI), weitere Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung sowie das Fortschreiben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung nach Baustellenverordnung (BaustellV) in der jeweils gültigen Fassung für die Erneuerung des Korrosionsschutzes und Instandsetzung von Stahlbauteilen für die Loschwitz – Blasewitzer Brücke „Blaues Wunder“ in Dresden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Projektentwicklung / Gewichtung: 40,00
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 10,00
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Dokument Vergabeunterlage und Aufgabenstellung mit allen Informationen für die zweite Stufe des Verfahrens inkl. Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien und Angaben zur Bearbeitungszeit liegt den Vergabeunterlagen bei. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben.

Zum Abschluss der Verhandlungen legt der Auftraggeber gemäß § 17 (14) VgV eine einheitliche Frist zur Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche erhalten die Bieter somit die Möglichkeit ein neues Angebot einzureichen. Dieses sodann „finale“ Angebot ist durch Ausfüllen und rechtsverbindliches schriftliches Unterzeichnen (§ 126 BGB) des beigefügten Vertragsmusters inkl. aller Anlagen (Anlage 4 dieser Vergabeunterlage) zu erstellen und postalisch an die Vergabestelle zu übersenden. Der AG verweist dabei auf § 53 Abs. 2 i. V. m. § 41 Abs. 2 VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2021

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