Bauoberleitung- und Bauüberwachungsleistungen Loschwitzer-Blasewitzer Brücke – Blaues Wunder Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-GB112-00027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauoberleitung- und Bauüberwachungsleistungen Loschwitzer-Blasewitzer Brücke – Blaues Wunder Dresden
Bauoberleitungsleistungen gem. Leistungsbild Objektplanung
(OPL) Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für die Lph 8 und Bauüberwachungsleistungen gem. Leistungsbilder OPL
Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und OPL Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI für die Lph 8.
Loschwitzer – Blasewitzer Brücke in Dresden, Sachsen
DEUTSCHLAND
Beim Vorhaben „Erneuerung Korrosionsschutz und Instandsetzung von Stahlbauteilen für die Loschwitz – Blasewitzer Brücke „Blaues Wunder“ in Dresden“ handelt es sich um eine Maßnahme der Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Straßen- und Tiefbauamt (STA). Das STA vergibt für das Vorhaben in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV Bauleitungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 8 und Örtliche Bauüberwachung) sowie weitere Besondere Leistungen. Dabei beabsichtigt der Auftraggeber (AG) einen Auftragnehmer (AN) mit Bauleitungs- und Bauüberwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Brücke und Gerüstbau) sowie für Verkehrsanlagen zu beauftragen. Folgende Leistungen sollen dabei wie folgt vergeben werden: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Besondere Leistungen Bauoberleitung (i. V. m. § 43 und Anlage 12.1 HOAI; § 47 und Anlage 13.1 HOAI), Besondere Leistungen „Örtliche Bauüberwachung“ (i. V. m. 43 und Anlage 12.1 HOAI; § 47 und Anlage 13.1 HOAI), Besondere Leistungen „Objektüberwachung“ (i. V. m. § 51 und Anlage 14.1 HOAI), weitere Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung sowie das Fortschreiben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung nach Baustellenverordnung (BaustellV) in der jeweils gültigen Fassung für die Erneuerung des Korrosionsschutzes und Instandsetzung von Stahlbauteilen für die Loschwitz – Blasewitzer Brücke „Blaues Wunder“ in Dresden.
Das Dokument Vergabeunterlage und Aufgabenstellung mit allen Informationen für die zweite Stufe des Verfahrens inkl. Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien und Angaben zur Bearbeitungszeit liegt den Vergabeunterlagen bei. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben.
Zum Abschluss der Verhandlungen legt der Auftraggeber gemäß § 17 (14) VgV eine einheitliche Frist zur Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche erhalten die Bieter somit die Möglichkeit ein neues Angebot einzureichen. Dieses sodann „finale“ Angebot ist durch Ausfüllen und rechtsverbindliches schriftliches Unterzeichnen (§ 126 BGB) des beigefügten Vertragsmusters inkl. aller Anlagen (Anlage 4 dieser Vergabeunterlage) zu erstellen und postalisch an die Vergabestelle zu übersenden. Der AG verweist dabei auf § 53 Abs. 2 i. V. m. § 41 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]