Offener, 2-phasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb „Besucher- und Bildungszentrum Unesco Geopark Muskauer Faltenbogen“ mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener, 2-phasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb „Besucher- und Bildungszentrum Unesco Geopark Muskauer Faltenbogen“ mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren
Eine innovative Ausstellung im Kavalierhaus soll die Besucher für die einmaligen landschaftlichen und geologischen Reize des Unesco-Geoparks-Muskauer Faltenbogens mit dem Muskauer Park im Zentrum und selbst Unesco-Welterbe als deutsch-polnisches Bindeglied sensibilisieren und zu weiteren Entdeckungen rund um den Muskauer Faltenbogen und die Stadt Bad Muskau anregen.
Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung eines Ausstellungsgebäude aus historischem Bestand und Neubau, das einerseits der Pücklerschen Gestaltungsphilosophie folgt und mit der Unesco-Welterbekonvention übereinstimmt, gleichzeitig aber auch dem spannungsreichen Thema des Muskauer Faltenbogens und der damit verbundenen Aspekte angemessenen Raum bietet.
Das zu entwickelnde Ausstellungsgebäude im Fürst-Pückler-Park Bad Muskau soll zusammen mit dem Bestandsgebäude ca. 3 000 m2 Nutzfläche umfassen. Für den Entwurf sollen die städtebauliche Einordnung, die Freiraumplanung am und im Gebäude sowie die künftigen Ausstellungsinhalte berücksichtigt werden.
Im Anschluss an den Wettbewerb nach RPW 2013 wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 70 VgV 2016 mittels E-Vergabe durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekt bzw. Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
Offener Wettbewerb in der 1. Phase, in der 2. Phase 10-12 Teilnehmer.
Kriterien für die Bewertung der Projekte:
In der 1. Phase:
— Entwurfsidee/Architektur und Landschaftsarchitektur,
— Qualität der konzeptionellen Verbindung von Bestand und Neubau,
— Logik und Plausibilität der schematisch dargestellten Erschließungs- und Funktionskonzeption der Gesamtanlage.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
In der 2. Phase:
— Einordnung des Neubaus einschließlich der Bezugnahme auf den städtebaulichen Kontext und den denkmalgeschützten Bestand,
— Berücksichtigung funktionaler Vorgaben aus der Aufgabenstellung,
— Qualität des Erschließungskonzeptes, Strukturierung des Erdgeschosses,
— Qualität des Freianlagenkonzeptes für Innen- und Außenraum,
— Umsetzung des Nutzungskonzeptes,
— Wirtschaftlichkeit und Kostenziele,
— Erfüllung der Flächenvorgaben.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Für den Wettbewerb wird eine Gesamtsumme von [Betrag gelöscht] EUR brutto bereitgestellt. Davon werden [Betrag gelöscht] EUR als Bearbeitungshonorar für die Teilnehmer der 2. Wettbewerbsphase ([Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer x 12 Teilnehmer) sowie [Betrag gelöscht] EUR als Preisgeld verwendet.
Die Verteilung des Preisgelds erfolgt gemäß RPW 2013, Anlage II, 3:
— 1. Preis (40 %) = [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis (25 %) = [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis (15 %) = [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen (20 %) = [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht ist bei einstimmiger Beschlussfassung befugt, die Preisgelder anders als dargestellt zu verteilen.
S. IV.3.1).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Erhalt der Wettbewerbsunterlagen ist ohne Registrierung und kostenlos über folgende Website möglich:
https://www.sib.sachsen.de/wettbewerbe-nach-rpw-4076.html
2. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach den Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu tragen, oder die nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur/Landschaftsarchitektur bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Objektplanung Gebäude“/„Architektur“/„Landschaftsarchitektur“ ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
3. Nach der Wettbewerbsphase wird die Ausloberin von den Preisträgern den Nachweis der Eignung anhand der in der Auslobung unter Punkt B.5 beschriebenen Eignungskriterien fordern und prüfen. Die Eignungskriterien sind durch die Preisträger zu erfüllen (Mindestanforderungen). Ein Preisträger kann nur beauftragt werden, wenn er die Eignungskriterien erfüllt. Bei Bedarf kann der Preisträger eine Arbeits-/Bietergemeinschaft bilden, um seine Eignung vollumfänglich nachzuweisen.
4. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbes und unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit Planungsleistungen für die Umsetzung der Wettbewerbsaufgabe zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und sofern und sobald die Wettbewerbsaufgabe umgesetzt wird. Die Ausloberin wird hierzu im Anschluss an den Planungswettbewerb ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 70 VgV 2016 durchführen und alle Preisträger zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Ausloberin behält sich vor, den Auftrag ggf. auch auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§17 Abs. 11 VgV). Die Zuschlagskriterien sind in den veröffentl. Auslobungsunterlagen enthalten (s. Anlage C.19 d. Auslobung).
5. Die Ausloberin beabsichtigt mit Beauftragung mindestens d. Planungsleistungen für d. Objektplanung Gebäude Lph. 2 (Vervollständigung) bis 5 nach § 34 HOAI 2021 (HZ IV) und der Objektplanung Freianlagen Lph. 2 (Vervollständigung) bis 5 nach § 39 HOAI 2021 (HZ IV) zu vergeben, sofern und sobald die Wettbewerbsaufgabe umgesetzt wird und kein wichtiger Grund d. Beauftragung entgegensteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Grundleistungen der Lph. 2 des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preisanteils für die entsprechenden Grundleistungen nicht erneut vergütet (RPW 2013, § 8 Abs. 2), wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentl. Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde liegt. Die Ausloberin beabsichtigt die stufenweise Beauftragung weiterer Leistungsphasen bis einschließl. Lph. 9 nach HOAI. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung der weiteren Leistungsphase besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sib.sachsen.de