Fliesenarbeiten für Erweiterung der Palliativstation/Geriatrie am St. Elisabeth-Krankenhaus Eutin 32000187OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sek-eutin.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesenarbeiten für Erweiterung der Palliativstation/Geriatrie am St. Elisabeth-Krankenhaus Eutin 32000187OV
Fliesenarbeiten.
23701 Eutin
„— ca. 370 m2 Bodenfliesen, Format 15/15 cm und 10/10 cm für Sanitärbereiche einschl. Gefälleformstücke für Duschbereiche,
— ca. 1 400 m2 Wandfliesen, Format 10/30 cm für Sanitärbereiche,
— ca. 75 m2 Bodenfliesen, Format 30/60 cm für Eingangs-/Flurbereiche
Bodenfliesen für Treppenpodeste, Tritt -und Setzstufen eines Treppenhauses von UG bis OG
— ca. 800 m2 Verbundabdichtung,
— 42 Stck. bodengleiche Duschelemente".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesenarbeiten für Erweiterung der Palliativstation/Geriatrie am St. Elisabeth-Krankenhaus Eutin 32000187OV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eldena
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19294
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Eutin
Land: Deutschland