Bauschadstoffsan., Entkernung und Abbruch (19L00101 — 21840158 CAU /UKSH-KI Abbruch Hautklinik, Geb. 519) Referenznummer der Bekanntmachung: 19L00101 - 21840158
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauschadstoffsan., Entkernung und Abbruch (19L00101 — 21840158 CAU /UKSH-KI Abbruch Hautklinik, Geb. 519)
Entkernung, Bauschadstoff- Freimachung und Abbruch des Gebäudekomplexes Hautklinik am Universitätsklinikum Kiel.
3 Gebäude mit Verbindungsgängen in zentraler, innerstädtischer Lage. Beengtes Baufeld mit hohen Anforderungen an den Schutz Dritter.
Vollständige Beseitigung einschließlich der Fundamente. Einschließlich fachgerechter Entsorgung aller Materialien.
UKSH Campus Kiel, Hautklinik, Geb. 519
Rosalind-Franklin-Str. 7
24105 Kiel
Die Hautklinik auf dem UKSH-Campus soll vollständig abgebrochen werden. Dies umfasst auch die vollständige Beseitigung der Fundamente und Grundleitungen. Es handelt sich um die folgenden Gebäude:
Bettenhaus:
— Länge: ca. 60 m,
— Breite: ca. 14,5 m zzgl. ca. 1,40 m an der Südseite (vorspringende Giebelwände),
— Höhe: ca. 48 m ü. NHN (OK Fahrstuhlschacht),
— Gründungsebene: ca. 18,0 m ü. NHN,
— Volumen: ca. 26 100 m3 umbautes Volumen incl. Fundamentbereich,
— Konstruktion: Stahlbeton und Mauerwerk.
Das Gebäude mit Keller und 7 oberirdischen Stockwerken verfügt über eine im Liegenschaftsverzeichnis registrierte Nutzfläche von rund 6 000 m2. Es wurden 372 Räume erfasst. Mit rund 27 m über GOK ist es das höchste Gebäude und verfügt über 5 Aufzüge.
Hautklinik:
— Länge: ca. 43 m; Breite: ca. 45 m,
— Innenhof: ca. 17,5 x 19,2 m,
— Höhe: ca. 28,7 m ü. NHN (OK Attika),
— Gründungsebene: ca. 18,0 m ü. NHN,
— Volumen: ca. 17 600 m3 umbautes Volumen incl. Fundamentbereich,
— Konstruktion: Stahlbeton und Mauerwerk.
Das Gebäude mit Keller und 2 oberirdischen Stockwerken verfügt über eine im Liegenschaftsverzeichnis registrierte Nutzfläche von rund 4 200 m2. Es wurden 201 Räume erfasst. Es wurde als Atriumgebäude errichtet. Die Ursprungsfassade ist mit keramischen Spaltplatten gestaltet.
Hörsaal:
— Länge / Breite: ca. 14,2 m je Seite (Fünfeck),
— Höhe: ca. 34,5 m ü. NHN (OK Attika),
— Gründungsebene: ca. 19,7 m ü. NHN,
— Volumen: ca. 3 000 m3 umbautes Volumen, nur Hörsaal, ohne Stützen und Freibereich unter dem Saal 2 ergänzende Verbindungbauwerke verbinden die 3 Gebäude.
Die Gebäude und Verbindungsbauwerke werden dem Auftragnehmer in einem nicht entkernten Zustand übergeben und sind mit Bauschadstoffen belastet. Teilweise sind Einbauten wie Einbauschränke, Labortische,… enthalten. Die Gebäude und Verbindungsbauwerke sind von Bauschadstoffen zu befreien, zu entkernen und abzubrechen. Alle Materialien, die im Zuge der Bauschadstoffsanierung, der Entkernung und des Abbruchs einschließlich Aushub der Baugrube freigesetzt werden, gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind fachgerecht und entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu entsorgen.
Der Abbruch erfolgt in einem besonders erschütterungsempfindlichen Umfeld. Die Baugrube bleibt nach dem Abbruch geöffnet, wird aber nach geotechnischen Vorgaben in einen definierten, stabilen Zustand gebracht.
Die Leistung beinhaltet umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Nachbarn und der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum und auf dem Gelände des UKSH. Insbesondere sind die umliegenden Bereiche durch eine geeignete Herstellung der Baugrube bzw. Stützkonstruktion fachgerecht zu sichern.
Die Leistung beinhaltet Maßnahmen für die Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik in einem stark beengten Baufeld in innerstädtischer Lage. Hierzu gehören besondere Schutzmaßnahmen zum Schutze Dritter, insbesondere für den benachbarten öffentlichen Raum.
Gegenstand der Beschaffung sind ebenfalls die Durchführung der Bauleitung und verschiedene Planungsleistungen, die in Zusammenhang mit der durch den Bieter angebotenen technischen Lösung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauschadstoffsan., Entkernung und Abbruch (19L00101 — 21840158 CAU /UKSH-KI Abbruch Hautklinik, Geb. 519)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [removed] zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen / unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht.
Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur / Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur / Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,
— Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll,
— Gem. § 6 b EU Abs. 3 VOB / A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]