Bauschadstoffsan., Entkernung und Abbruch (19L00101 — 21840158 CAU /UKSH-KI Abbruch Hautklinik, Geb. 519) Referenznummer der Bekanntmachung: 19L00101 - 21840158

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauschadstoffsan., Entkernung und Abbruch (19L00101 — 21840158 CAU /UKSH-KI Abbruch Hautklinik, Geb. 519)

Referenznummer der Bekanntmachung: 19L00101 - 21840158
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entkernung, Bauschadstoff- Freimachung und Abbruch des Gebäudekomplexes Hautklinik am Universitätsklinikum Kiel.

3 Gebäude mit Verbindungsgängen in zentraler, innerstädtischer Lage. Beengtes Baufeld mit hohen Anforderungen an den Schutz Dritter.

Vollständige Beseitigung einschließlich der Fundamente. Einschließlich fachgerechter Entsorgung aller Materialien.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

UKSH Campus Kiel, Hautklinik, Geb. 519

Rosalind-Franklin-Str. 7

24105 Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hautklinik auf dem UKSH-Campus soll vollständig abgebrochen werden. Dies umfasst auch die vollständige Beseitigung der Fundamente und Grundleitungen. Es handelt sich um die folgenden Gebäude:

Bettenhaus:

— Länge: ca. 60 m,

— Breite: ca. 14,5 m zzgl. ca. 1,40 m an der Südseite (vorspringende Giebelwände),

— Höhe: ca. 48 m ü. NHN (OK Fahrstuhlschacht),

— Gründungsebene: ca. 18,0 m ü. NHN,

— Volumen: ca. 26 100 m3 umbautes Volumen incl. Fundamentbereich,

— Konstruktion: Stahlbeton und Mauerwerk.

Das Gebäude mit Keller und 7 oberirdischen Stockwerken verfügt über eine im Liegenschaftsverzeichnis registrierte Nutzfläche von rund 6 000 m2. Es wurden 372 Räume erfasst. Mit rund 27 m über GOK ist es das höchste Gebäude und verfügt über 5 Aufzüge.

Hautklinik:

— Länge: ca. 43 m; Breite: ca. 45 m,

— Innenhof: ca. 17,5 x 19,2 m,

— Höhe: ca. 28,7 m ü. NHN (OK Attika),

— Gründungsebene: ca. 18,0 m ü. NHN,

— Volumen: ca. 17 600 m3 umbautes Volumen incl. Fundamentbereich,

— Konstruktion: Stahlbeton und Mauerwerk.

Das Gebäude mit Keller und 2 oberirdischen Stockwerken verfügt über eine im Liegenschaftsverzeichnis registrierte Nutzfläche von rund 4 200 m2. Es wurden 201 Räume erfasst. Es wurde als Atriumgebäude errichtet. Die Ursprungsfassade ist mit keramischen Spaltplatten gestaltet.

Hörsaal:

— Länge / Breite: ca. 14,2 m je Seite (Fünfeck),

— Höhe: ca. 34,5 m ü. NHN (OK Attika),

— Gründungsebene: ca. 19,7 m ü. NHN,

— Volumen: ca. 3 000 m3 umbautes Volumen, nur Hörsaal, ohne Stützen und Freibereich unter dem Saal 2 ergänzende Verbindungbauwerke verbinden die 3 Gebäude.

Die Gebäude und Verbindungsbauwerke werden dem Auftragnehmer in einem nicht entkernten Zustand übergeben und sind mit Bauschadstoffen belastet. Teilweise sind Einbauten wie Einbauschränke, Labortische,… enthalten. Die Gebäude und Verbindungsbauwerke sind von Bauschadstoffen zu befreien, zu entkernen und abzubrechen. Alle Materialien, die im Zuge der Bauschadstoffsanierung, der Entkernung und des Abbruchs einschließlich Aushub der Baugrube freigesetzt werden, gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind fachgerecht und entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu entsorgen.

Der Abbruch erfolgt in einem besonders erschütterungsempfindlichen Umfeld. Die Baugrube bleibt nach dem Abbruch geöffnet, wird aber nach geotechnischen Vorgaben in einen definierten, stabilen Zustand gebracht.

Die Leistung beinhaltet umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Nachbarn und der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum und auf dem Gelände des UKSH. Insbesondere sind die umliegenden Bereiche durch eine geeignete Herstellung der Baugrube bzw. Stützkonstruktion fachgerecht zu sichern.

Die Leistung beinhaltet Maßnahmen für die Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik in einem stark beengten Baufeld in innerstädtischer Lage. Hierzu gehören besondere Schutzmaßnahmen zum Schutze Dritter, insbesondere für den benachbarten öffentlichen Raum.

Gegenstand der Beschaffung sind ebenfalls die Durchführung der Bauleitung und verschiedene Planungsleistungen, die in Zusammenhang mit der durch den Bieter angebotenen technischen Lösung stehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 19L00101 000
Bezeichnung des Auftrags:

Bauschadstoffsan., Entkernung und Abbruch (19L00101 — 21840158 CAU /UKSH-KI Abbruch Hautklinik, Geb. 519)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [removed] zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen / unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht.

Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur / Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur / Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.

Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:

— Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,

— Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,

— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll,

— Gem. § 6 b EU Abs. 3 VOB / A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2021

Wähle einen Ort aus Schleswig-Holstein

Achterwehr
Ahrensbök
Ahrensburg
Altenholz
Ammersbek
Ammersbek
Bad Bramstedt
Bad Malente-Gremsmühlen
Bad Oldesloe
Bad Schwartau
Bad Segeberg
Bargfeld-Stegen
Bargteheide
Barmstedt
Barsbüttel
Berkenthin
Böklund
Boostedt
Bordesholm
Borgstedt
Borstel
Bredstedt
Brokstedt
Brunsbüttel
Büchen
Büdelsdorf
Burg (Dithmarschen)
Busdorf
Büsum
Damp
Dassendorf
Eckernförde
Eggebek
Elmenhorst
Elmenhorst (Lauenburg)
Elmshorn
Eutin
Fehmarn
Flensburg
Flintbek
Fockbek
Freienwill
Friedrichskoog
Garding
Geesthacht
Gettorf
Glinde
Glücksburg
Glückstadt
Grömitz
Groß Wittensee
Großenbrode
Großhansdorf
Grube
Hallig Langeneß
Halstenbek
Handewitt
Harrislee
Hartenholm
Hasloh
Heide
Heikendorf
Heiligenhafen
Heist
Helgoland
Hemmingstedt
Hennstedt (Dithmarschen)
Henstedt- Ulzburg
Hetlingen
Hohenlockstedt
Hohenwestedt
Hooge
Hörnum
Horst
Hürup
Husum
Itzehoe
Jevenstedt
Kaltenkirchen
Kampen
Kappeln
Kellenhusen
Kellinghusen
Kiel
Koldenbüttel
Krempe
Kronshagen
Kropp
Kummerfeld
Laboe
Langballig
Lauenburg
Leck
Lensahn
List auf Sylt
Lübeck
Lütjenburg
Marne
Meldorf
Mildstedt
Mittelangeln
Molfsee
Mölln
Neumünster
Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
Nübel
Nützen
Oeversee
Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratekau
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld (Holstein)
Rellingen
Rendsburg
Sandesneben
Sankt Peter-Ording
Schafflund
Scharbeutz
Schenefeld
Schleswig
Schönberg (Holstein)
Schönkirchen
Schwarzenbek
Schwentinental
Siek
Sierksdorf
Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr