Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501-1+A1 – Neufahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 001/2021 - ASF
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glauchau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kecl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501-1+A1 – Neufahrzeuge
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier bzw. von Sperrgut eingesetzt werden; es sind komplette, betriebsbereite Fahrzeuge in fabrikneuem Zustand anzubieten. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen – Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
Abfallsammelfahrzeug (Hecklader) einschließlich Schüttung nach DIN EN 1501-1+A1; Aufbausammelbehälter ca. 22 m3
Glauchau
DEUTSCHLAND
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter ca. 22 m3, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und vollautomatischer Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bzw. manueller Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,20 kHz.
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 26 000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzept, Radformel 6 x 2/4, Radstand 3.900 mm und gelenkter Nachlaufachse 1.350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. Euro-6-Norm mit ca. 220 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen (VU)),
— Aufbausammelbehälter: Behältervolumen ca. 22 m3, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Ladewerk, Sicherheitseinrichtungen und kameragestützte Laderaumüberwachung nach DIN EN 1501-1+A1, vollautomatische Zentralschmieranlage mit gesonderten Schmierkreisläufen (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU),
— Schüttung: geteilter Lifter mit 2 Hub-/Kippeinheiten mit Kammaufnahme, geeignet für den vollautomatischen Entleerbetrieb für MGB nach DIN EN 840-1 sowie für den Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840-3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU).
Abfallsammelfahrzeug (Hecklader) einschließlich Schüttung nach DIN EN 1501-1+A1; Aufbausammelbehälter ca. 24 m3
Glauchau
DEUTSCHLAND
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader) mit Abfallsammelbehälter ca. 24 m3, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und manueller Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6 und für die Abfuhr von Sperrgut. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 26 000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzept, Radformel 6x2/4, Radstand 3.900 mm und gelenkter Nachlaufachse 1 350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. Euro-6-Norm mit ca. 220 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU),
— Aufbausammelbehälter: Behältervolumen ca. 24 m3, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Ladewerk, niedrige Ladekante für den Handeinwurf von Sperrgut, Sicherheitseinrichtungen und kameragestützte Laderaumüberwachung nach DIN EN 150-1+A1, vollautomatische Zentralschmieranlage mit gesonderten Schmierkreisläufen (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU),
— Schüttung: einteiliger Lifter mit Kammaufnahme und Hub-/Kippeinheit, geeignet für den manuellen Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840- 1 bis 840- 3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU):
1. Angaben zum Bewerber/Bieter,
2. Angaben zum/zu den gesetzlichen Vertreter*innen bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen, zur Personengesellschaft, zum Einzelunternehmen,
3. Form der Teilnahme (Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe), falls für das Verfahren zutreffend,
4. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z. B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlungen, Verurteilung nach StGB), jeweils für den Bieter und falls zutreffend, für benannte Nachunternehmer und für jeden einzelnen Bieter der Bietergemeinschaft,
5. Zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB – Angaben zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausbildung,
6. Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten ein vergleichbarer Nachweis,
7. Kopie der Eintragung in das Berufsregister oder bei EU-Mitgliedstaaten ein vergleichbarer Nachweis.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU):
1. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters über gleichwertige Aufträge in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB – Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
3. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung während der Auftragserfüllung mit folgenden Deckungssummen: für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU):
1. Der Bewerber/Bieter hat Referenzen über gleichwertige Aufträge der letzten 3 Jahre vorzulegen (Leistungen für die Auftraggeberin gelten ohne Angaben als Referenz).
2. Der Bewerber/Bieter hat Auskunft über den Kundendienst, insbesondere den Werkskundendienst (Service-Kapazität, Verfügbarkeit, Kostenstruktur je Einsatz, Verzeichnis der Service-Werkstätten) und ein flächendeckendes Servicenetz im Freistaat Sachsen und den angrenzenden Bundesländern zu erteilen.
3. Zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB – Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind weiter Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
DIN EN 1501-1+A1 in Verbindung mit der Auflistung – Gesetze, Vorschriften, Normen – unter Punkt 3.3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen in den VU sind besonders zu beachten und in der Auftragsdokumentation nachzuweisen. Die Produktprüfung und -zertifizierung mit DGUV Test-Zeichen ist gesondert auszuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Punkt I.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen, Aufklärungen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per Post oder E-Mail bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang bei oben genannter Kontaktstelle) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten (die Hinweise zur Angebotsbearbeitung in den VU sind maßgeblich). Mündliche Kommunikation ist unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zum Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Aufklärungen, Konkretisierungen bzw. Änderungen sind bzw. werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Auf das Verfahren finden die §§ 160 ff GWB Anwendung. Eine Korrektur des Ergebnisses des Vergabeverfahrens kann erreicht werden, wenn insbesondere ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten zuständigen Vergabekammer fristgerecht beantragt und durch die Auftraggeberin/Vergabestelle ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin/Vergabestelle die erfolglosen Bewerber / Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert hat und die Sperrfrist nach § 134 Abs. 2 GWB abgelaufen ist. Schlussfolgernd ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, sofern ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mittelung der Auftraggeberin / Vergabestelle, einer Rügen nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Ferner weisen wir darauf hin, dass der Bewerber / Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, bereits in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile bzw. -stellen eindeutig kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber/Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.