VE 01.320-Hinterlüftete Putz- und Metall-Fassaden, Wärmedämmverbundsysteme / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: B0121/I/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 01.320-Hinterlüftete Putz- und Metall-Fassaden, Wärmedämmverbundsysteme / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH
Ausführung von hinterlüfteten Putzfassaden (auf Putzträgerplatten), Metallfassaden und Wärmedämmverbundsystemen (Näheres war der Bekanntmachung vom 20.1.2021 und Veröffentlichung sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.).
Chemnitz
DEUTSCHLAND
VE 01. 320 Hinterlüftete Putz- und Metallfassaden, Wärmedämmverbundsysteme, (Bauleistungen gemäß VOB; s. Pkt. II.1.4. bzw. Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 01.320-Hinterlüftete Putz- und Metall-Fassaden, Wärmedämmverbundsysteme / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, da schwerwiegende Gründen bestehen. Im Ergebnis der Angebotsprüfungen sind Angebote mit unerwartet hohen Preisen eingegangen, die genehmigten Haushaltsmittel sind nicht ausreichend. Es ist beabsichtigt, neue Vergabeverfahren mit überarbeiteten Leistungsverzeichnissen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Eine Rüge ist an die Vergabestelle des AG lt. Pkt. 1.1. zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.