Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen zur Erschließung des Gewerbegebietes Hoyerswerda – Zeißig Referenznummer der Bekanntmachung: I/60.31/01-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen zur Erschließung des Gewerbegebietes Hoyerswerda – Zeißig
Die Große Kreisstadt Hoyerswerda plant im Industriegelände Zeißig das komplette Straßennetz mit einer Gesamtlänge von circa 4 km grundlegend auszubauen. Der Planungsbereich liegt in der bebauten OL von Hoyerswerda zwischen der neu gebauten Ortsumfahrung der B 96 im Osten, der Staatsstraße S 108 im Westen und der Bahnstrecke Horka – Ruhland im Süden. Vorgesehen ist, sämtliche Straßenzüge grundhaft auszubauen, um die Attraktivität des Industriestandortes für Gewerbeansiedlungen wiederherzustellen. Hinzu kommt, dass mit Inbetriebnahme der Ortsumfahrung B 96 die Straße D bzw. E die neue Hauptzufahrt ins Stadtzentrum für alle Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Bautzen kommen, darstellt. Das Industriegelände wird daher nicht mehr allein durch Wirtschaftsverkehr befahren (Entwurfssituation Industriestraße gemäß RASt), sondern ist auch eine wichtige Verkehrsanbindung von der Ortsumfahrung B 96 ins Zentrum von Hoyerswerda (Entwurfssituation Örtliche Einfahrtsstraße gemäß RASt). Der Ausbau der Straßen im Industriegebiet hat unter ständiger Aufrechterhaltung der Zufahrtsmöglichkeit zu den einzelnen Industrie- und Gewerbestandorten zu erfolgen. Dies bedingt eine enge Abstimmung mit den betroffenen Gewerbetreibenden und die Gliederung der Straßenzüge in unfahrbare Streckenabschnitte. Die Aufgabenstellung beinhaltet auch die Planung der öffentlichen Straßenbeleuchtung, die Einbindung Dritter (z. B. Medienträger) ins Gesamtprojekt sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit und der Beantragung von Fördermitteln. Nach ersten Abwägungen beschränkt sich die Planungsaufgabe bis auf eine mögliche Netzergänzung im Randbereich auf ein reines Straßenausbauvorhaben im Bestand. Für das bestehende Industriegelände ist komplett Baurecht vorhanden (B-Pläne „Industriegebiet Zeißig“ und „Industriegebiet Zeißig – Norderweiterung“). Nach der Beauftragung werden dem Planer die bereits erstellten Voruntersuchungsunterlagen (LPH 1+2) als Basis der Bearbeitung der weiterführender Planungsphasen (LPH 3-9) zur Verfügung gestellt.
Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen: Objektplanung Verkehrsanlagen nach §47 HOAI, Leistungsphase 3-9; Technische Ausrüstung (öffentliche Straßenbeleuchtung) nach §55 HOAI, Leistungsphase 3-9; Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung Objektplanung Verkehrsanlage.
Hoyerswerda
DEUTSCHLAND
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI und für die Technische Ausrüstung (öffentliche Straßenbeleuchtung) Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 55 HOAI. Die zu erbringenden Leistungen enthalten die örtliche Bauüberwachung Objektplanung Verkehrsanlage.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen. Zunächst wird Leistungsphase 3 beauftragt. Gleichzeitig mit der Erbringung der Entwurfsplanung (Lph. 3) ist ein Förderantrag zur Einreichung bei der Förderbehörde zu erstellen. Es ist geplant, die Entwurfsplanung noch ab dem 2. Halbjahr 2021 beim Fördergeber einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach dem in den Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und Auswertung Teilnahmeanträge) dargestellten Wertungsschema.
Die Bewerber werden nach den dort aufgeführten Auswahlkriterien (z. B. Jahresumsatz, Beschäftigtenzahl, Berufserfahrung Projektleiter, Referenzprojekte) bewertet. Die erreichten Punktzahlen der einzelnen Kategorien werden addiert. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Es können maximal 320 Punkte erreicht werden. Die 3 Bewerber, welche die höchsten Punktzahlen erreichen, werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Erreichen mehrere Teilnehmer die volle Punktzahl bzw. liegen mehrere Teilnehmer mit gleicher Punktzahl auf den nachfolgenden Plätzen entscheidet das Losverfahren.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen,
— Nachweis der beruflichen Qualifikation des Büroinhabers gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen),
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung,
— wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
Erklärung zum Gesamtumsatz: Bei einer Bewerbergemeinschaft erfolgt eine Addition der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre aller Mitglieder, da sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch erhöht. Von den Gesamtumsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre wird der Mittelwert gebildet.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen – für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist mit Bewerbung die Vorlage einer unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers vorzulegen, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung mit den obigen Konditionen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Deckungssumme für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Der Mindestjahresumsatz um das vorliege Vorhaben mit ausreichender Zuverlässigkeit zu erfüllen, wurde mit [Betrag gelöscht] EUR ermittelt.
— Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers.
Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter ohne Auszubildende/Praktikanten/Freiberufler); Bei einer Bewerbergemeinschaft wird die gesamte Mitarbeiterzahl aller Mitglieder gewertet. Es erfolgt eine Addition der Anzahl der Beschäftigten der er letzten 3 Geschäftsjahre aller Mitglieder (jährliches Mittel), da sich die technische Leistungsfähigkeit auch erhöht. Von einem Bewerber wird das gesamte Unternehmen betrachtet und nicht die einzelne Niederlassung.
— Name, Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters; Bei einer Bewerbergemeinschaft mit mehreren Projektleitern wird der Durchschnitt aller Projektleiter gewertet,
— Erklärung über die Erfahrung in Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und der Einhaltung der hierfür speziellen Vorschriften und Regelwerke,
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen,
— Erklärung zu der zur Auftragserteilung vorgesehenen Software.
Hinweis: Die örtliche Präsenz des Bewerbers ist während der Planungs- und Ausführungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen.
— vergleichbare Referenzen: Vom Bewerber sind 2 Referenzen über bereits geplante und realisierte Verkehrsanlagen, innerorts in der Zeit von 2014 bis 2021 nachzuweisen. Eine Referenzbescheinigung des Auftraggebers muss dem Teilnahmeantrag beigefügt sein. Wurden die in der Auftragsbekanntmachung genannten Mindestkriterien nicht erfüllt, kann die Referenz nicht gewertet werden. Bei Referenz 1 sind maximal 85 Punkte zu erreichen, bei Referenz 2 können maximal 95 Punkte erreicht werden.
Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu erfüllen: Verkehrsanlage innerorts (Referenz 1) und Verkehrsanlage innerorts im Bestand (Referenz 2); Planung und Realisierung zwischen 1.1.2014 bis Tag der Auftragsbekanntmachung; öffentlicher Auftraggeber (Bund, Land, Landkreis oder Kommune innerhalb der Bundesrepublik Deutschland); Referenzbescheinigung des Auftraggebers liegt vor.
Die Angaben mindestens folgender Punkte sind pro Referenz zu erbringen:
— Angabe der Leistungsphasen nach HOAI,
— Beschreibung des Projektes,
— Nennung, ob auch im Bestand geplant wurde,
— Nennung des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns und der Fertigstellung,
— Wertumfang der Baumaßnahme,
— Angabe, ob als Haupt- oder Unterauftragnehmer geplant wurde,
— Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat); Mitwirkung bei der Erstellung des Fördermittelantrags,
— Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
Es wird davon ausgegangen, dass ein Bewerber (oder die Bewerbergemeinschaft) ab 6 Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt. Gezählt werden folgende Mitarbeiter: Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter ohne Auszubildende/Praktikanten/Freiberufler.
Architekten und Ingenieure:
Gemäß § 75 Abs. 2 VgV sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch, auch über die Auflösung der ARGE hinaus, haften. In dieser Erklärung muss zudem der bevollmächtigte Vertreter benannt sein.
b) Jedes andere Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien oder für die Durchführung bestimmter Teile des Auftrags in Anspruch nehmen will, muss entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe/des Unterauftrags die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und dem Bewerber hierfür tatsächlich zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Nachweis ist als Eigenerklärung des anderen Unternehmens zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Bewerber hat für die Bewerbung den vom Auftraggeber vorbereiteten Bewerbungsbogen zu verwenden.
b) Der Bewerbungsbogen mit Anlage steht unter dem bei I.3) angegebenen Link vollständig zum Download bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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