Reisebürodienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 24/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reisebürodienstleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Vermittlung von Reiseleistungen zur Abwicklung von Dienstreisen bzw. über die Erbringung von entsprechenden Reisebürodienstleistungen (Buchungen von Reiseleistungen für Dienstreisen).
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden AöR
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Vermittlung von Reiseleistungen zur Abwicklung von Dienstreisen bzw. über die Erbringung von entsprechenden Reisebürodienstleistungen (Buchungen von Reiseleistungen für Dienstreisen).
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt vier Wochen nach der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 1.3.2021. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Vergabeunterlage „Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren“ (inkl. Anlage 1 — Bietermatrix) sowie der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu erfolgen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden führt im Rahmen einer gemeinsamen Auftragsvergabe namens und im Auftrag der Technischen Universität Dresden bzw. der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden (öffentlicher Auftraggeber) dieses Vergabeverfahren allein durch (Auftragsverwaltung). Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung wird zentral und ausschließlich das UKD zuständig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reisebürodienstleistungen
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem angegebenen Wert des Auftrags (Punkte II.1.7), V.2.4)) von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert/Wert der Beschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWDW61
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.