San. MWL / Ausw. TWL Dieskaustr. Leipzig – Planung LP3+4 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-017-001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.L.de
Abschnitt II: Gegenstand
San. MWL / Ausw. TWL Dieskaustr. Leipzig – Planung LP3+4
Sanierung Mischwasserleitung und Auswechslung Trinkwasserleitung Dieskaustraße Leipzig – Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Bereich Beschaffung
Berliner Straße 25
04105 Leipzig
Deutschland
In Leipzig im Bereich der Dieskaustraße, zwischen G.-Ellrodt-Straße im Süden und Antonienstraße im Norden, planen die Leipziger Wasserwerke (LWW) im Zuge einer koordinierten Infrastrukturmaßnahme mit der Stadt Leipzig, vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA), den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) sowie weiteren Versorgungsunternehmen mit vorhandener Infrastruktur, die Sanierung von Anlagen zur Abwasserentsorgung und die Rehabilitation von Anlagen zur Trinkwasserversorgung. Die Länge des gesamten Straßenabschnittes beträgt ca. 2 600 m. Aktuelle Kostenschätzungen gehen von Baukosten für die Gesamtmaßnahme der Projektbeteiligten LWW, VTA und LVB von ca. 30 Mio EUR aus.
Die bauliche Umsetzung unter Federführung des VTA ist in 4 Hauptbauabschnitten von 03/2023 bis 10/2026 geplant.
Im Baubereich befindliche Anlagen der LWW müssen im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen z. T. aus bautechnischen Gründen (Zustand), aus hydraulischen Gründen oder wegen Trassenkonflikten (Folgemaßnahmen) saniert bzw. rehabilitiert werden. Der voraussichtlich erforderliche Leistungsumfang wurde durch die LWW wie folgt ermittelt:
Sanierung von Anlagen zur Abwasserableitung:
— Erneuerung von ca. 2.600 m Abwasserkanal DN 300 bis DN 1 000,
— Renovierung von ca. 470 m Abwasserkanal DN 300 bis Ei DN 800/1 200 (Schlauchlining, GFK-Kurzrohrlining),
— Reparatur von ca. 80 m Abwasserkanal DN 300 bis DN 500,
— Sanierung (Ern./Ren./Rep.) von Abwasseranschlussleitungen ca. 300 St.,
— Maßnahmen zur Interimsentsorgung,
— geschätzte anrechenbare Kosten ca. 4,1 Mio. EUR.
Rehabilitation von Anlagen zur Trinkwasserversorgung:
— Erneuerung von ca. 3 900 m Trinkwasserversorgungsleitungen DN 100 bis DN 200,
— Umbindung bzw. teilweise Erneuerung von Trinkwasseranschlussleitungen ca. 140 St.,
— Außerbetriebnahme/Stilllegung von Trinkwasserversorgungsleitungen auf ca. 400 m,
— Maßnahmen zur Interimsversorgung,
— geschätzte anrechenbare Kosten ca. 2,9 Mio. EUR.
Aufgrund der hohen Komplexität werden umfangreiche Koordinierungsleistungen im Rahmen der Planung notwendig.
Erforderliche Grund- und besondere Leistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Objektplanung Ingenieurbauwerke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder einer Bescheinigung der Eintragung in einem Berufsregister (oder glw.).
a) Bescheinigung der Krankenkassen über die aktuellen Beitragszahlungen des Bieters, nicht älter als 6 Monate,
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung entsprechend der hier in diesem Abschnitt gestellten Mindeststandards.
Mit Abgabe des Angebotes ist eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung nachzuweisen, deren Deckungssummen je Schadensfall für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Alternativ dazu wird die Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes akzeptiert, worin der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
Alle Bescheinigungen müssen zum Abgabezeitpunkt des Angebotes gültig sein.
Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Nachweise von jedem Mitglied der BG vorzulegen.
a) Angaben zur aktuellen Gesamtmitarbeiteranzahl des Bieters,
b) Bei Bietern mit mehreren Niederlassungen ist die Niederlassung bzw. das Büro zu benennen, welche/s im Auftragsfall die Leistungen erbringt,
c) Verbindliche Nennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Projektbearbeiters sowie Nachweise zu deren Qualifikationen und Berufserfahrungen,
d) Referenzangaben vergleichbarer Vorhaben und Leistungen,
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen sind die hier in diesem Abschnitt gestellten Mindeststandards/Mindestanforderungen zur erforderlichen Qualifikation der Bieter (Büroanforderungen sowie persönliche Anforderung an die Projektleiter/-bearbeiter) zu beachten sowie mittels geeigneter und aussagekräftiger Unterlagen nachzuweisen.
Büroanforderungen
— Die Mindestanzahl der Mitarbeiter (MA) darf 10 MA nicht unterschreiten,
— Dem Projekt ist ein Projektleiter (Dipl.-Ing. Siedlungswasserwirtschaft o. glw.) und mindestens ein weiterer Projektbearbeiter (Dipl.-Ing. Siedlungswasserwirtschaft o. glw.) namentlich zuzuordnen
— Es sind 2 Büroreferenzen der letzten 5 Jahre nachzuweisen, welche die Planung – mindestens 2 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LP) der LP 3-6 – von innerstädtischen Baumaßnahmen und die Koordinierung solcher Maßnahmen belegen. Bei einem koordinierten, innerstädtischen Bauen ist von mindestens 3 unterschiedlichen Bauherrn auszugehen. Die anrechenbaren Kosten für Kanal- und Trinkwasserleitungsbau dürfen dabei 0,5 Mio. EUR netto nicht unterschreiten. Für diese 2 Referenzen sind neben den technischen und kaufmännischen Projektdaten die Auftraggeber mit Ansprechpartner und aktuellen Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen,
— Es sind 2 Referenzen der letzten 5 Jahre zur Rehabilitation von Trinkwasserleitungen (innerstädtisch, Einzelmaßnahmen, mindestens 2 aufeinanderfolgende LP der LP 3-6) ab DN 150 mit Baulängen über 200 m sowie 2 Referenzen der letzten 5 Jahre zur Erneuerung/Renovation von Abwasserkanälen (innerstädtisch, Einzelmaßnahmen, mindestens 2 aufeinanderfolgende LP der LP 3-6) ab DN 600 mit Baulängen über 200 m darzustellen. Für diese 4 Referenzen sind neben den technischen und kaufmännischen Projektdaten die Auftraggeber mit Ansprechpartner und aktuellen Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen.
Persönliche Anforderung an die Projektleiter/-bearbeiter:
— Die für die Leistungserbringung verbindlich benannten Mitarbeiter müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit Schwerpunkt Planung von Leitungsbau- und Leitungssanierungsmaßnahmen – mindestens 2 aufeinanderfolgende LP der LP 3-6 (Einzelmaßnahmen TW/AW siehe Büroreferenzen) – mittels Referenzliste mit Angaben zu Vorhaben, beauftragten und bearbeiteten Leistungsumfang, vom Mitarbeiter erbrachte Leistungsphasen sowie Auftraggeber mit Ansprechpartner und aktuellen Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) nachweisen. Zudem ist nachzuweisen, dass sowohl der Projektleiter als auch der Projektbearbeiter bereits Projekte bearbeitet haben, die umfangreiche Koordinierungsmaßnahmen (siehe Büroreferenz) beinhalteten. Jeweils eine Referenz als Projektleiter bzw. als Projektbearbeiter ist ausführlich darzustellen und neben den technischen und kaufmännischen Projektdaten der Auftraggeber mit Ansprechpartner und aktuellen Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen,
— Mindestens einer der beiden für die Leistungserbringung verbindlich benannten Mitarbeiter weist die Qualifikation „Zertifizierter Kanalsanierungsberater“ vor.
a) Bieter ohne Sitz in Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen/Nachweise vorzulegen.
b) Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Nachweise von jedem Mitglied der BG vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind die Mindestanforderungen gemäß Punkt III.1.3) dieser Veröffentlichung. Die Mindestanforderungen gemäß III.1.3) sind bei BG „im Ganzen“ zu erfüllen, d. h., die Mindestanforderungen gemäß III.1.3) können durch ein oder mehrere Mitglieder der BG „im Ganzen“ erfüllt werden.
c) Vorgaben zur Honorarkalkulation und Angebotsstrukturierung sind der Datei „VorgabeHonorarAngebot“ zu entnehmen. Die Kalkulationsansätze je Einzelposition sind mit dem Angebot in nachvollziehbarer Form vorzulegen!
d) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung seines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungen angeben.
e) Fehlende Erklärungen und Nachweise können entsprechend §51 SektVO nachgefordert werden.
f) Alle Bestandteile des Angebotes sowie alle Nachweise und Erklärungen sind in deutsch einzureichen.
g) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Prüfung mittels Kreditauskunft durchzuführen.
i) Beabsichtigt ein Bieter mit einem oder mehreren anderen Unternehmen eine Bietergemeinschaft (BG) sowie bei Zuschlagserteilung eine sich daraus ableitende gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter zu bilden, hat er diese Absicht mit seinem Angebot zu bekunden und die Mitglieder der BG mit dem Formblatt Bietergemeinschaftserklärung rechtsverbindlich zu benennen.
j) Es ist unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen.
k) Vom Zuschlagsbieter ist auf Anforderung eine Mindestlohnerklärung vorzulegen.
14 Tage 3 % Skonto / 30 Tage netto
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
§ 44 VgV, § 65 SächsBO
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich zugelassen:
— elektronisch mit fortgeschriebener elektronischer Signatur,
— elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur,
— elektronisch in Textform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).