Oberschule Schulstr. 6, Los 17.2 Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00147
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule Schulstr. 6, Los 17.2 Bodenbelagsarbeiten
Los 17.2 Bodenbelagsarbeiten, 04316 Leipzig.
Leipzig
— 550 m2 Verlegen von Linoleum auf Zementestrich,
— 350 m Sockelstreifen Linoleum,
— 10 m2 Wandbelag Linoleum,
— 800 m2 Reinigung und Bodenbelag schützen,
— 250 m2 Abbruch Bestandsbeläge, Verlegen von Linoleum, auf Bestandsestrich.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-177f2c8ae27-65828a0cf7ae3764
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-177f2c8ae27-65828a0cf7ae3764
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-177f2c8ae27-65828a0cf7ae3764
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B; Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Für Mängelansprüche ist Sicherheit in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).