Erweiterung des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums (Haus 2) mit Neubau Mensa, Hohe Straße 35, 09112 Chemnitz / Los 6 – Fachplanung Brandschutz, Leistungsphasen 1-9 nach AHO Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/511
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums (Haus 2) mit Neubau Mensa, Hohe Straße 35, 09112 Chemnitz / Los 6 – Fachplanung Brandschutz, Leistungsphasen 1-9 nach AHO
Los 6 – Fachplanung Brandschutz, Leistungsphasen 1-9 nach AHO.
Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium
Hohe Straße 35
09112 Chemnitz
Mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung sind der Neubau eines Mensagebäudes und die Errichtung eines Erweiterungsbaus an das bestehende Haus 2 des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums Hohe Straße 35 in 09112 Chemnitz vorgesehen. Tangierende Maßnahmen im bestehenden Gebäudeteil sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Die Inbetriebnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant.
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV wird ein Planungsbüro für die Erstellung der Fachplanung Brandschutz der Leistungsphasen 1-9 nach AHO für den Neubau der Mensa, die Erweiterung des Gymnasiums und die erforderlichen Maßnahmen im Bestandsgebäude gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag Fachplanung Brandschutz mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen.
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1-3 der Fachplanung Brandschutz nach AHO beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Weiterhin wird die Besondere Leistung Mitwirken bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm (Leistungsphase 6) optional beauftragt. Bei Abruf dieser Besonderen Leistung entfallen die beiden anderen Besonderen Leistungen der Leistungsphase 6 wie in Anlage 1 Leistungskatalog Brandschutz zum Ingenieurvertrag festgelegt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistung besteht nicht.
Die Bauwerkskosten für die Erweiterung des Gymnasiums und der Maßnahmen im Bestandsgebäude sowie den Neubau der Mensa betragen gemäß Kostenschätzung:
Bauwerkskosten Erweiterung Gymnasium und Umbau im Bestandsgebäude:
— Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Bauwerkskosten Neubau Mensa:,
— Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Bruttogeschossfläche (BGF) Erweiterung Gymnasium und Umbau im Bestandsgebäude: 1 432 m2,
— Bruttogeschossfläche (BGF) Neubau Mensa: 980 m2.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen:
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1-3 der Fachplanung Brandschutz nach AHO beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Weiterhin wird die Besondere Leistung Mitwirken bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm (Leistungsphase 6) optional beauftragt. Bei Abruf dieser Besonderen Leistung entfallen die beiden anderen Besonderen Leistungen der Leistungsphase 6 wie in Anlage 1 Leistungskatalog Brandschutz zum Ingenieurvertrag festgelegt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllter und unterzeichneter Ingenieurvertrag Fachplanung Brandschutz in Textform nach § 126 b BGB,
2. Anlage 1 Leistungskatalog Brandschutz zum Ingenieurvertrag,
3. Eigenerklärung zur Eignung mit allen darin geforderten Nachweisen, Formblättern und Referenzanlagen,
4. Nachweis der persönlichen Referenzen A des vorgesehenen Fachplaners für Brandschutz mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.1),
5. Nachweis der persönlichen Referenzen B des vorgesehenen Fachplaners für Brandschutz mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.2),
6. Nachweis der Zusatzqualifikation des Fachplaners für Brandschutz mit den entsprechenden Nachweisen (Zuschlagskriterium Nr. 3);
Eine Honorarberechnung muss nicht beigefügt werden.
Auch das vom System bereitgestellte Formblatt Leistungsverzeichnis muss nicht ausgefüllt werden.
Das angebotene Honorar wird von der Vergabestelle entsprechend der beigefügten Musterberechnung anhand des an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllten Ingenieurvertrages Fachplanung Brandschutz sowie anhand der Anlage 1 Leistungskatalog Brandschutz zum Ingenieurvertrag ermittelt.
Wird eine Honorarberechnung mit vom Vertrag abweichenden Honorarparametern eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen, wenn der Angebotsinhalt nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Es wird deshalb empfohlen, auf das Beifügen einer Honorarberechnung zu verzichten.
Nicht auszuschließende Angebote geeigneter Bieter werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Bei Punktgleichheit in der Gesamtbewertung entscheidet der höchste Gesamtpunktwert im Kriterium Nr. 1 Honorarangebot.
Besteht auch hier Gleichstand der bestplatzierten Bieter in der erreichten Punktbewertung, wird unter diesen Bietern ein Losverfahren durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichen, Mindestbedingung:
Mindestbedingung:
a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Abschluss Master, Dipl.-Ing., Bachelor, Techniker im Bereich Architektur, Hochbau, Bauwesen oder gleichwertige Qualifikation
Eintragung in die Liste der Qualifizierten Brandschutzplaner der Architekten- oder Ingenieurkammer oder gleichwertige Qualifikation,
b) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung (z. B. freiberuflicher Ingenieur). Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder gleichwertig.
Mit dem Angebot einzureichen:
a) Honorarumsatz im Bereich Fachplanung Brandschutz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
b) Berufshaftpflichtversicherung mit den unten aufgeführten Mindestbedingungen.
Zu a) Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre je Jahr ein Mindesthonorarumsatz in Höhe von 30 000 € netto im Bereich Fachplanung Brandschutz nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der addierte Wert je Jahr einzutragen.
Zu b) Berufshaftpflichtversicherung
Mindestbedingung: Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. 2 000 000 € für Personenschäden, mind. 2 000 000 € für sonstige Schäden nachgewiesen werden, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als AN 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als AN 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Der Nachweis der Versicherung umfasst folgende Angaben:
— Höhe der Deckungssummen für Personenschäden,
— Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden,
— Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr,
— Angaben zur geforderten Nachhaftung (z. B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen),
— zusätzlich bei Bewerbergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.
Der Nachweis liegt bei als:
Kopie der Police oder Deckungsbestätigung nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den eben benannten Angaben oder
Eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den oben benannten Angaben abgeschlossen wird.
(Hinweis für Bewerbergemeinschaften: entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft)
Es ist mindestens eine durch den Bieter erbrachte Mindestreferenz einzureichen
Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE)
Anforderungen an die Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE):
Fachplanung Brandschutz für Neubau, Sanierung oder Umbau eines Gebäudes, mind. Leistungsphasen 2-6 und 8 nach AHO erbracht, mit Bauwerkskosten KG 300 + 400 von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.4.2016 bis 31.3.2021
Hinweis: Zur Referenz ist eine Anlage beizufügen, in der alle notwendigen Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien enthalten sind.
Dies kann durch Ausfüllen des Deckblattes Mindestreferenz erfolgen, aber auch durch eine eigene Beschreibung des Projektes auf max. 2 Seiten im pdf-Format, möglichst mit einem Grundriss und Fotos.
Siehe Punkt III.1.1.
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]