Rettberg-Kaserne Eutin, Ertüchtigung Gebäudeautomation / Sanierung Trinkwasserbereitung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-5 und 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 21D00077
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rettberg-Kaserne Eutin, Ertüchtigung Gebäudeautomation / Sanierung Trinkwasserbereitung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-5 und 8
Fachplanung gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8
Leistungsphasen 3 und 5 bis 9, stufenweise Beauftragung.
Eutin
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Ertüchtigung der Gebäudeautomation als Neubau nach HBGA für alle sich im Gebäude befindlichen technischen Einrichtungen der KGr 400. Hierbei werden auch die Wärmeübergabestationen in den Gebäuden rückgebaut und neu errichtet. Diese werden von einem bestehenden Nahwärmenetz der Liegenschaft versorgt. Die bestehende zentrale Warmwasserbereitung und Verteilung zu den Gebäuden der Liegenschaft wird stillgelegt und innerhalb der Gebäude rückgebaut. Es werden neue Trinkwarmwasserbereitungen in den jeweiligen Gebäuden errichtet. Auch die Trinkkaltwasserleitungen werden mit neuer Zähler/ Filterstrecke ausgestattet. Eine Neuordnung der Zentralen ist vorgesehen.
In 2 Gebäuden ist die bestehende Trinkwasserinstallation abgängig. Dort wird die komplette Sanitärinstallation saniert.
Die GA Inselzentrale im Geb.37 EVZ wird aktuell erneuert und ist daher nicht Bestandteil dieser Planungsleistung.
Grundlage für den Neubau der GA ist das bestehende GA-Konzept Stand 30.7.2009.
Der Datenpunktumfang beträgt rd. 2 600 DP.
1. Abwasser- und Wasseranlagen KG410
Rückbau der bestehenden zentralen Trink- Warmwasserbereitung der Liegenschaft; Sanierung der bestehenden Trinkwasserzentralen unter Neuordnung der Bestandsräume inkl. Austausch der bestehenden Trinkkaltwasser Zähler/ Filterstrecke in 16 Gebäuden; Sanierung der kompletten Sanitärinstallationen in 2 Unterkunftsgebäuden; Gebäude mit geringem Warmwasserverbrauch werden durch elektrische Warmwasserbereiter versorgt. Es handelt sich um Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb. Provisorien etc. sind bei der Planung zu berücksichtigen.
2.Wärmeversorgunsanlagen KG420
Rückbau bestehender zentraler Trink- Warmwasserbereitung der Liegenschaft; Sanierung der bestehenden Heizungszentralen unter Neuordnung der Bestandsräume in 17 Gebäuden inkl. Austausch der bestehenden Wärmeübergabestationen und Neuerrichtung der Trinkwarmwasserbereitung mittels zentraler Frischwasserstationen je Gebäude; Anpassungsarbeiten für die Sanierung der Sanitärinstallationen sind mit zu berücksichtigen. Es handelt sich um Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb. Provisorien etc. sind bei der Planung zu berücksichtigen. Grundlage für die vorzusehenden Komponenten und deren Aufbau ist unter anderem der Standard aus MLP Wärme.
3. Lufttechnische Anlagen KG430
Die Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die bestehenden Lüftungsanlagen sind mit zu betrachten und entsprechende Maßnahmen zu planen. Die Lüftungsinstallationen in den zu sanierenden Sanitärbereichen müssen mit angepasst werden. Bestehende Feldgeräte und Zentralgeräte von Lüftungsanlagen sind auf Kompatibilität zur neuen GA zu prüfen und wenn nötig auszutauschen.
4. Starkstromanlagen
Herstellen der Elektroanschlüsse für die ISP in jeder Gebäudeunterstation, Neubau M-Bus-Elektrozähler in jeder Elektrohauptverteilung, Anpassung der Beleuchtung und Elektroinstallation innerhalb jeder Gebäudeübergabestation.
Ertüchtigung der GHV und UV bei Bedarf.
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Herstellung von IT-Anschlüsse als Ports im vorhandenen BWI-Netz für alle GA-Gebäudeunterstationen dieser Baumaßnahme. In Teilbereichen ist es erforderlich auch LWL-Leitungen neu zu planen, um die Übertragung der Daten der GA zu gewährleisten.
8. Gebäudeautomation
Neubau der GA in 22 Gebäuden für alle technischen Einrichtungen der KG 400 nach den Anforderungen der Zentralvorschrift Gebäudeautomation A-1810/32, Handbuch Gebäudeautomation (HBGA) Version 4.0.
Ermittlung der Datenpunkte auf Basis der Automationsschemen und Funktionslisten incl. Ergänzungs-GA-Funktionslisten gem. HBGA Teil 14 mittels Programm „TRIC“.
Der Datenpunktumfang beträgt rd. 2 600 Datenpunkte.
Für die GA steht Fa. ENEG als Rahmenvertagsnehmer fest.
Stufenbeauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe:
— Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll,
— Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag II-1 und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind – gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen,
— Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag II-1 und der dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen für die
Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers.
— Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt Erklärung der Bewerbergemeinschaft II-2). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2. Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
1. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
1. Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeübte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer (jeweils Formblatt Referenzen II-1-1). Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der Planungsanforderungen vergleichbar sein. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 Referenzen in der Reihenfolge der Anlagennummern seiner Auswahl zugrunde legen.1) Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste,
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers,
4. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1),
5. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder aber die in Abschnitt III.1.2) aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen II-3). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen.
§75 VgV, §§ 57 LBO Schleswig-Holstein
Zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen,
— Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
1. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 Gesetz vom 15.08.1974 (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1),
2. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Anwendung folgender CAD-Datenaustauschformate: DWG Format 2010 oder höher (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1),
3. Eigenerklärung, dass bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme keine Beschäftigten eingesetzt werden, die Staatsbürger von Staaten sind, die auf der aktuellen Staatenliste stehen (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [removed] zu stellen. Fragen werden bis zum 6.4.2021 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
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Postleitzahl: 24103
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Internet-Adresse: http://www.gmsh.de