Erschließung StrandOrt Kiel, Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: KON_21002_Kiel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kiwi-kiel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://kiwi-kiel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://konsalt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://konsalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung StrandOrt Kiel, Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) beabsichtigt, die Fläche des Industrie- und Gewerbegebietes StrandOrt Kiel (Falckensteiner Str. 2-4, 24159 Kiel) grundlegend mit dem Ziel zu revitalisieren, ein modernes gewerblich und industriell zu nutzendes Gebiet zu schaffen. Die Revitalisierung dieses Standortes geht einher mit den Zielen nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden und schafft die erstmalige öffentliche Erschließung und bietet gleichzeitig die Chance einer verbesserten Erschließung des südlichen Teils des Falckensteiner Strandes sowie der Seefestung Friedrichsort insbesondere für den Umweltverbund.
Gegenstand des Auftrags ist die Projektsteuerung in den Projektstufen AHO 1-5 für die Erschließung und Revitalisierung des Industrie- und Gewerbegebietes StrandOrt Kiel. Weitere Informationen siehe Bekanntmachung II.2.4) sowie Anlage Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Industrie- und Gewerbegebiet StrandOrt Kiel
Falckensteiner Straße 2-4
24159 Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) beabsichtigt, die Fläche des Industrie- und Gewerbegebietes StrandOrt Kiel (Falckensteiner Str. 2-4, 24159 Kiel) grundlegend mit dem Ziel zu revitalisieren, ein modernes gewerblich und industriell zu nutzendes Gebiet zu schaffen. Die Revitalisierung dieses Standortes geht einher mit den Zielen nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden und schafft die erstmalige öffentliche Erschließung und bietet gleichzeitig die Chance einer verbesserten Erschließung des südlichen Teils des Falckensteiner Strandes sowie der Seefestung Friedrichsort insbesondere für den Umweltverbund.
Gegenstand des Auftrags ist die Projektsteuerung in den Projektstufen AHO 1-5 für die Erschließung und Revitalisierung des Industrie- und Gewerbegebietes StrandOrt Kiel.
Insbesondere gehören dazu die folgenden Leistungen:
— Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten (Projektmanagement),
— Erstellung und Fortführung eines Zeit- und Maßnahmenplans,
— Erstellung einer aktualisierten Kostenprognose/-kalkulation,
— Untersuchung des Status Quo auf dem Gelände (Bestandsgebäude, Infrastruktur)
— Städtebauliche Neuordnung des Gesamtgeländes,
— Stakeholder-Management und -beteiligung,
— Erbringung von Projektsteuerungs-, Controlling- und Koordinierungsleistungen für alle öffentlichen Flächen und Infrastrukturen:
— Schaffung baurechtlicher Festsetzungen,
— Abriss abgängiger öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen,
— Revitalisierung der verkehrlichen Infrastruktur,
— Umweltverträglichkeit (Ausgleich und Ersatzmaßnahmen),
— Entwicklung eines ressourceneffizienten Energiekonzepts,
— Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts,
— Entsorgungskonzept von Regen- und Schmutzwasser,
— Klärung umweltrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren,
— Durchführung von Vergaben im Rahmen der geltenden Verwaltungsvorschriften,
— ggf. Ausschöpfen und Abarbeiten von Förderprogrammen,
— Verantwortlichkeit für Vertragswesen, Versicherungen etc,
— Vorbereitung und Durchführung der Übergabe nach Abschluss an die LHK,
Weitere Informationen sind der Anlage Projekt-und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Nach Bedarf in Abhängigkeit von Planungsprozessen.
Alle Bewerber*Innen, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Eignungskriterien zugelassen. Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerber*Innen, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Abgabe eines Honorarangebotes und Verhandlung auffordert. Es können anhand der Eignungskriterien max. 480 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl gemäß § 75 (6) VgV unter den verliebenen Bewerbern zu losen.
Besondere Leistungen (falls erforderlich) werden nach Abstimmung mit dem AG über Nachträge geregelt.
Das Gesamtprojekt (Ankauf und Entwicklung) wurde dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein vorgestellt. Hierzu gibt es die mündliche Aussage, dass dieses Projekt unter GRW-Fördergesichtspunkten („Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“) förderfähig und förderwürdig sei und das Projekt in der Prioritätenliste geführt werde. Es wird derzeit mit GRW-Fördermitteln von rund 15,7 Mio. EUR (brutto) unter der Voraussetzung kalkuliert, dass ausreichend Fördermittel beim Land Schleswig-Holstein im angefragten Förderzeitraum vorhanden sind.
Die LHK wird im Zuge der Projektentwicklung versuchen, nicht nur GRW-Fördermittel zu erhalten, sondern sich auch um weitere Bundes-, EU- und weiteren Landesfördermittel mit dem Förderziel u. a. der Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsförderung bemühen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen ausgefüllt einzureichen:
Als Vordrucke liegen vor:
— Anlage 1: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft,
— Anlage 2: Erklärung über die Leistungsbereitstellung im Auftragsfalle (Unterauftragnehmer) (falls zutreffend),
— Anlage 3: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123 und 124 GWB,
— Anlage 4: Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen (evtl. Interessenskollision) i. S. d. GWB und VgV (falls zutreffend),
— Anlage 5: Formblatt Mindestlohn,
— Anlage 6: Kurzbeschreibung Referenzprojekte.
Von Bewerber beizufügen:
— Unterschriftenberechtigung des/der Bewerbers/-in (Anlage: Berufs-/Handelsregisterauszug),
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung,
— Ausführliche Referenzprojekte Veranschaulichung (max. zwei Seiten pro Projekt),
— Nachweis der Berufsqualifikation der für die Durchführung Verantwortlichen (z. B. Abschluss der Hochschule, Diplom),
— ggf. weitere eigene Anlagen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss gut erkennbar sein (max. 2 Seiten pro Projekt).
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Schriftform oder per Signatur zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Kontaktstelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Eigenerklärung über den spezifischen Umsatz Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, in Euro brutto der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß §45 (1) Nr. 1 VgV (max. 3 Punkte)
Weniger als [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte
Mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte
1. Aktueller Nachweis Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1) Nr. 3 bzw. § 45 (4) VgV und der Bereitschaft zur Anpassung von Deckungssumme u. Versicherungsbedingungen gem. den Projekterfordernissen im Auftragsfall ([Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden), nicht älter als 12 Monate.
2. Zahlung Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) (§ 4 Abs. 1 S. 1 VGSH).
Anzahl der Beschäftigten im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 3, Nr. 8), (max. 3 Punkte)
Anzahl Beschäftigte über 5 = 1 Punkt
Anzahl Beschäftigte über 10 = 2 Punkte
Anzahl Beschäftigte über 20 = 3 Punkte
Eigenerklärung des Bieters/der Bieterin zur Qualifikation des Projektleitenden § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle (max. 3 Pkt.)
0 bis 5 Jahre = 1 Punkt
6 bis 10 Jahre = 2 Punkte
Mehr als 10 Jahre = 3 Punkte
Eigenerklärung des Bieters/der Bieterin zur Qualifikation des stellv. Projektleitenden § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle (max. 3 Pkt.)
0 bis 5 Jahre = 1 Punkt
6 bis 10 Jahre = 2 Punkte
Mehr als 10 Jahre = 3 Punkte
Eigenerklärung in Listenform gem. §46 (3) 1 VgV über die wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in der Projektsteuerung in der Bau- und Immobilienwirtschaft (max. 3 Pkt.).
Keine Angaben / unzureichende Übereinstimmung = 0 Punkte
1 Projekt = 1 Punkt
2 Projekte = 2 Punkte
3 Projekte= 3 Punkte
Gesamtkosten (brutto) des/der Referenzprojekt/e (je eingereichtes, vergleichbares Projekt) (max. 3 Punkte)
< [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte
[Betrag gelöscht] EUR – [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt
30 000 000 – [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte
> [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte
Projektstufen abgeschlossen gem. AHO innerhalb der letzten 10 Jahre (max. 6 Punkte)
< PS 3 = 0 Punkte
Mind. 3 PS aus 1 bis 5 = 1 Punkt
PS 1 bis 5 = 2 Punkte
1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung des für die Ausführung der Leitung Verantwortlichen,
2. Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung,
3. Zwingend nachzuweisen ist mindestens eine Referenz und Erfahrung bei Projekten vergleichbarer Art und vergleichbarer Größe in den letzten 10 Jahren bis mindestens Abschluss Projektstufe 4.
§ 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten/Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen,
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Berufserfahrung des/der Projektleitenden und des/der stellvertretenden Projektleitenden ist jeweils durch die Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Die Berufsqualifikation ist durch Vorlage einer Kopie der Berufsqualifikation, z. B. Diplom-Urkunde, nachzuweisen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sämtliche Vergabeunterlagen einschl. Bewerberbogen und Anlagen sowie im laufenden Bewerbungsverfahren eingestellte Hinweise/Anfragen/Korrekturen sind kostenlos im Vergabeportal abrufbar. Es erfolgt kein Versand per E-Mail oder per Post.
2. Interessierte Unternehmen sind verpflichtet, sich laufend über Änderungen und Fragen/Antworten zum Verfahren auf der Vergabeplattform zu unterrichten.Ein Hinweis auf bereitgestellte Fragen und Antworten per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
3. Änderungen des Bewerbungsbogens sind nicht zulässig.
4. Bewerber*Innengemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter*In sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber/innengemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerber/innengemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird.
5. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer*In (NU). Die Auftraggeberin behält sich bei Bewerber/innen oder Bewerber/innengemeinschaften mit demselben/derselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bieter*Innengesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch Gegenstand des Bieter/Innengespräches werden.
6. Sofern der/die Bewerber*In eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
7. Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform, durch Signatur oder qualifizierte Signatur als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
8. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. §17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe.
9. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-COVID 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen.
10. Rückfragen bitte bis 31.3.2021, 12.00 Uhr ausschließlich schriftlich über das Bieterportal.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK8DV8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.