Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für die Außenstellen BBZ Plön in Preetz Referenznummer der Bekanntmachung: K-PLOEN-2021-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plön
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Kreis-ploen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für die Außenstellen BBZ Plön in Preetz
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten in den Außenstellen des BBZ Plön in Preetz.
Unterhalts- und Grundreinigung
Kieler Str. 35 und
Kührener Str. 83
24211 Preetz
Unterhalts- und Grundreinigung (Umfang siehe Vergabeunterlagen).
Der Vertrag endet am 30.6.2024 (bzw. dem letzten Schultag vor den Sommerferien) und verlängert sich danach um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung
Kieler Str. 35 und
Kührener Str. 83
24211 Preetz
Glasreinigung (Umfang siehe Vergabeunterlagen).
Der Vertrag endet am 30.6.2024 (bzw. dem letzten Schultag vor den Sommerferien) und verlängert sich danach um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/ Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de