Motivieren – Orientieren – Praktika (MOPra) 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 03/MOPra Paragr. 45/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-gr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Motivieren – Orientieren – Praktika (MOPra) 2021
Hilfsweise muss auf die Standardanwendung zugegriffen werden, da für die elektronische Vergabe das Musterblatt für soziale und andere besondere Dienstleistungen nicht angeboten wird. Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Ziel der Maßnahme ist es, den Teilnehmern Chancen zu vermitteln, sich in verschiedenen Bereichen in Unternehmen der freien Wirtschaft durch Praktika neu zu erproben und dabei Kenntnisse und Fertigkeiten aufzufrischen. Durch Erfolgserlebnisse bei diesen Praktika und eine intensive sozialpädagogische Begleitung sollen die Teilnehmer einen Motivationsschub zur Arbeitsaufnahme erfahren. Die Teilnehmer sollen eine Orientierung erhalten, welche Möglichkeiten es für sie auf dem Arbeitsmarkt gibt und ihr Bewerbungsverhalten deutlich verbessern. Für den Auftraggeber soll die Maßnahme Orientierung für weitere Vermittlungsbemühungen geben. Außerdem soll der Auftraggeber Informationen erhalten, ob und welchen Bildungsbedarf die Teilnehmer haben, so dass der Auftraggeber im Anschluss eine begründete Entscheidung über spätere Förderangebote (§ 45 oder 81 SGB III) für die Teilnehmer treffen kann. Die Maßnahme beginnt am 1.7.2021 und endet am 30.6.2022. Die Leistung ist in 5 Lose aufgeteilt. Das Los 1 in Weißwasser und das Los 3 in Löbau umfasst jeweils 10 Teilnehmerplätze, Los 2 in Niesky umfasst 8 Teilnehmerplätze und das Los 4 in Görlitz und Los 5 in Zittau umfasst jeweils 12 Teilnehmerplätze. Die Losaufteilung ist auch dem Losblatt zu entnehmen. Der Auftraggeber kann im gegenseitigen Einvernehmen die Teilnehmerplätze während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 130 Abs. 2 GWB gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.
Motivieren – Orientieren – Praktika (MOPra) 2021, Maßnahmeort Weißwasser
Weißwasser, DE
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 1 ist an dem Maßnahmeort Weißwasser mit 10 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit je 2 Optionen für dieses Los 1 für jeweils weitere 12 Monate vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 sowie 1.7.2023 bis 30.6.2024. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.4.2022 bzw. 1.4.2023 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze vereinbaren. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Eine Mindestgröße von 8 Teilnehmerplätzen bleibt jedoch erhalten. Grundlage der Erhöhung und Reduzierung der Teilnehmerplätze ist die Angabe im Losblatt.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Motivieren – Orientieren – Praktika (MOPra) 2021, Maßnahmeort Niesky
Niesky, DE
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 2 ist an dem Maßnahmeort Niesky mit 8 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit je 2 Optionen für dieses Los 2 für jeweils weitere 12 Monate vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 sowie 1.7.2023 bis 30.6.2024. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.4.2022 bzw. 1.4.2023 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze vereinbaren. Grundlage der Erhöhung der Teilnehmerplätze ist die Angabe im Losblatt.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Motivieren – Orientieren – Praktika (MOPra) 2021, Maßnahmeort Löbau
Löbau, DE
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 3 ist an dem Maßnahmeort Löbau mit 10 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit je 2 Optionen für dieses Los 3 für jeweils weitere 12 Monate vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 sowie 1.7.2023 bis 30.6.2024. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.4.2022 bzw. 1.4.2023 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze vereinbaren. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Eine Mindestgröße von 8 Teilnehmerplätzen bleibt jedoch erhalten. Grundlage der Erhöhung und Reduzierung der Teilnehmerplätze ist die Angabe im Losblatt.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Motivieren – Orientieren – Praktika (MOPra) 2021, Maßnahmeort Görlitz
Görlitz, DE
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 4 ist an dem Maßnahmeort Görlitz mit 12 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit je 2 Optionen für dieses Los 4 für jeweils weitere 12 Monate vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 sowie 1.7.2023 bis 30.6.2024. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.4.2022 bzw. 1.4.2023 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze vereinbaren. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Eine Mindestgröße von 8 Teilnehmerplätzen bleibt jedoch erhalten. Grundlage der Erhöhung und Reduzierung der Teilnehmerplätze ist die Angabe im Losblatt.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Motivieren – Orientieren – Praktika (MOPra) 2021, Maßnahmeort Zittau
Zittau, DE
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Die Leistung für dieses Los 5 ist an dem Maßnahmeort Zittau mit 12 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit je 2 Optionen für dieses Los 5 für jeweils weitere 12 Monate vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 sowie 1.7.2023 bis 30.6.2024. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.4.2022 bzw. 1.4.2023 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze vereinbaren. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Eine Mindestgröße von 8 Teilnehmerplätzen bleibt jedoch erhalten. Grundlage der Erhöhung und Reduzierung der Teilnehmerplätze ist die Angabe im Losblatt.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und der Erlaubnis der Berufsausübung hat jeder Bieter, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung in Kopie vorzulegen. Hierzu zählen für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Einreichung eines entsprechenden Vereinsregisterauszuges bzw. – falls nicht eintragungspflichtig – die Gewerbeanmeldung, ggf. Gewerbeummeldung. Der Registerauszug darf bei Einreichung des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
Für das Angebot sind die Vorlagen (V.3, V.3.1) auszufüllen. Für den Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Vorlagen (V.4-V.5 und V.9) entsprechende Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vorlagen (V.6, V.6.1, V.7 sowie V.8) die geforderten beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen des Personals und geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge anzugeben. Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird die erforderliche Trägerzulassung gemäß § 176 Abs. 1 i.V.m. 181 Abs. 4 S.1 und Abs. 6 Nr. 1 SGB III verlangt. Barrierefreiheit wird gefordert. Sie ist unter Berücksichtigung vorhandener Behinderungen der Teilnehmer zu gewährleisten. Rechtzeitig zum Maßnahmebeginn gewährleistet der Auftragnehmer die ggf. erforderliche Anpassung der Ausstattung der Bildungseinrichtung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Behinderung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Der Auftragnehmer hat dafür sicherzustellen, dass auch Teilnehmern, die z. B. Rollstuhlfahrer oder schwer gehbehindert sind, gemäß den geltenden Vorschriften, der Zugang zur Bildungsstätte, sowie zu den Unterrichts- und Sozialräumen selbständig möglich ist. Entsprechende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum behindertengerechten Zugang sind vorzuhalten. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass behindertengerechte Toiletten gemäß der einschlägigen DIN zur Verfügung stehen. Bei Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen und die erforderlichen vorgenannten Angaben und Erklärungen beifügen. Der Personaleinsatz bemisst sich für die gesamte Dauer der Beauftragung nach dem Personalschlüssel: 1,00 VZÄ Sozialpädagoge je 8-14 Teilnehmerplätze und 0,75 VZÄ Vermittlungsfachkraft je 8 – 11 Teilnehmerplätze sowie 1,00 VZÄ Vermittlungsfachkraft je 12-14 Teilnehmerplätze. Dabei entspricht 1,0 VZÄ 40 Wochenarbeitsstunden. Es muss deutschsprachiges Personal zum Einsatz kommen. Bei Nichtmuttersprachlern wird mindestens Sprachniveau C1 verlangt. Als Minimalanforderungen wird für den Sozialpädagogen mindestens einjährige Berufserfahrungen und mindestens eine der nachfolgenden Qualifikationen erwartet: Bachelor bzw. Master Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Diplom-Sozialpädagoge/-arbeiter, Diplom-Pädagoge mit Vertiefung Sozialpädagogik, Staatlich anerkannter Sozialpädagoge/-arbeiter, ein dem Staatlich anerkannten Sozialpädagogen/Sozialarbeiter gleichgestellter Abschluss im Beitrittsgebiet vor dem 3.10.1990 oder Staatlich anerkannter Erzieher, Pädagogen und pädagogische Mitarbeiter (besitzen artfremdes Studium) und entsprechender mehrjähriger (mindestens 3 Jahre) Erfahrung in der sozialpädagogischen Begleitung der dargestellten Zielgruppe. Als Minimalanforderungen werden folgende Qualifikationen/Berufserfahrungen für die Vermittlungsfachkraft erwartet: einen Berufsabschluss und pädagogische Eignung z.B. Abschluss nach der Ausbildereignungsverordnung AEVO und 2-jährige Berufserfahrung in der Vermittlung des hier zu fördernden Personenkreises und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien von Unternehmen sowie im Personalwesen und fundierte Kenntnisse der regionalen Arbeitsmarktsituation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieterfragen können bis zum 30.3.2021 gestellt werden, um auch anderen Bietern im Verfahren ausreichend Gelegenheit zu geben, die unverzüglich gegebenen Antworten in die Angebotserstellung einzubeziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Eine Nachprüfung kann unter den in den §§ 160 ff GWB festgelegten Voraussetzungen erfolgen Der Antrag dazu ist zu richten an die Landesdirektion Sachsen, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustr. 2, 04107 Leipzig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]