Dienstleistungsvertrag Rechenzentrumsbetrieb SAP/ABAKUS/BW/Archivserver.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag Rechenzentrumsbetrieb SAP/ABAKUS/BW/Archivserver.
Dienstleistungsvertrag Rechenzentrumsbetrieb SAP/ABAKUS/BW/Archivserver....
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im folgenden IFB genannt) ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg mit ca. 250 Mitarbeitern.
Nachfolgend werden die vorhandenen Systeme der SAP-Landschaft der IFB im angeführt. Die Funktionen und Größe sind in den Vergabeunterlagen beschrieben. Hierbei wird nach SAP-ERP, SAP-BI, Archivsystem, SAP Solution Manager und Schnittstellen unterschieden. Im Angebot ist neben dem Preis für die aktuelle Systemlandschaft der Preis je GB Plattenmehrbedarf anzugeben. Mit einem Wachstum von 20 % pro Jahr ist für die SAP-Systeme (Produktion, Konsolidierung, Projektsysteme und das Archiv) zu rechnen, abgerechnet wird nach tatsächlichem Zuwachs/Plattenplatz.
— SAP-ERP,
— ATC,
— SAP-BI,
— Elektronisches Archiv,
— Solution Manager TRAPO,
— Schnittstellen zum SAP/ABAKUS.
Hamburg
Dienstleistungsvertrag Rechenzentrumsbetrieb SAP/ABAKUS/BW/Archivserver.
Sämtliche Kommunikation zwischen IFB und Dienstleister erfolgt in deutscher Sprache.
Der RZ-Dienstleister muss für den Betrieb der SAP- BI-Produktions-, Entwicklungs-und Testumgebung sowie das Archivsystem genügend Kapazität sowohl bei der IT-Infrastruktur als auch im personellen Bereich zur Verfügung stellen, um die in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen) genannten Betriebszeiten und Verfügbarkeiten zu gewährleisten.
Der zukünftige Dienstleister übernimmt die Verantwortung für die an ihn übertragenen RZ-Leistungen. Im Vordergrund stehen dabei die Qualität und die Kosteneffizienz der Dienstleistungen sowie der störungsfreie Betrieb der ABAKUS- und SAP-Systeme, des SAP-BI und des elektronischen Archivs.
Weiterhin ist die Einhaltung der Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität durch den Dienstleister anhand geeigneter Unterlagen (z.B. eines Sicherheitskonzepts) nachzuweisen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstleister mit dem Betrieb und das Management sicherheitskritischer IT-Anwendungen im Bankenumfeld und mit SAP-Anwendungen vertraut ist. Weiterhin sind Kenntnisse in der leistungsorientierten Administration und Wartung einer Oracle Datenbank erforderlich.
Der Dienstleister verpflichtet sich zur Sicherstellung uneingeschränkter Informations- und Prüfungsrechte sowie der Kontrollmöglichkeiten für die IFB (interne Revision der IFB und externe Prüfer) sowie der gemäß § 25b Absatz 3 Kreditwesengesetz -KWG- zuständigen Behörden. Die Prüfungsregelungen gelten auch für alle Subunternehmer des RZ-Dienstleisters, hier sind Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung vorzusehen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der RZ-Dienstleister, die Ordnungsmäßigkeit seines Rechenzentrumsbetriebs jährlich auf seine Kosten prüfen zu lassen (s. auch Punkt Zertifizierungen der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen).
Die IFB geht davon aus, dass der Dienstleister die für ihn und sein Arbeitsumfeld notwendigen Lizenzen selbst stellt. Die SAP-Lizenzen und die Lizenzen für das elektronische Archiv werden von der IFB gestellt.
Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen IFB und Dienstleister wird durch ein Service-Organisationshandbuch geregelt. Die Verantwortung für die Erstellung, Pflege und regelmäßige Aktualisierung des Handbuchs liegt beim Dienstleister in Abstimmung mit den benannten Verantwortlichen der IFB. Regelmäßige Treffen am Standort der IFB Hamburg oder per Telefonkonferenz für Gremien der Management- und Arbeitsebene sind vorzusehen.
Pönale (Strafgelder) werden bei der Verletzung der Service Level Agreements vom Dienstleister fällig. Eine Pönalregelung sowie Schadensersatzregelungen gemäß EVB-IT werden Bestandteil des Vertrags. Das Angebot soll Vorschläge zur Berechnung sowie zur Höhe der Pönalen enthalten.
Anforderungen an Infrastruktur und Betrieb:
Der Dienstleister muss eine adäquate und den aktuellen technischen Standards (auch im Hinblick auf Energieeffizienz des Rechenzentrums. Wünschenswert ist die Nutzung von Ökostrom) entsprechende Infrastruktur für den Betrieb der SAP-Produktions-, Entwicklungs- und Testumgebung sowie für das SAP-BI, das separate SAP-Testsystem sowie den Archivserver bereitstellen.
Die IFB behält sich die Option vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zur Verlängern.
Längstens jedoch bis zum 30. September 2027.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Gestaltung der Unterlagen und Unternehmensdarstellung etc. vergeben.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, so wie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1 000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 6 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 6. und 7. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal 6 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020).
4. Nachweis der folgenden Zertifizierungen/Prüfungen
— ISO 27001,
— ISO 2000 und
— PS951 / ISAE 3402.
Sowie der Einhaltung der Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität anhand geeigneter Unterlagen (z. B. eines Sicherheitskonzepts).
5. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (mit mindestens 3 Kunden der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 24. März 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed] zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 6 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 4. Mai 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed] zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (siehe Auswahlmatrix).
7. Etablierung des Unternehmens (siehe Auswahlmatrix).
8. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
Verhandlungsgespräche / Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 21. KW 2021 statt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabeverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de