Verlängerung Softwarepflege von Oracle-Lizenzen für das Landesamt für Steuern und Finanzen Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-12 LSF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Softwarepflege von Oracle-Lizenzen für das Landesamt für Steuern und Finanzen
Verlängerung der Pflegeleistung und technischer Support für Oracle-Lizenzen.
Dresden
Ziel der Ausschreibung ist der technische Support bzw. die Verlängerung der Pflegeleistung der betreffen-den Oracle-Lizenzen des LSF bis zum Ablauf des 9.5.2025, insgesamt über 24 bzw. 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung kurze aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV: Kap. C 8). Es sind Angaben zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern sowie Leistungsinhalte der Unterauftagnehmer (EEE Teil IV: Kap. B und C),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist (Pflege/Support Oracle-Softwarelizenzen), der mind. das 2-fache des geschätzten Auftragswertes betragen muss, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a),
— Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird, auch für alle teilnehmenden Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer (gem. EEE Teil IV: Kap. B 5).
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C 1b), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— 3 Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen.
— Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
2. Leistungsort und -zeitraum,
3. Name des öffentlichen Auftraggebers, ggf. mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
4. Auftragswert oder -volumen.
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
— Ausgefüllte Anlagen 2, 5, 6, ggf. 1 und 4,
— Angabe von zentralen Servicekontakten mit Adresse, Tel.-Nr., E-Mail- und Web-Adresse für Störungsmeldungen,
— Nachweis des registrierten Status als Oracle Partner,
— Angabe/Vorlage nur der Lizenznutzungsbedingungen (ohne AGB des Herstellers!) im letzten aktuell verfügbaren Stand in Dateiform vom Hersteller Oracle, vorzugsweise in Deutsch, (ein Link alleine reicht hierfür nicht!),
— ggf. Erklärungen zu Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (gem. EEE Kap. C), vgl. auch Anlage 4. Bei geplanter Beauftragung von Nachunternehmen hat der Bieter zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Nachweise formlos vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de