Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: 21D00008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel
Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55, Abschnitt 2, Teil 4 HOAI, Anlagengruppe 1; 2; 3; 4; 5 und 8,
— Besondere Leistung: Energetisches Konzept.
Kiel
Die Christian Albrechts Universität zu Kiel erhält einen neuen Forschungscampus mit einer gemischten Nutzung aus Forschung, Wohnen und Verwaltung im Neubaugebiet Bremerskamp.
Die Bebauung Bremerskamp soll energetisch die im Mai 2020 verabschiedete Klimaschutzstrategie für eine CO2 neutrale Campusnutzung vorbildlich umsetzen.
Die Campuserweiterung Bremerskamp der CAU Kiel umfasst ca. 20 Gebäude mit einer BGF von ca. 220 000 m2.
Ziel ist es, den neuen Campusbereich nachhaltig, energieeffizient und wirtschaftlich zu betreiben. Zu diesem Zweck soll ein übergeordnetes Energieversorgungskonzept für den gesamten Bereich entwickelt werden, das auch angrenzende Bestandsgebäude berücksichtigt.
Die Energieanlagen werden gesamt bis LPH 2 geplant und dann voraussichtlich in 2 getrennten Bauabschnitten in den LPH 3-9 zeitlich getrennt umgesetzt.
Neben dem energetischen Liegenschaftskonzept sind auch die Leistungen nach § 53 HOAI Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-5 und 8. als Generalplanung ausgeschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem AN ist bis 2032 vorgesehen (Ende zweiter Abschnitt).
Rund 500 Millionen Euro sollen in die Entwicklung eines neuen Forschungscampus am Bremerskamp fließen. Der Bremerskamp ist mit rund zehn Hektar die größte zusammenhängende Entwicklungsfläche, die direkt an den Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) anschließt. Neun Neubauten für Forschung und Lehre, fünf Gebäude für studentisches Wohnen, ein neues Parkhaus, eine neue Mensa und weitere Gastronomieflächen sollen entstehen. Es soll ein lebendiger Stadtteil mit einer hochwertigen Studien- und Aufenthaltsqualität werden. Auch der Bund wird sich mit dem Max-Rubner-Institut am Bremerskamp ansiedeln. Eine Aufstellung der Bebauungspläne ist bis Ende 2021 vorgesehen. Bis Ende 2025 sollen die ersten Gebäude fertig gestellt sein.
Ein ganzheitlicher Ansatz steht im Fokus des Rahmenplans. Dazu gehören neue Gebäude ebenso wie die Anbindung der Veloroute 10, moderne Erschließungs- und Energieversorgungskonzepte, nachhaltiges Bauen unter Verwendung der BNB-Zertifizierungen, Kreislaufwirtschaft sowie der Erhalt zusammenhängender Grünflächen.
Weitere Informationen siehe I.3) Kommunikation – http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de