Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: 21D00008

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel

Referenznummer der Bekanntmachung: 21D00008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:

— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55, Abschnitt 2, Teil 4 HOAI, Anlagengruppe 1; 2; 3; 4; 5 und 8,

— Besondere Leistung: Energetisches Konzept.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Christian Albrechts Universität zu Kiel erhält einen neuen Forschungscampus mit einer gemischten Nutzung aus Forschung, Wohnen und Verwaltung im Neubaugebiet Bremerskamp.

Die Bebauung Bremerskamp soll energetisch die im Mai 2020 verabschiedete Klimaschutzstrategie für eine CO2 neutrale Campusnutzung vorbildlich umsetzen.

Die Campuserweiterung Bremerskamp der CAU Kiel umfasst ca. 20 Gebäude mit einer BGF von ca. 220 000 m2.

Ziel ist es, den neuen Campusbereich nachhaltig, energieeffizient und wirtschaftlich zu betreiben. Zu diesem Zweck soll ein übergeordnetes Energieversorgungskonzept für den gesamten Bereich entwickelt werden, das auch angrenzende Bestandsgebäude berücksichtigt.

Die Energieanlagen werden gesamt bis LPH 2 geplant und dann voraussichtlich in 2 getrennten Bauabschnitten in den LPH 3-9 zeitlich getrennt umgesetzt.

Neben dem energetischen Liegenschaftskonzept sind auch die Leistungen nach § 53 HOAI Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-5 und 8. als Generalplanung ausgeschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem AN ist bis 2032 vorgesehen (Ende zweiter Abschnitt).

Rund 500 Millionen Euro sollen in die Entwicklung eines neuen Forschungscampus am Bremerskamp fließen. Der Bremerskamp ist mit rund zehn Hektar die größte zusammenhängende Entwicklungsfläche, die direkt an den Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) anschließt. Neun Neubauten für Forschung und Lehre, fünf Gebäude für studentisches Wohnen, ein neues Parkhaus, eine neue Mensa und weitere Gastronomieflächen sollen entstehen. Es soll ein lebendiger Stadtteil mit einer hochwertigen Studien- und Aufenthaltsqualität werden. Auch der Bund wird sich mit dem Max-Rubner-Institut am Bremerskamp ansiedeln. Eine Aufstellung der Bebauungspläne ist bis Ende 2021 vorgesehen. Bis Ende 2025 sollen die ersten Gebäude fertig gestellt sein.

Ein ganzheitlicher Ansatz steht im Fokus des Rahmenplans. Dazu gehören neue Gebäude ebenso wie die Anbindung der Veloroute 10, moderne Erschließungs- und Energieversorgungskonzepte, nachhaltiges Bauen unter Verwendung der BNB-Zertifizierungen, Kreislaufwirtschaft sowie der Erhalt zusammenhängender Grünflächen.

Weitere Informationen siehe I.3) Kommunikation – http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand/Vorstellung der Arbeitsweise der*s vorgesehenen Projektleiters*in Energiekonzepte / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsprobe / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Honorarangemessenheit und Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Qualitäten der Leistungsschritte; auch Qualität und Input, die einen positiven Beitrag zur Zielerreichung haben / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Überprüfung des AG bei den eingereichten Referenzen der Verhandlung der technischen Betriebsleitungen und der Bauherrenvertretung der Referenzen (Bitte E-Mail und Telefon mit dem Angebot einreichen) / Gewichtung: 28
Qualitätskriterium - Name: Zeitplanung / Gewichtung: 12
Qualitätskriterium - Name: mündliche Darstellung der Antworten auf Fragen der ZK 2-6/Präsentation / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Gesamthonorar und der Besonderen Leistungen (ohne eigens vorgetragene besondere Leistung zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Angebote / Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenbeauftragung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21D00008
Bezeichnung des Auftrags:

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/03/2021

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