Stahlbau des Werksgebäudes des WW Linden Referenznummer der Bekanntmachung: StB-II 09-2020 WVND
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4819010
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbau des Werksgebäudes des WW Linden
Los Stahlbau: Errichtung eines Werksgebäudes auf einem bauseits hergestellten Stahlbetonkellerkasten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Wasserverband Norderdithmarschen erweitert das Wasserwerk in Linden um ein Werksgebäude in Form einer Filterhalle mit einer angeschlossenen Halle für die Hochdruckreinwasser-Pumpenanlage (im folgenden Werksgebäude) und ein zweigeschossiges Betriebsgebäude, in dem die Steuerungstechnik und Ähnliches untergebracht ist sowie der notwendigen Anbindungen der Leitungen. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben. Ziele des in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Loses Stahlbau sind, die Errichtung eines Werksgebäudes auf einem bauseits hergestellten Stahlbetonkellerkasten mit sämtlichen Fenster- und Türöffnungen, Bühnen, Gitterrosten und Treppenanlagen usw. und die Vornahme der Anpassungen nach Einbau der Großkomponenten auch für Leitungen und ähnliches, das insbesondere die Anforderungen der Lebensmittelgewinnung erfüllt, vor unkontrolliert eindringendem Wasser geschützt ist und den Anforderungen des Betriebs, beispielsweise Vibration, Feuchtigkeit usw. gewachsen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21684
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.