Planungsleitung und Baubegleitung zur Erneuerung der Brückenkrananlage im Hausmüllbunker in der Müllverwertungsanlage Borsigstraße Referenznummer der Bekanntmachung: VVmT 2021-075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleitung und Baubegleitung zur Erneuerung der Brückenkrananlage im Hausmüllbunker in der Müllverwertungsanlage Borsigstraße
Planungsleitung und Baubegleitung zur Erneuerung der Brückenkrananlage.
Planungsleitung und Baubegleitung zur Erneuerung der Brückenkrananlage.
Siehe II.2.14) Zusätzliche Angabe
Die in Punkt II.2.9) angegebene Zahl von 5 Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen dient lediglich der Vorgabe von TED, da hier kein Text gestattet ist.
In diesem Verfahren werden alle Bewerber, welche die Eignung, gemäß den Vergabeunterlagen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register,
— Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder durch andere geeignete Dokumente. Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein,
— Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung. Diese Erklärung (Vordruck) ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die MVB behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
— Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung.
— Referenzen über vergleichbare Leistungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter Referenzen über Aufträge über Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Austausch von Krananlagen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen sollen in ihrer Gesamtschau die ausgeschriebenen Leistungen inkl. der Planung sowie der Baubegleitung möglichst abdecken.
Dabei hat die Darstellung der Referenzaufträge jeweils mindestens die folgenden Angaben zu umfassen:
—— den Projekttitel;
—— den Auftraggeber mit Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit;
—— den Planungs- und Abwicklungszeitraum;
—— eine kurze Gesamtprojektbeschreibung;
—— eine Beschreibung des erbrachten Leistungsumfanges
— Angaben zum Nachunternehmereinsatz
— ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz des Bieters);
— ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung). Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
— Es ist mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Zeitraum ab dem 1.1.2016, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Warminbetriebnahme der Anlage) über ausgeführte Aufträge einzureichen, die Planungsleistungen aller Planungsschritte zum Gegenstand haben, die den Umbau oder Austausch einer Krananlage im laufenden Betrieb in einem Müll- oder Ersatzbrennstoffbunker bzw. einem Bunker eines Biomasse(heiz)kraftwerks umfasst. Die Bearbeitung muss alle Planungsschritte einschließlich der Baubegleitung bis hin zur Abnahme umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21209
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland