Umsetzung Relaunch Landesportal Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Relaunch Landesportal
Vergabegegenstand ist die Umsetzung des von der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein erarbeiteten Konzepts und Design für einen Relaunch des Landesportals schleswig-holstein.de sowie Einführungsleistungen.
Außerdem werden rahmenvertragliche Leistungen für die künftige konzeptionelle Weiterentwicklungen des Landesportals einschließlich Umsetzung und Einführungsleistungen ausgeschrieben.
Die Onlinekommunikation der Landesregierung läuft über das Landesportal schleswig-holstein.de. Das Landesportal ist der erste Anlaufpunkt für Öffentlichkeit und Medienvertreter, es ist die Visitenkarte der Landesregierung. Aktuelle Themen werden als prominent platzierte Startseitenmeldungen präsentiert. Hier kommuniziert die Landesregierung ihre Botschaften. Hier finden die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sowie Unternehmen, aber auch Touristen Informationen über die Landespolitik aus erster Hand.
Um diesen Bereich für Nutzer attraktiv und vielseitig zu gestalten, ist er konzeptionell komplett neugestaltet worden. Dieses Konzeption und die darin beschriebenen Designs und Funktionalitäten sind für einen Internetauftritt des Landes in mobilen Varianten für Smartphone und Tablets sowie für Desktopbrowser zu programmieren.
Darüber hinaus muss das Landesportal auch in den Folgejahren weiterentwickelt und an neue technische Gegebenheiten und sich änderndes Nutzungsverhalten im Internet angepasst werden, um seinem Anspruch eines attraktiven und vielseitigen nachrichtlichen Portals gerecht zu werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben:
Umsetzung des Konzeptes Relaunch Landesportal
1. Programmierung der Konzeption, des Designs und der beschriebenen Funktionalitäten auf Basis des GSB Version 10.1 und der mit dieser Version bereitgestellten Funktionen. Der Programmcode muss enthalten:
— Lieferung von CSS-Dateien, die an die Template-Struktur des GSB 10.1 angepasst sind.
— Implementierung und Programmierung (Templates etc.) der zur Verfügung gestellten Konzeption mit Design, Navigationskonzept und Funktionsbeschreibungen auf der technischen Grundlage des GSB 10.1.
— Der Auftragnehmer muss alle in der Konzeptdokumentation beschriebenen Module, Darstellungsvarianten, Dokumenttypen, Subtypen von Generischer Tabelle, Funktionen mit den dazugehörigen Screens programmieren.
2. Integration der auf der Plattform Interamt (https://interamt.de) von der Landesverwaltung ausgeschriebenen freien Personalstellen in dem im Konzept für das Karriereportal beschriebenen Umfang.
Die Landesverwaltung wird im Laufe des Jahres 2021 ihre Angebote an freien Personal-stellen ausschließlich auf der Plattform Interamt veröffentlichen und primär über das Landesportal bewerben und Interessierten zugänglich machen. Die Projektleistungen des Auftragnehmers umfassen die Integration und Aufbereitung der Datensätze über die von Interamt bereitgestellten Schnittstellen.
3. Bereitstellung und Administration der programmierten Module für Tests seitens des Auftraggebers in der Testumgebung dSecureCloud.
4. Migration des bestehenden Liveauftritts schleswig-holstein.de (Mandant „shportal“) – basierend auf dem in der Konzeptdokumentation beschriebenen Ist-Stand mit seinem kompletten Content in einen neuen Mandanten „shportal_neu“ (vorläufiger Name) in der Testumgebung dSecureCloud. Dort erfolgt auch die Endabnahme der neuen Designs/Module.
Der Auftragnehmer muss bei der Migration die Kompatibilität von Teilen der Inhalte des Landesportals (Meldungen) in der App Regierung SH (für iOS und Android; Hybridtechnik) auch nach der Migration sicherstellen.
5. Einweisung der Redakteur:innen in die neuen Module und Funktionalitäten sowie Unterstützung bei den notwendigen Umbauarbeiten an Navigations- und Inhaltselementen in der Testumgebung dSecureCloud.
6. Migration der abgenommenen Endfassung in die Stage- und Produktionsumgebung der neuen 10.1 Serverinfrastruktur im Rechenzentrum von Dataport.
7. Unterstützung beim Livegang des überarbeiteten Auftritts und bei der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.
Der Auftraggeber geht nach derzeitiger Schätzung davon aus, dass für die Umsetzung des Konzeptes ca. 300-400 Personentage benötigt werden.
Weiterentwicklung nach Umsetzung
Rahmenvertragliche Leistungen für die konzeptionellen Weiterentwicklungen des Landesportals einschließlich Umsetzung und Einführungsleistungen.
Für die konzeptionelle Weiterentwicklung des Landesportals und die Umsetzung fachlicher Anforderungen beinhaltet der Vertrag rahmenvertragliche Leistungen. Für die Dienstleistungen nach Aufwand sind die zu erwartenden Stundensätze für 2 Jahre verbindlich anzugeben.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass die Laufzeit des Vertrages zunächst 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber das einseitige Optionsrecht hat, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (siehe zur Vertragslaufzeit § 5 Teil-D EVB).
Das gesamte Projekt muss unter Anwendung der deutschen Sprache durchgeführt werden. Die Anwendung muss alle Textelemente in deutscher Sprache anzeigen. Dazu gehören auch alle Hilfetexte und Nutzerfehlermeldungen. Alle Dokumentationen sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu liefern. Unterstützungsleistungen (auch der Support) sollen schriftlich und mündlich in deutscher Sprache erbracht werden. Alle vom Auftragnehmer benannten Ansprechpartner müssen die deutsche Sprache beherrschen.
Die angebotene Software muss an die fachlichen und technischen Bedingungen des Nutzers grundsätzlich durch Konfiguration angepasst werden können. Die einzusetzende Software muss technisch zentral administriert und betrieben werden. Bei der fachlichen Administration müssen spezifische Einstellungen durch den Nutzer bzw. dem von ihm beauftragten technischen Verfahrensbetreuer Dataport vorgenommen werden können.
Der Vertrag läuft mindestens 2 Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr mit gleichen Konditionen verlängert werden.
Verlängerungsoption. Der Vertrag läuft mindestens 2 Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr mit gleichen Konditionen verlängert werden.
Wir weisen darauf hin, dass für die Erstellung des Konzepts des Relaunch des Landesportals, welches den Vertragsunterlagen verbindlich beigefügt wurde, das Unternehmen Materna Information & Communications SE (im Folgenden „Materna“) von dem Auftraggeber, dem Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, dieses vertreten durch die Staatskanzlei, Presse- und Informationsstelle beauftragt worden ist.
Um sicherzustellen, dass Materna dadurch keinen Vorteil gegenüber weiteren Bietern hat, wurden folgende angemessene Maßnahmen im Sinne des § 7 VgV getroffen:
— Materna hatte keine unmittelbare Mitwirkung an der gegenständlichen Leistungsbeschreibung selber. Das Unternehmen hat lediglich das Konzept, das durch die auszuschreibenden Leistungen umgesetzt werden soll, erstellt. Nachdem das Konzept fertig gestellt war, wurde die Vergabe ausschließlich von der Bedarfsstelle mit der Vergabestelle geplant und vorbereitet. Materna war nicht an dem eigentlichen Vergabegegenstand, die Umsetzungsleistungen beteiligt.
— Durch das Konzept wurde kein Produkt spezifiziert, so dass keine Einengung des Marktes durch die Konzepterstellung erfolgt ist.
— In der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 1.3 werden die Anforderungen an das Konzept dargestellt, die Materna bei der Erstellung zu beachten hatte. So ist sichergestellt, dass Materna keinen wesentlichen Wissensvorsprung ggü. weiteren Bietern hat, indem die Bieter in Kenntnis darüber gesetzt werden, was Ziele und Wünsche des Auftraggebers bei der Erstellung des Konzeptes gewesen sind.
— Die Konzeptaufgabe für den Nachweis des Zuschlagskriteriums „Leistung“ wurde derart formuliert, dass das Unternehmen Materna durch die Konzepterstellung keinen Vorteil ggü. den übrigen Bietern hat. Die Konzeptaufgabe für den Nachweis des Zuschlagskriteriums „Leistung“ wurde darüber hinaus von der Vergabestelle vorgeschlagen und von der Bedarfsstelle festgelegt. Die Firma Materna hatte hierüber vorab weder Kenntnis noch Einfluss.
— Außerdem ist der Aufwand für die Angebotserstellung und der Ressourcen-Aufwand der Firma Materna für die Umsetzung der Konzeption mit denen anderer Bieter vergleichbar. Die vorhandene Kenntnis des Konzepts hat hierauf keinen Einfluss.
— Schließlich wurde entschieden, die Angebotsfrist über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist hinaus zu verlängern.
Ungeachtet dessen können darüberhinausgehende Fragestellungen während des Vergabeverfahrens im Rahmen des Frageforums jeder Zeit gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens ein im wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzen]
Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens ein im wesentlichen Vergleichbares Referenzprojekt (siehe im Einzelnen unten).
Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf.mehrfach) einzureichen.
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.3.2018 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung /Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Im Wesentlichen vergleichbar = mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der-Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung – vgl. Teil B – Leistungsbeschreibung) im Wesentlichen entspricht.
Durch die eingereichte Referenz soll die Erfahrung der folgende 3 Anforderungsblöcke nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine Referenz, die alle 3 Anforderungsblöcke enthält nachgewiesen werden. Die Anforderungsblöcke können jedoch auch durch 3 einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
— Nachweis der erfolgreichen Umsetzung von Projekten mit dem Government-Site-Builder der Bundesverwaltung Version 10.1 (GSB 10.1) belegt.
— Nachweis, dass der Bieter bereits für einen öffentlichen Auftraggeber auf oberster Landesebene größere Internet- oder Bürgerportale mit GSB 10.1 auf- oder signifikant ausgebaut hat.
— Benennung eines Referenzprojektes, welches belegt, dass der Bieter über große Erfahrungen mit der Plattform Interamt, einem deutschlandweiten Portal für Stellenangebote des öffentlichen Dienstes (https://interamt.de) verfügt und erfolgreich Daten über die von Interamt bereitgestellten Schnittstellen im GSB 10.1 integriert hat.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Überprüfung der Referenzen / Referenzansprechpartner
Voraussetzung für die Prüfung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“