Betriebsamt/Stadtpflege und Friedhöfe – Baumkontrollen Straßen- und Grünanlagenbäume 2021, optional 2022 und 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsamt/Stadtpflege und Friedhöfe – Baumkontrollen Straßen- und Grünanlagenbäume 2021, optional 2022 und 2023
Überprüfung der Verkehrssicherheit von städtischen Bäumen gem. FLL-Baumkontrollrichtlinien Los 1: Kontrolle von Einzelbäumen:
Im Leistungsjahr 2021 sind 13.256 dieser Bäume auf ihre VS zu überprüfen. Ggf. sind die Kontrollintervalle anzupassen. Dabei sind ausschließlich folgende Intervalle zu nutzen: 1 jährlich, 1/2 jährlich, 2 jährlich, anlassbezogen.
Los 2: Baumareale:
Regelkontrolle von 131 Baumarealen mit einer Gesamtfläche von ca. 1 170 914 qm.
Kontrolle von Einzelbäumen
Norderstedter Stadtgebiet
Los 1: Kontrolle von Einzelbäumen:
Im Leistungsjahr 2021 sind 13.256 dieser Bäume auf ihre VS zu überprüfen. Ggf. sind die Kontrollintervalle anzupassen. Dabei sind ausschließlich folgende Intervalle zu nutzen: 1 jährlich, 1/2 jährlich, 2 jährlich, anlassbezogen.
Zweimalige Option auf Verlängerung (2022 und 2023)
Kontrolle von Baumarealen
Norderstedter Stadtgebiet
Los 2: Baumareale:
Regelkontrolle von 131 Baumarealen mit einer Gesamtfläche von ca. 1 170 914 qm.
Zweimalige Option auf Verlängerung (2022 und 2023)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.
Folgende zusätzliche Nachweise/Erklärungen sind von allen Bietern mit ihrem Angebot vorzulegen:
1. FLL-Zertifizierung gem. Baumkontrollrichtlinie der tatsächlich vor Ort eingesetzten Mitarbeiter*innen 2. Ausbildung als geprüfte Baumpfleger*innen (min. ETW) oder gleichwertig 3. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften (Aufgeschlüsselt in Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter*innen) tabellarisch dargestellt 4. Referenzliste über erfolgreich beendete oder laufende Vertragsverhältnisse für Baumkontrollen in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 3 Geschäftsjahre für Kommunen oder Städte mit vergleichbaren Baumanzahlen mit Nennung eines Ansprechpartners für Baumkontrollen 5. Gewerbemeldung/-erlaubnis einfache Kopie 6. Handelsregisterauszug (amtlich beglaubigt oder elektronisch 7. Bescheinigung über IHK-Zugehörigkeit
s. unter III.1.1) Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
s. unter III.1.1) Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
s. unter III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.