Nicht offener, einphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV; Holtenau Ost. Referenznummer der Bekanntmachung: 61.K.002.21
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 901-2779
Fax: +49 431 / 901-61301
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener, einphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV; Holtenau Ost.
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Erarbeitung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts zur Entwicklung eines neuen, zukunftsfähigen Stadtquartiers innerhalb der Grenzen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Holtenau Ost“. Das Verfahren soll die nachfolgenden Zielstellungen aufgreifen und Basis für die weitere städtebauliche Planung sein.
Übergeordnete Zielstellung des Entwicklungsprozesses ist es, ein Stadtquartier für Alle zu schaffen. Das bedeutet:
— durch die Konversion des ehemaligen MFG 5-Areals und angrenzender Flächen auf einer rd. 78 ha großen, innerhalb des Siedlungszusammenhangs gelegenen Fläche ein Stadtquartier mit Ausstrahlungskraft bis in die Förderegion zu schaffen,
— ein Stadtquartier am Wasser mit direkter Erlebbarkeit des Ufers zu schaffen, welches die spezifische Lagegunst und die hohe Attraktivität des Gebietes mit den vielfältigen Ansprüchen der Kieler Stadtentwicklung vereint,
— ein Stadtquartier zu schaffen, das integrativ und dennoch mit eigenem Charakter die bislang nicht verbundenen Stadtteile Holtenau, Pries und Friedrichsort miteinander vernetzt und sich dabei in das stadtweite Grün-, Freiflächen- und Biotopverbundsystem einfügt,
— ein innovatives, attraktives, lebendiges, mischgenutztes und nachhaltiges Stadtquartier zu schaffen,
— im derzeitigen Siedlungsgefüge bestehende Nachteile zu beheben (Auflösung von Verinselungen, Behebung städtebaulicher Mängel und Missstände).
Gesucht wird eine Gesamtkonzeption, die die vorstehenden Ansprüche vereint, eine dem Areal angemessene, herausragende städtebauliche und freiräumliche Qualität aufweist und eine wirtschaftliche Realisierung in zeitlichen und räumlichen Teilabschnitten erlaubt.
Die Basis des Wettbewerbs bilden:
— Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (Drs. 0146/2016),
— Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (Drs. 0006/2018).
Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt rund 90 ha mit wasser- und landseitigen Flächen. Von den 78 ha Landfläche sind, wovon über 52 ha im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens in struktureller Hinsicht intensiv zu überplanen sind und ca. 26 ha im Wesentlichen in ihrem Bestand zu erhalten, tlw. vorsichtig weiterzuentwickeln und in die Gesamtkonzeption zu integrieren sind.
Das Wettbewerbsergebnis wird Grundlage für die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts und Gestaltungshandbuches.
Für den Teilbereich mit gewerblicher Nutzung, sind für eine Fläche von ca. 5,33 ha 2 gleichwertige Varianten zu erarbeiten. Im Rahmen der Fortschreibung ist, nach diesbezüglich erfolgtem politischen Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel, eine der beiden Varianten („bestandsorientiert“, „mit gewerblich nutzbarer Kaikante“ ist in das Gesamtkonzept zu integrieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 15 Büros/Arbeitsgemeinschaften/Planungsteams als Teilnehmende für den Wettbewerb ausgewählt werden.
„Anforderungen an alle Bewerber“
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten „Formalen Kriterien“ sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern*innen folgende „Mindestanforderungen“ zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert),
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) für die Leistungsbereiche Flächenplanung gem. §§ 17 HOAI oder sonstige Flächenplanung/Masterplanung, Freianlagen gem. §§ 38 HOAI und Objektplanung gem. §§ 33 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Stadtplaner*innen bzw. Absolventen*innen der Fachrichtung Stadtplanung (mind. FH, inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) im Büro beschäftigt waren,
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekten*innen oder Absolventen*innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) im Büro beschäftigt waren,
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Architekten*innen oder Absolventen*innen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) im Büro beschäftigt waren,
— Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der*des für die Erbringung der Leistung Flächenplanung Verantwortlichen (Inhaber*in oder Führungskräfte): Stadtplaner*in gem. § 75 (1) VgV,
— Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der*des für die Erbringung der Leistung Freianlagen Verantwortlichen (Inhaber*in oder Führungskräfte): Landschaftsarchitekt*in gem. § 75 (1) VgV,
— Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der*des für die Erbringung der Leistung Objektplanung Verantwortlichen (Inhaber*in oder Führungskräfte): Architekt*in gem. § 75 (1) VgV.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o.g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, eine Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft zu bilden oder Unterauftragnehmer*innen zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
„Teilnahmewettbewerb“
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMD2UP/documents für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und "Bewerbungsbogen" zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
„Auswahl der Bewerber*in“
Die Auswahl erfolgt anhand von jeweils 2 einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Flächenplanung gem. §§ 17 HOAI oder sonstige Flächenplanung/Masterplanung und für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Auswahlbogen“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Stadtplaner*in für die Leistungen gem. §§ 17 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt*in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt*in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Für jede/s Büro/Arbeitsgemeinschaft/Planungsteam ist grundsätzlich ein*e federführende*r Ansprechpartner*in zu benennen (Stadtplaner*in). Die Fachberatung durch eine*n Verkehrsplaner*in wird empfohlen. Für die Bearbeitung des Themas Nachhaltigkeit stellt die -Landeshauptstadt Kiel der Arbeitsgemeinschaft eine*n externe*n Energieberater*in zur Seite.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach den Kriterien
— Formalleistungen;
— Städtebauliches Konzept;
— Freiraumplanerisches Konzept;
— Verkehrsplanerisches Konzept;
— Sonstiges.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt die Wettbewerbssumme von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen [Betrag gelöscht] EUR (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen 3 Preise vergeben werden:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Alle prämierten Arbeiten werden gemäß RPW 2013 § 8 (3) Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder*m Teilnehmer*in erhalten.
„Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren“
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird gemäß § 14 Abs.4 Nr.8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dazu werden alle Preisträger*innen des Wettbewerbs zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Ausloberin wird bei einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts zunächst nur mit der*m 1. Preisträger*in verhandeln. Sollte diese Verhandlung nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieter*innenkreis um die anderen Preisträger*innen des Wettbewerbs erweitert.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben (§ 17 Abs.11 VgV).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Nähere Informationen siehe VI.3.
Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin eine Summe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros/Arbeitsgemeinschaften/Planungsteams ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung (Kap. H.9) definierten Leistungen erfüllt wurden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu IV.3.1): Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Der Wettbewerb sowie die zu vergebenden Leistungen werden mit Mitteln des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau West“ gefördert.
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß VgV.
Der Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer Nr. 1087/20 mit Datum vom 26.8.2020 vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe bezogen auf das Gesamtkonzept inkl. beider Varianten gemäß RPW 2013, § 6 (2) sowie § 72 (2) VgV.
Die Ausloberin erklärt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend der RPW 2013, § 8 (2) nach Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel den ersten Preisträger, mit
— der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Ausarbeitung der Ergebnisse des Wettbewerbes zur städtebaulichen Rahmenplanung mit sektoralen Teilplänen, Sanierungs- und Umsetzungskonzept mit gegenüber der VU überarbeiteter Maßnahmenplanung sowie Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanung sowie Erarbeitung von Vorschlägen zum Monitoring
— einem Gestaltungshandbuch
—— für den öffentlichen Raum (Gestaltungsgrundsätze und -regeln für das Gesamtareal und daraus abgeleitet für die Teilbereiche und Quartiere sowie Leitdetails), Teil A,
—— für Hochbauten und den privaten Raum (mit Gesamtbetrachtung des Areals, seiner Zonen, Quartiere und Teilbereiche, den halböffentlichen und privaten Räumen sowie Gebäuden), Teil B zu beauftragen.
Die Beauftragung der förderrechtlich bewilligten Teilleistungen erfolgt, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser*in bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
Tag der Bekanntmachung: 9. KW 2021; schriftliche Rückfragen: 23. KW 2021; Abgabe Pläne: 37. KW 2021; Preisgericht: 43. KW 2021.
Verhandlungsgespräch(e): 52. KW 2021
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMD2UP.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de