Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lugau
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09385
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-lugau.de/webs/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“
Die Region „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“ hat sich als LEADER-Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Sächsischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22.4.2015 als LEADER Förderregion anerkannt worden.
Die Region „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“ hat ein Regionales Entwicklungskonzept (LES – LEADER Entwicklungsstrategie) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Die LES enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2014-2020.
Mit der Gründung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG), eines Koordinierungskreises (KK) sowie einer Steuerungsgruppe sollen gemeinsam mit dem zukünftigen Regionalmanagement die in der Entwicklungsstrategie festgelegten Regularien und Zielsetzungen verfolgt und die Projektförderung umgesetzt werden. Zur Steuerung des Umsetzungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in der Region mit einem Umfang von mindestens 2 nachweislich qualifizierten Vollzeitkräften erforderlich.
Das Regionalmanagement begleitet und unterstützt den LEADER-Prozess in der Region mit folgenden Aufgaben:
— Aufbau und Betreibung einer Anlaufstelle für die Bürgerschaft und zivilgesellschaftlichen Akteure sowie für die Verwaltungen der Gemeinden und Städte zur Ausgestaltung des LEADER-Prozesses,
— Erledigung der administrativen und finanziellen Belange der LAG im Rahmen des LEADER-Prozesses,
— Fachliche Begleitung und Koordination des Umsetzungsprozesses der LES (einschließlich Vorbereitung des Projektauswahlverfahrens der LAG),
— Vernetzung und Unterstützung von Kooperation der lokalen Akteure zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der LES;
— Koordinierung und Organisation der themenspezifischen Arbeitskreise Kommunikation des LEADER- Prozesses in die Öffentlichkeit,
— Sicherung der Prozessqualität und Evaluierung durch geeignete Verfahren,
— Erwartet werden folgende persönliche Kompetenzen:
Fachkompetenz
Qualifikation: abgeschlossenes Studium Stadtplanung/Architektur, Raumplanung, Geografie, Agrar- und Forstwissenschaften, Sozialwissenschaften
Kenntnisse zu den spezifischen Gebieten der Regionalentwicklung
Kommunikations- und Medienkompetenz: zielgruppenspezifische Aufbereitung/Vermittlung von Informationen, Kenntnisse zum Umgang mit Internetbasierten Kommunikationsinstrumenten
Regionalkompetenz
Kenntnisse der Region in Bezug auf die bisherige Entwicklung und aktuelle Herausforderungen (auch als Grundlage für Netzwerkarbeit)
Institutionelle Kenntnisse der Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege, der relevanten Organisationen und Personen
Verständnis für die Eigenheiten der Region, Kenntnis der lokalen Sprache und Kultur, Offenheit für Anderes und Neues
Visionäres Denken und Handeln über Regionsgrenzen hinweg
Projektkompetenz
Fähigkeit zum Entwickeln von Projektideen und Visionen
Beratungskompetenz zur Beurteilung baulicher Vorhaben
Kenntnisse zu Förderprogrammen
Erfahrung im Projektmanagement
Erfahrungen bei der Durchführung von Wettbewerbsverfahren
Vernetztes, konzeptionelles und strategisches Denken und Handeln
Kenntnisse von Wirkungsmodellen und Evaluationsmethoden
Netzwerk- und Prozesskompetenz
Fähigkeit zur Projektbegleitung, Koordination und Beratung
Ausgeprägtes Organisationsmanagement für eine effektive Prozessgestaltung
Wissen und Fähigkeiten der Akteurinnen und Akteure vor Ort erkennen, sichtbar und nutzbar machen
Netzwerkgestaltung und -management (Gestaltung der Beziehungen und Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern), als Integrationsfigur innerhalb des Netzwerkes sowie nach außen wirken.
Moderations- und Mediationskompetenz
Dialogfähigkeit, Ausgleich von Interessenkonflikten
Fähigkeit zur Wahrnehmung einer Brückenfunktion zwischen unterschiedlichen Interessenverbänden wie Gewerbe/Industrie, Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Tourismus usw.
Sensibilität für sozioökonomische und sozioökologische Fragestellungen
Einzelheiten der Aufgabenstellung gehen aus den Verg.
LEADER/ ELER
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region „Tor zum Erzgebirge – Vision 2020“
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Durchführung des Regionalmanagements der LEADER-Region „Tor zum Erzgebirge-Vision 2020“
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Verlängerung der Laufzeit und des Erhöhung der Vergütung in der Verlängerungszeit
Verlängerung der EU-Förderperiode und daher Verlängerung des LEADER-Projekts – Verlängerung der EU-Förderperiode auf Grundlage einer Übergangsverordnung führt zu weiterem Bedarf an Beratungsleistungen des Regionalmanagements – Umsetzung Kleinprojektefonds Regionalbudget 2021 und 2022 – Weiterbetreuung von noch in Umsetzung befindlichen Projekten.