ErlebnisZentrumPerlmutter Adorf/Vogtl., Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 § 53 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0015/VGV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Adorf/Vogtl.
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.adorf-vogtland.de
Abschnitt II: Gegenstand
ErlebnisZentrumPerlmutter Adorf/Vogtl., Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 § 53 HOAI
ErlebnisZentrumPerlmutter Adorf/Vogtl., Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 § 53 HOAI.
Adorf/Vogtl.
DEUTSCHLAND
Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 § 53 HOAI für das „ErlebnisZentrumPerlmutter“ (EZP), bestehend aus der Sanierung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses (Graben 2) und einem Neubau in der anschließenden Baulücke. Der Neubau schließt funktionell unmittelbar an an das leerstehende, zu sanierende Fachwerkhaus Graben 2 und an das denkmalgeschützte Gebäude Freiberger Tor (Freiberger Str. 8, derzeitiges Museum). Dieser Gebäudekomplex ist unmittelbar angelehnt an die historische Stadtmauer. Das Ensemble ist städtebaulich und kulturhistorisch von höchster Bedeutung für die Stadt. Es soll für den sich entwickelnden Tourismus den Dreh- und Angelpunkt bilden. Im Vorfeld wurde ein Architektenwettbewerb nach RPW durchgeführt, dessen Ergebnis architektonisch, städtebaulich und funktionell von außerordentlich hoher Qualität ist.
Die Fachplanungen erfordern außerordentliche Kenntnisse in der Planung der Technischen Ausrüstung bei monolithischen Stahlbetonkonstruktionen und bei Fachwerkbauten. Die Installationsführung bei von minimalen Deckenhöhen ist sowohl im Altbau als auch im Neubau von besonderer Bedeutung. Es sind Kenntnisse zu lichttechnischen, installationstechnischen und sicherheitstechnischen Aspekten bei Ausstellungsgebäuden erforderlich.
Abhängigkeit vom Projektverlauf
Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach 55 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der beruflichen Befähigung:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden.
Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben; bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder.
2) Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:
Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Bauingenieur;
3) Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
Weitere Angaben/Erklärungen:
4) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.).
5) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder
— gem. §21 Abs.1 AEntG oder
— gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB).
6) Neben Einzelunternehmen sind Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Es sind die bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
2) Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
3) Erklärung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
4) Erklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
5) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
6) Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Ergänzend zu 5):
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR.
Bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu 6):
Spezifischer Jahresumsatz:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben.
Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR/brutto gefordert.
1) Geeignete Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten.
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
2) Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens (z. B bei GmbH, AG). Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1) i. V. m. Nr. III.2.1) der Auftragsbekanntmachung.
3) Eignungsleihe
Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung.
4) Unterauftragsvergabe:
Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin vorgelegt werden.
5) Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Ergänzend zu 1):
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden vom Bieter Referenzen gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
Referenzobjekte über Planungsleistungen mit dem Leistungsbild Tragwerksplanung § 51 HOAI
A) Für alle Referenzobjekte: Beginn der Erbringung aller Planungsleistungen: nach dem 1.1.2011,
B) Für alle Referenzobjekte: Zeitpunkt der Objektfertigstellung: spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,
C) Für ein Referenzobjekt: Erfahrung in der Planung eines Gebäudes nach Bauwerkszuordnungskatalog 4600 Ausstellungsgebäude,
D) Für ein Referenzobjekt: Erfahrung in der Planung der Installationsführung in Gebäuden mit monolithischem Stahlbetontragwerk,
E) Für ein Referenzobjekt: Erfahrung in der Planung von Altbauten mit Denkmalschutz,
F) Für ein Referenzobjekt: Vollständig erbrachte Leistungsphasen für Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach § 53 HOAI mind.: 1 bis 8,
G) Für ein Referenzobjekt: Honorarzone nach § 56 HOAI für Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen mindestens: III,
H) Für ein Referenzobjekt: Herstellungskosten Summe KGR 440+450+460 gemäß DIN 276 in Euro/Brutto mind. 0,3 Mio.,
I) Für ein Referenzobjekt: Erfahrung in der Planung mit virtuellem Datenmodell, Datenübernahme/-übergabe mit Planern.
Es sind die bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Referenzanforderungen können durch verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden (jeweils eigenen Referenzbogen verwenden).
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung als „Ingenieur“, in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. § 75 (1) VgV benennen. Geforderte Nachweise siehe Nr. III.1.1) oder III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung, bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
2) Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
4) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium).
6) Bei Bietergemeinschaften ist der Antragsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
7) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Antragsbogen zusammen mit jeweils einem separaten Antragsbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
8) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
9) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind.
Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
10) Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.
11) Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Bieterpräsentation vor.
12) Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Vertragsentwurf unterzeichnet, Formblätter Antragsbogen – ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).