Aufbau und Betrieb Website dataport.kommunal Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000049
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb Website dataport.kommunal
Für die neue Marke dataport.kommunal plant Dataport einen eigenständigen Webauftritt. Eine erste Webpräsenz unter dataport-kommunal.de existiert in Form einer Landing-Page. Sie soll strukturell, gestalterisch und technisch zu einer vollumfänglichen Webseite weiterentwickelt werden. Für Beratung, Konzeption, Umsetzung sowie laufende Wartung und Pflege sucht Dataport einen kompetenten und erfahrenen Dienstleister.
Hamburg
Für die neue Marke dataport.kommunal plant Dataport einen eigenständigen Webauftritt. Eine erste Webpräsenz unter dataport-kommunal.de existiert in Form einer Landing-Page. Sie soll strukturell, gestalterisch und technisch zu einer vollumfänglichen Webseite weiterentwickelt werden. Für Beratung, Konzeption, Umsetzung sowie laufende Wartung und Pflege sucht Dataport einen kompetenten und erfahrenen Dienstleister.
Im Rahmen der Zusammenarbeit soll ein detailliertes Konzept der neuen Website entwickelt werden, welches den Umfang und die Merkmale der Website und des CMS beschreibt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings schon Anforderungen bekannt bzw. können schon Arbeitsannahmen für den Umfang der Website getroffen werden:
— Sprache: Deutsch,
— Kernfunktionen (in Konzeptionsphase zu überprüfen / verändern): News, Termine, eigener Audio- und Video-Player, Ansprechpartner-Finder, Fachartikel oder Blog, Produkt-Darstellung, Karten-Darstellungen, Produkt-Finder und Produkt-Darstellung, Newsletter, Suche, Kontaktformular, Veranstaltungsanmeldungen, Pressroom, Landingpages für Kampagnen,
— Barrierearmut: Der Internetauftritt beachtet die aktuelle Fassung der „Web Content Access Guidelines“ (WCAG) und erfüllt alle Vorgaben gemäß der aktuellen BITV sowie die in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinie 2102 mit der EN 301 549. Das Frontend muss vor Produktivsetzung in einem sogenannten BITV-Selbsttest die BITV-Konformität erreichen. Der Test ist vom Auftragnehmer durchzuführen und zu dokumentieren. Nicht erfüllte wesentliche Vorgaben sind vor der Produktivsetzung nachzuarbeiten.
Dataport sucht für die Neugestaltung seiner Webseite einen kreativen Partner, der über langjährige Erfahrung in der Unternehmenskommunikation sowie in der Umsetzung von Webseiten mit Typo3 verfügt. Bei der Auswahl legen wir besonderen Wert auf Erfahrungen
— mit Website-Relaunches in Verbindung mit Typo 3,
— mit der Entwicklung von schlüssigen Content-Marketing-Strategien,
— mit sowohl privaten als auch öffentlichen Auftraggebern.
Der Auftragnehmer übernimmt das Projektmanagement für das Projekt „Aufbau und Betrieb Webseite dataport.kommunal“ und erbringt im Projektverlauf in Abstimmung mit den Ansprechpartnern von Dataport folgende Leistungen:
— Keyword-Analyse und Erarbeitung von SEO-Empfehlungen für die Website,
— Konzeption,
— Umsetzung gemäß Konzeption (kann parallel / agil zur Konzeption erfolgen),
— Qualitätssicherung und Live-Gang,
— Dokumentation,
— Schulung der Redakteure für das CMS und die Web-Analytics-Lösung.
Es ist vorgesehen, die Website (inkl. Produktiv- und Staging-Umgebung) im Rechenzentrum von Dataport zu betreiben. Der Auftragnehmer wird dazu mit dem Betrieb von Dataport einen Qualitätssicherungs- und Deployment-Prozess vereinbaren und die Programmierungen entsprechend zur Verfügung stellen.
Nach Abschluss des Relaunch-Projektes übernimmt der Auftragnehmer bis zum Ende des Jahres 2024 folgende laufenden Leistungen:
— Sicherheits- und Patchmanagement für Typo 3 (einschl. Erweiterungen) und für die Web-Analytics-Lösung,
— Jährliche Workshops zu Weiterentwicklung und neuen Anforderungen,
— Beratungs-, Design- und Entwicklungsarbeiten für Erweiterungen und Überarbeitungen der Website,
— Konfigurationsarbeiten an Typo 3,
— Migrationsarbeiten bei Hauptversionssprüngen des CMS und der Web-Analytics-Lösung Support per Telefon, Mail oder Ticketsystem Support für die Dataport-Onlineredaktion.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau und Betrieb Website dataport.kommunal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. So-fern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages und Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Allgemeiner Teil).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie den weiteren vertraglichen Regelungen nur in dem Umfang beantwortet werden, wie es zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.