Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Kraftomnibussen und Wirtschaftsfahrzeugen der DVB AG Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2019_08_061
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Kraftomnibussen und Wirtschaftsfahrzeugen der DVB AG
Regelmäßige Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Kraftomnibussen, Fahrzeuginnenreinigung von Wirtschaftsfahrzeugen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Tiefenreinigung) sowie Sonderleistungen zur Fahrzeuginnenreinigung in Betriebshöfen der DVB AG in Dresden.
Dresdner Verkehrsbetriebe AG Tiergartenstraße 96, 01219 Dresden,
Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40, 01129 Dresden
Regelmäßige Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) nach vorgegebenen Reinigungsklassen und -Zyklen von insgesamt ca. 171 Stück Kraftomnibussen (7-21 m lang), Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Tiefenreinigung) von ca. 50 Stück Wirtschaftsfahrzeugen (10 Stück PkW, 25 Stück Tranporter, 15 Stück Lkw) sowie Sonderleistungen zur Fahrzeuginnenreinigung in 2 Betriebshöfen der DVB AG in Dresden
1. Anpassung bei Änderungen der Fahrzeuganzahl, Reinigungsstufen und Umfang der Reinigung.
2. Vergütungsanpassungen aufgrund Änderungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk (Lohngleitklausel).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie z. B. Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre digital archiviert. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Link über die Vergabeplattform abrufbar.
Auch alle weiteren Informationen, wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Fragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls über die Vergabeplattform unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich elektronisch und in Schriftform über die Vergabeplattform zu stellen.
Eine Beantwortung der Fragen erfolgt zeitnah über die Vergabeplattform, spätestens jedoch 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die der angegebenen Kontaktstelle danach vorliegen, nicht zu berücksichtigen und nicht zu beantworten.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Angebote, welche nicht auf dem letzten Stand der Vergabeunterlage erstellt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CD20V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).