Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 10/17/21/006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz
Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz.
1) Museum Gunzenhauser mit Depot,
2) Kunstsammlungen am Theaterplatz,
3) Henry van de Velde Museum in der Villa Esche,
4) Schloßbergmuseum,
5) Depot Schloßbergmuseum,
6) Burg Rabenstein.
Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz (Einrichtungen siehe Anlage 1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister). Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die „Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes“ sowie die „Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren“ muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden. Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden. Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
— Eigenerklärung zum Abschluß Versicherung, bei Zuschlag, je Versicherungsfall (je Einzelschade) bei Personenschäden (für die einzelne Person), Sachschäden, Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, Beschädigung und Abhandenkommen (Verlust) bewachter Sachen i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR sowie Abhandenkommen (Verlust) von Schlüsseln/Codekarten i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR,
— Eigenerklärung zum ausschließlichen Einsatz Führungs- und Reinigungspersonal mit aktuellen+einwandfreiem Führungszeugnis,
— Eigenerklärung Einsatz eines Objektleiters und dessen Kompetenzen mit namentlicher Benennung
~ Referenzliste Unterhaltsreinigung je Referenz:
— jährlichen Auftragswertes mind. [Betrag gelöscht] EUR,
— Leistungszeit 2018-2020 *Art „Kunstmuseum“ vergleichbar,
— Beschreibung Leistung, mind. ein Ansprechpartners beim Auftraggeber +Telefonnr. (mind. 1 Referenz Art (Kunstmuseum) + Größe (4 279,73 m2) vergleichbar „Museum Gunzenhauser mit Depot“).
~Nachweis + Name geprüfter Desinfektor
~Aufstellung SVS.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Öffnungszeiten:
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste,
Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr,
Dienstag – Donnerstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Rechtsbehelfbelehrung EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]