Betriebliche Altersversorgung / Liquidationsversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 18-20 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Falkenstein
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebliche Altersversorgung / Liquidationsversicherung
Die BG Klinik für Berufskrankheiten Falkenstein gGmbH i. L. (Auftraggeberin) gehört zum Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie hat ihren Geschäftsbetrieb zum 30.6.2020 eingestellt.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der bestehenden Zusagen auf betriebliche Altersversorgung im Wege einer Liquidationsdirektversicherung oder -pensionskasse gemäß § 4 Abs. 4 BetrAVG im Rahmen der anstehenden Liquidation des Auftraggebers.
BG Klinik für Berufskrankheiten Falkenstein gGmbH i. L.
Die Auftraggeberin hat sich gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tarifvertraglich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, die dem Leistungsniveau der VBL entspricht. Weiterhin bestehen Ansprüche aus freiwilliger Entgeltumwandlung einzelner Arbeitnehmer.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der bestehenden Zusagen auf betriebliche Altersversorgung im Wege einer Liquidationsdirektversicherung oder -pensionskasse gemäß § 4 Abs. 4 BetrAVG im Rahmen der anstehenden Liquidation des Auftraggebers.
Freiwillige Entgeltumwandlungen im Sinne von § 1a BetrAVG wurden im Wege der rückgedeckten Unterstützungskassenzusagen gemäß dem Leistungsplan (Entgeltumwandlung) zum Aufbau einer Altersleistung durchgeführt. Neben der zugesagten Altersleistung haben Begünstigte gemäß dem Leistungsplan (Berufsunfähigkeit) teilweise eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung über die Unterstützungskasse abgeschlossen.
Der Vertrag hat keine feste Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD2LH
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).