Reinigungsleistungen für die Gebäude der Stadt Brunsbüttel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brunsbuettel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brunsbuettel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für die Gebäude der Stadt Brunsbüttel
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude der Stadt Brunsbüttel.
Unterhalts- und Grundreinigung (I) (Kurzzeichen: Los 1)
25541 Brunsbüttel
Unterhalts- und Grundreinigung in Gebäuden der Stadt Brunsbüttel (Auflistung: siehe Kalkulationsdatei Los 1)
Gesamt ca. 23 761 m2.
Der Vertrag verlängert sich max. 2x um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ablauf der Angebotsfrist: 31.3.2021,12.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 31.5.2021
Unterhalts- und Grundreinigung (II) (Kurzzeichen: Los 2)
25541 Brunsbüttel
Unterhalts- und Grundreinigung in Gebäuden der Stadt Brunsbüttel (Auflistung: siehe Kalkulationsdatei Los 2),
Gesamt ca. 18 771 m2.
Der Vertrag verlängert sich max. 2x um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ablauf der Angebotsfrist: 31.3.2021,12.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 31.5.2021
Glasreinigung (Kurzzeichen: Los 3)
25541 Brunsbüttel
Glasreinigung in den Gebäuden der Stadt Brunsbüttel
(Auflistung: siehe Kalkulationsdatei Los 3),
Glasfläche Gesamt ca. 12 620 m2.
Der Vertrag verlängert sich max. 2x um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ablauf der Angebotsfrist: 31.3.2021,12.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 31.5.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
— Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter
— seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
— in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindeststundenentgelten (VGSH) einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
— der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
— im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
— der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
— der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Außerdem ist mit dem Angebot ein Besichtigungsnachweis oder eine Verzichtserklärung des Bieters einzureichen (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)..
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Stadt Brunsbüttel, Albert-Schweitzer-Straße 9, 25541 Brunsbüttel. Raum: Fachbereich 3.
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) gestellt werden.
Angebotsabgabe: Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D442412927 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 9884640
Fax: +49 431 / 9884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1) gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder - unter bestimmten Voraussetzungen - per E-Mail:
Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.
Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.
Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.